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Thema: mal was ganz anderes

  1. #1
    killahbabe Gast

    Exclamation mal was ganz anderes

    So Leute, meinem Bruder ist es gestern passiert das er im Netz (Kazaa) über ein paar Kinder*****s gestolpert ist und polizeiliche Maßnahmen dagegen einleiten will.
    Die Frage ist, was macht Ihr eigentlich wenn ihr Beispielsweise auf LAN über sowas stolpert. Redet ihr mit den Leuten über sowas?
    Ich meine ich würde den Leuten schon sagen das wat weiss ich so bissel Schmuddel "ok" und schon "normal" ist aber, doch Kinder*****s wo wie in diesem Fall 5-6 Jährige unter schmerzen Vergewaltigt wurden einfach nicht sein dürfen.

    Wat sagt ihr dazu..

    Killahbabe

    (PS: Beitrag wurde von mir zuerst gepostet im Counterstrike Clan deshalb Bezug auf LAN!)

  2. #2
    Sebastian Gast

    Standard

    Ich würde denen, die diese Filme produzieren oder auf Ihrer Festplatte lagern gewaltig den Allerwertesten versohlen.

    Ne, also ehrlich, sowas sollte man sofort anzeigen...

  3. #3
    desperado Gast

    Thumbs down

    dito sehe ich genau so

    mfg

  4. #4
    Ghost Dog Gast

    Standard

    Wenn ich bei jemandem auf ner Lan Kinder*****s sehen würde, würd ich den anzeigen! Diese Wi**er gehören kastriert! :brrrrrr:

  5. #5
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    Berlin
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    Standard

    Fresse hauen, sofort.
    Frank Burczynski

    HILTI BJJ Berlin
    https://www.hiltibjj.de


    http://www.jkdberlin.de

  6. #6
    Sephiroth Gast

    Standard

    Wenn es auf einer LAN passieren würde,schließe ich mich den Worten meiner Vorredner an,was kann man aber machen,wenn man sowas über Kazaa oder andere Filesharing tools findet?Kann man dagegen überhaupt irgendwie vorgehen?

  7. #7
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    Beiträge
    4.673

    Standard Reagieren unbedingt!

    Hi,
    würde unbedingt darauf reagieren.
    Die Erfahrungen zeigen, daß dies unheimlich schwer ist in die schnelle Tat umzusetzen. Ein langer Behördenweg schließt sich an und da verliert manch einer die `Nerven und die Zeit dranzubleiben.
    Wir sollten dranbleiben!

    peter j.

  8. #8
    Greg5000 Gast

    Standard

    Bei ner LAN -> ihm sofort seinen Tower um den Hals wickel
    bei nem p2p-Programm wie Kazaa -> kann man nicht viel machen. ansprechen villeicht, aber sonst ist man da wohl machtlos...

  9. #9
    Registrierungsdatum
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    Netherlands, beyonde the dyke
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    47
    Beiträge
    802

    Standard

    Sofort Polizei rufen, ihm am besten nicht Bescheid sagen.
    Wenn er gehen will, dann "Vorläufige Festnahme durch Jedermann (§127 StPO)", eventuell vorher noch ein paar Zeugen unauffällig organisieren.
    Wenn er anfängt, den Kram zu löschen, ablenken oder dran hindern (Selbsthilfe/ Notstandsrechte nach §§ 227/ 228 BGB; ohne Beweise stehste auch mit Zeugen recht dumm da, vorsicht, Beweise sichern tut soll eigentlich nur Polizei und Staatsanwaltschaft).
    Ach ja, keine Exesshandlungen bitte, sonst kann ich heut nacht nicht schlafen; wäre im Nachtdienst echt fatal

    CU
    Lamiech

  10. #10
    Twist Gast

    Standard

    Tscho.. gegen Kinder*****s im Netz (also Filesharingprogs) wirst du nicht viel machen können.. die Staatsanwaltschaft wird vermutlich auch nicht einschreiten, da die eher an den großen Ringen interessiert sind, die solche *****s machen und nicht an den (armen) kranken Leuten die sich sowas ziehn.
    Ich schaff es ja nichtmal meinen Provider davon zu überzeugen mir die Spammails vom Hals zu halten mit denen ich aus irgendeinem Grund bombardiert werde.. zum gleichen Thema.

  11. #11
    DasHaeschen Gast

    Standard

    Im LAN:
    Ich würde dafür sorgen, dass er (eine Sie dürfte ja selten sein...) mich angreift (kann ihn ja reizen, Notwehr ist Notwehr, auch nach Wortgefecht), dann verprügel ich ihn so, dass er sich mit Sicherheit nie wieder einen runterholen kann...
    Anschließend wird die Polizei verständigt, er wird festgehalten (127 StPO, dann darfst Du ihn im übrigen auch festhalten, er hat ja schließlich schon mal versucht, Dich anzugreifen ). Und am Boden liegend kann er ja wohl kaum etwas löschen...

    Bei Data-Share-Progs:
    Ich würde versuchen, denjenigen oder diejenige in ein Gespräch (gibt ja "message an user versenden") zu verwickeln und so viel wie möglich über ihn heraus zu finden, zumindest Wohnort (und Land) und den Namen, er sollte halt nicht mitkriegen, weshalb ich das wissen will... aber im chatten bin ich recht begabt... dann Anzeige an die Zuständige Behörde.

    Am besten ist es, wenn es ein User aus USA ist, dem FBI reicht bei Progs wie Morpheus schon der Benutzername, um über seine IP die Identität herauszufinden und die Amis verfolgen das ziemlich rigoros...
    Ob die Deutsche Polizei so fit ist, weiß ich nicht genau, aber ich hoffe es...
    Allerdings sind so leider meist nur die "kleinen Fische" zu kriegen. Aber immerhin mal ein Anfang...


    Ciao,
    Häschen


    PS: Ich hab mich mal informiert, ob und wo man den Film "Bad Boys" (Will Smith, Martin Lawrence) herunterladen kann (gezogen hab ich ihn natürlich nicht, Raubkopien sind ja illegal... ), dabei gab es durch den irreführenden Namen einige Filme als Suchergebnis, die mich zu obigem Handeln veranlasst haben, daher meine so genaue Beschreibung.

    Und es kam zu etlichen Anzeigen...
    Schade, dass Kastration in Deutschland nicht erlaubt ist.
    Und diesen ********* kann man nicht mal lebenslänglich mit Sicherheitsverwahrung aufbrummen, um sie von Kindern fern zu halten...

  12. #12
    DasHaeschen Gast

    Standard

    hab wieder was vergessen:

    @twist:
    Absender grundsätzlich immer anzeigen... vielleicht erwischen sie ja damit jemanden...
    Bei diesem Thema würde ich prinzipiell nichts unversucht lassen...


    Ciao,
    Häschen

  13. #13
    Twist Gast

    Standard

    Im LAN:
    Ich würde dafür sorgen, dass er (eine Sie dürfte ja selten sein...) mich angreift (kann ihn ja reizen, Notwehr ist Notwehr, auch nach Wortgefecht), dann verprügel ich ihn so, dass er sich mit Sicherheit nie wieder einen runterholen kann...
    Anschließend wird die Polizei verständigt, er wird festgehalten (127 StPO, dann darfst Du ihn im übrigen auch festhalten, er hat ja schließlich schon mal versucht, Dich anzugreifen ). Und am Boden liegend kann er ja wohl kaum etwas löschen...
    Dein Plan funktioniert nicht, Haeschen... wenn du ihn provozierst greift Notwehr nicht wie sonst... ist dann halt eine Notwehrprovokation.
    In deinem Fall eine Absichtsprovokation. Nach herrschender Meinung hast du dann kein Notwehrrecht, nach Mindermeinung mußt du dich in 3 Schritten wehren - erst versuchen dem Angriff auszuweichen, wenn das nicht hilft Schutzwehr (also nur verteidigen) und nur wenn das nicht hilft Trutzwehr.
    Und dann kommt noch dazu, daß du Kampfsport machst... laß dir sagen, Richter sind da etwas konservativ (hatte da mal viel Mühe zu erklären, daß ich beim Praktikum nicht zum nächsten Sitzungstag kommen kann weil ich zu nem KK-Lehrgang will *G*.. nicht kommen war nicht wild aber wieso ich KK mache wollt er nicht verstehen.)
    Geändert von Twist (12-05-2002 um 22:07 Uhr)

  14. #14
    DasHaeschen Gast

    Standard

    @twist:
    Dein Plan funktioniert nicht, Haeschen... wenn du ihn provozierst greift Notwehr nicht wie sonst...
    Das ist generell schon richtig, aber...
    Man kann doch einen Streit so anfangen, dass er als erstes laut wird.
    Jeder der Umstehenden wird dann der Ansicht sein, dass er nicht nur die Schlägerei sondern auch den Streit angefangen hat. Die sind nämlich alle so mit ihrem Rechner berschäftigt, dass sie nicht auf eine Unterhaltung achten, sie werden erst hellhörig, wenn einer rumbrüllt.
    Und, glaub mir, man kann jeden so provozieren, dass er losschlägt...

    Dann war es Notwehr... denn vor Gericht steht Aussage gegen Aussage (-> in dubio pro reo).

    Und sollte es schief gehen: Schwere Körperverletzung gibt 8 Monate auf Bewährung, dann kommen noch die mildernden Umstände (wütend über seine Kinder*****s, ausgebrochener Streit) dazu...
    Das sollte es einem Wert sein, einen solchen ******, der Kinder*****s verteilt, aus dem Verkehr zu ziehen...

    Und dann kommt noch dazu, daß du Kampfsport machst...
    Hm, was der Staatsanwalt nicht weiß, macht ihn nicht heiß...
    In meiner Umgebung wissen nur der Si-Fu und wenige anderen Schüler, dass ich KK mache und die werden ihm sicherlich nicht anrufen...
    Auch ein Grund, hier anonym zu bleiben...


    Ciao,
    Häschen

    PS: Richter sind idR Menschen , meist mit Familie (-> mit Kindern!) ... die werden alles versuchen, mich in dem Fall mittels irgendwelcher Lücken und Begründungen frei zu sprechen...
    ... hoffe ich zumindest...

  15. #15
    Twist Gast

    Standard

    Najaaa... ich hab so meine eigenen Erfahrungen mit Richtern gemacht .. untereinander sind Juristen wie Menschen (auch uns Studenten gegenüber) .. aber im Gericht siehts oft anders aus. Und sone Selbstjustiz wie du hier beschreibst mögen sie überhaupt nicht.
    Mildernde Umstände würden auch nicht greifen wenn dir nachgewiesen wird, daß du ihn provoziert hast - dann isses nämlich keine Affekthandlung mehr - und zum provozieren reicht schon sticheln und ärgern vorm Gesetz.

    Ich versteh deinen Standpunkt ja voll und ganz.. wollte nur mal auf die Probleme hinweisen.. und die Strafmaße bei gef. und schw. KV sollte man nicht unterschätzen.. schließlich ist ne Bewährungsstrafe ein Eintrag im Vorstrafenregister und macht sich überhaupt nicht gut wenn du mal was vom Staat willst (Waffenschein, Job, ...)

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