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Thema: Angebracht oder völlig überzogen ?

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  1. #1
    ikkyo Gast

    Question Angebracht oder völlig überzogen ?

    ...was haltet ihr von folgender story ?


    -US-Gericht gesteht angeblichem Opfer rechter Gewalt aus Deutschland Asylrecht zu-

    Die Bundesregierung hat empört auf ein ungewöhnliches US-Urteil reagiert. Ein amerikanisches Berufungsgericht hatte entschieden, dass eine Deutsch-Afghanin in den USA asylberechtigt sei, weil sie in ihrer Heimat Hamburg permanent rechtem Terror ausgesetzt war. Den Richtern zufolge habe die Frau überzeugend dargelegt, dass die Bundesregierung "unwillig oder unfähig" sei, die "ausländerfeindliche Gewalt zu stoppen". Bundesinnenminister Otto Schily schrieb daraufhin einen Brief an US-Justizminister John Ashcroft und fordert, das Urteil dürfe keinen Bestand haben. Schilys Beamte halten die Darstellung der Frau für überzogen, wenn nicht gar für erfunden. Die heute 46-Jährige war Ende der siebziger Jahre nach Deutschland gekommen. Gegenüber den US-Behörden gab sie an, dass sie und ihre Familie über Jahre von Neonazis drangsaliert und attackiert wurden. Die Polizei habe desinteressiert reagiert. Deshalb sei sie 1996 in die USA gegangen. Polizeiliche Unterlagen über die angeblichen Übergriffe liegen den deutschen Behörden nicht vor.
    (Spiegel: http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/...324606,00.html)

  2. #2
    Rising Sun Gast

    Standard

    Frag mich, was sich die bundesdeutschen deppen da wieder so einen Aufstand machen für. Man kanns auch übertreiben.

    Und ob die wirklich willig ist, etwas gegen die Neonazis zu machen, ist auch eine Frage, die da bei denen nie geklärt wird (in Sachsen und so sowieso net o_O )

  3. #3
    ikkyo Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Rising Sun
    Frag mich, was sich die bundesdeutschen deppen da wieder so einen Aufstand machen für. Man kanns auch übertreiben.

    Und ob die wirklich willig ist, etwas gegen die Neonazis zu machen, ist auch eine Frage, die da bei denen nie geklärt wird (in Sachsen und so sowieso net o_O )


    Na,ja...polizeiliche Vermerke über diese Vorfälle liegen ja nicht vor, müsste bedeuten, die Dame hat in all' der langen Zeit des "rechten Terrors" noch nicht mal eine Anzeige gegen Unbekannt zustande gebracht.
    Vielleicht ist es doch nur ein höchst unrühmlicher Weg, den Wohnsitz in die USA zu verlagern, wenn man nicht gerade Green Card-Eigenschaften besitzt.
    Sollte es so ähnlich sein, finde ich es schon ein starkes Stück, wie man einen ganzen Staat so diskreditierend in die Pfanne hauen kann.

  4. #4
    Kamikätzchen Gast

    Standard

    zurück geht wohl nicht mehr...
    ausserdem hab ich den verdacht, sie hatte keinen bock, amerikanische geschichte zu lernen (ist ja auch ein weites stinklangweiliges feld).
    vielleicht nehmen die amis afghanen sonst auch nicht auf?

  5. #5
    King Karl Gast

    Standard

    Ich würde mal sagen, dass sie es, ersten in Deutschland besser haben wird (Sozialhilfe, Arbeitlosengeld usw.) und zweitens finde ich es absolut arrognat von ihr, so etwas zu behaupten. Es kann zwar sein, aber dagegen kann sie rechtlich vorgehen und sowas wird gerade in Deutschland sehr sorgsam behandelt.
    Zudem denken ist dieses Nazi-Deutschand- Vorurteil damit in den amerikanischen Köpfen nur noch befästigt worden...

  6. #6
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    ist doch egal, sollen die Amis mit ihr glücklich werden,e inige weniger für die der "Sozialstaat" aufkommen muss.
    Ist eh genug Geld, dass da rausgehauen wird.

  7. #7
    Michael Kann Gast

    Exclamation Bundesregierung ist unwillig oder unfähig ....

    Heute in der Tagespresse gefunden ...

    Kritik an Urteil
    US-Gericht sieht „rechten Terror“

    BERLIN (dpa) — Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hat sich bei seinem amerikanischen Amtskollegen John Ashcroft über ein Asyl-Urteil eines US-Gerichts beschwert.

    Ein Berufungsgericht hatte entschieden, dass eine Deutsch-Afghanin in den USA asylberechtigt sei, weil sie in ihrer Heimat Hamburg permanent rechtem Terror ausgesetzt gewesen sei. Den Richtern zufolge habe die Frau überzeugend dargelegt, dass die Bundesregierung „unwillig oder unfähig“ sei, die „ausländerfeindliche Gewalt zu stoppen“. Das Innenministerium bestätigte Kritik an dem Urteil. Die Verhältnisse seien „völlig verzerrt dargestellt“, so eine Sprecherin. Das Ministerium hoffe daher, dass das Urteil aufgehoben werde.

    Den deutschen Behörden liegen keine polizeilichen Unterlagen über die angeblichen Übergriffe vor. Die heute 46 Jahre alte Frau war Ende der 70er Jahre nach Deutschland gekommen. 1996 sei sie in die USA gegangen, weil die Polizei desinteressiert auf ihre Beschwerden reagiert habe.

  8. #8
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    Dewey hör zu, wir sind hier vielleicht in der Wüste, aber wir sind trotzdem noch ziv. Menschen u ziv. Menschen errichten willkürlich Grenzen, für deren Schutz sie dann bis zum Tode kämpfen werden. Hal

  9. #9
    ikkyo Gast

  10. #10
    Sebastian Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Michael Kann
    Bundesregierung ist unwillig oder unfähig ....
    nicht oder, sondern UND. unwillig UND unfähig.

  11. #11
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    Zitat Zitat von Sebastian
    nicht oder, sondern UND. unwillig UND unfähig.
    ...aber sehr fähig in Postenjägerei und Laberei, die so sehr sinnlos sein kann, wie manche Gedanken, die sie haben
    Allzuoft erfreuen wir uns an der Annehmlichkeit der eigenen Meinung, ohne uns der Unannehmlichkeit des Nachdenkens unterzogen zu haben.

  12. #12
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    ist das jetzt thema? sollen wir jetzt aufführen was welche regierung falsch macht? weder die jetzige ist perfekt, noch war es die letzte! der jetzigen halte ich wenigstens zugute das sie weit weniger spendenaffären hatte (wobei trotz stichhaltiger beweise jeder cdu´ler an seinem amt kleben blieb) und eine partei die kohl über jahre trägt, obwohl er auf das grundgesetz spuckt (als kanzler ja was ganz geiles), ist in ihrer haltung doch sehr fragwürdig.
    Geändert von Nahot (26-10-2004 um 00:16 Uhr)
    Dewey hör zu, wir sind hier vielleicht in der Wüste, aber wir sind trotzdem noch ziv. Menschen u ziv. Menschen errichten willkürlich Grenzen, für deren Schutz sie dann bis zum Tode kämpfen werden. Hal

  13. #13
    Michael Kann Gast

    Standard

    Die Frage ist doch auf dieses Gerichtsurteil bezogen ... oder?

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