Häufig findet man auf Lehrgangsaussschreibung noch einen Satz wie "Ausrichter und Veranstalter übernehmen keine Haftung" oder "Haftung nur im gesetzlichen Rahmen". Da stellt sich mir jetzt die Frage, in wie weit sind solche Sätze rechtswirksam? Also:
1) Wofür hafte ich als Veranstalter/Ausrichter/Trainer auf jeden Fall? Sicherlich hat gelten für den Hallenbetreiber die Verkehrssicherungspflicht und für den Trainer gewisse Sorgfaltspflichten. Und natürlich kann man sich bei Vorsatz nicht von der Haftung befreien. Aber was kann ich sonst noch definitiv nicht ausschließen?
2) Welche Haftungsrisiken kann ich durch entsprechende Sätze auf einer Ausschreibung ausschließen? Wie wäre das zu formulieren?