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Thema: Pfefferspray in Österreich legal?

  1. #1
    bad_girl Gast

    Standard Pfefferspray in Österreich legal?

    Hallo, ich bin neu hier und möchte mit diesen zwei Fragen beginnen:

    * Ist das Mitführen eines Pfeffersprays bzw. der Einsatz desselben im Fall eines tätlichen Angriffs in Österreich legal?

    * Ist das Mitführen eines Messers zu Selbstverteidigungszwecken in Österreich legal? Wenn ja, gibt es Einschränkungen bezüglich Größe, Form, Funktionsweise etc.?

    Vielleicht kann mir jemand auch gleich die betreffenden Paragraphen nennen?
    Vielen Dank für eure Hilfe!
    Ich freue mich, in diesem Board gelandet zu sein. Schon das Lesen eines Teils der Beiträge hat mir viel gebracht.

    Gruß,
    bad_girl

  2. #2
    Baphomet Gast

    Standard

    pfefferspray darfst du ab 18 erwerben und mitführen und zur notwehr einsetzen. treffen also alle punkte der notwehr zu. falls keine notwehr gegeben ist, ist der einsatz strafbar.

    messer kann ich leider nichts genaues sagen.

  3. #3
    bad_girl Gast

    Standard

    Danke, Baphomet.

    Das mit dem Pfefferspray hab ich mir ungefähr so gedacht. Also ist es in Österreich nicht notwendig, bei Befragung anzugeben, man hätte ihn aus Angst vor Hunden dabei?

    Auf Auskünfte zur Gestzeslage bezüglich Messern bin ich ja mal gespannt.

    Gruß,
    bad_girl

  4. #4
    Baphomet Gast

    Standard

    hö? das hab ich ja nich nie gehört. wenn du über 18 bist darfst du nen spray mit dir mitführen, ganz ohne begründung.
    was soll so eine antwort bringen und vor allem was soll die frage bringen?

  5. #5
    captainplanet Gast

    Standard

    Also soviel ich weiß, darf man Pfefferspray bei uns* nur als Abwehr gegen Hunde mitführen. Aber wenn Du es in einer Notsituation anderwertig verwendest kann Dir aber sicher niemand einen Strick draus drehen. So gesehen macht die Gesetzeslage nicht viel Sinn, aber das ist ja nichts Neues...
    Messer darf man prinzipiell glaub ich schon mitführen. Die Einschränkungen bezüglich Klingenlänge und Form gibt es nur in Deutschland, aber beschwören könnt ichs nicht.

    * also in ÖSTERREICH!!! Nicht, daß ich jetzt wieder zig mal belehrt werde von Leuten, die den Thread nicht gelesen haben.
    Geändert von captainplanet (01-03-2005 um 10:51 Uhr)

  6. #6
    bad_girl Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Baphomet
    hö? das hab ich ja nich nie gehört. wenn du über 18 bist darfst du nen spray mit dir mitführen, ganz ohne begründung.
    was soll so eine antwort bringen und vor allem was soll die frage bringen?
    Es wurde in diesem Forum in vielen Beiträgen erwähnt, dass in Deutschland der Pfefferspray nur gegen Hunde mitgeführt und eingesetzt werden darf. Oder war das ein Scherz?

    Gruß,
    bad_girl

  7. #7
    Baphomet Gast

    Standard

    ich glaub fixiermesser sind nicht erlaubt. springer und so sachen sowieso nicht. und irgendwer hat mir mal gesagt, dass butterfly auch nicht erlaubt ist.

    aber das weiss ich alles nur vom hörensagen...keine ahnung obs stimmt.
    und dann gibts auch noch so was von wegen am körper sichtbar tragen oder nicht. puh...

  8. #8
    bad_girl Gast

    Standard

    @captainplanet:

    Also auch in Österreich diese völlig sinnlose Beschränkung auf den Einsatz gegen Hunde? Sehr g'scheit, da kann sich ja jeder spielend rausreden. Naja, egal, ich lass mir da ohnehin wenig Vorschriften machen, aber mich hat grundsätzlich das Gesetz interessiert. Ist nie verkehrt, die Paragraphen zu kennen ;-)

    @Baphomet:

    Fixiermesser, Springer, Butterfly - ich muss mich erst mal kundig machen, wie die Dinger eigentlich im Detail aussehen und wie sie funktionieren.
    Ich hab ein ganz konventionelles, massives Teil, ca. 10 cm Klinge, die man aus dem Griff rausklappen kann. Mein Gefühl sagt mir, dass es in Österreich nicht legal ist, sowas in der Handtasche oder am Gürtel mitzutragen. Aber ich lasse mich gern eines besseren belehren ;-).

    Gruß,
    bad_girl

    P.S.: ich muss jetzt weg, werde aber alle noch eintreffenden Antworten nachlesen. Bye!

  9. #9
    Baphomet Gast

    Standard

    naja... fixiermesser ist alles, wo die klinge geöffnet fixiert bleibt und mit einem druckknopf u.dgl. eingeklappt wird. springer ist ein messer, wo sich die klinge über einen mechanismus gerade nach vorne ausfährt und butterfly ist mehr ein kunst- und akrobatikobjekt als ein messer, ich hatte auch mal eines weils ichs so hübsch gefunden hab. such dir mal mit google ein pic...

  10. #10
    ronny13 Gast

    Standard Alles Quatsch!

    Pfefferspray ab 18J legal ohne Einschränkung.(Der Einsatz jedoch ist wie jede andere "Waffe" nur ihn Notwehr, unter Bedachtnahme der Verhältnismäßigkeit, gerechtfertigt)

    Bei Messern gibt es die Unterteilung nach dem Grundgedanken, sprich dem grundsätzlichen Verwendungszweck.

    zBsp.
    Küchenmesser = keine Waffe

    Butterfly, Springmesser usw. = Waffe

    Waffen darf man nur ab 18j besitzen.

    Alles klar!?!

    Ronny

  11. #11
    Baphomet Gast

    Standard

    naja die erklärung über messer ist ja sehr vage

    soweit ich weiss: einhändig zu führende messer sind verboten (springer, butterfly), sowie klingen die über die größe der handfläche hinausgehen, klingen mit öffnungen und beidseitig geschliffene klingen.

    mehr hab ich noch nicht rausgefunden

  12. #12
    ronny13 Gast

    Standard Kleiner Exkurs!

    Noch einmal!

    Kein Messer ist grundsätzlich verboten!(außer nicht als Messer erkennbar=verbotene Waffe z.Bsp Nierenstecher als Gürtelschnalle getarnt)

    Manche Messer sind nur grundsätzlich als "Waffe" oder nicht als Waffe deklariert.
    Dabei ist der "grundsätzliche" Zweck des Messers ausschlaggebend.

    Bei einem zweischneidig geschliffenen Messern, wie du angegeben hast, ist ja der Schliff offensichtlich nicht für eine spezielle Anwendung als Werkzeug gedacht und ist daher eine Waffe.(mit Dolch zu vergleichen)

    Es gibt auch Küchenmesser die sehr sehr lange Klingen haben, und sind trotzdem keine Waffen!

    Einhandmesser(sind hoffentlich weitläufig bekannt)oder auch Fixierer genannt, sind keine Waffen.(um einhändiges Öffnen bei bei belegtheit der anderen Hand zu ermöglichen z.Bsp. ein Seil durchzuschneiden)
    Bitte jetzt nicht fragen warum ein Springer eine Waffe ist, wobei der Grundgedanke der gleiche sein könnte wie bei "Einhandmessern"->klingt komisch ist aber so...

    Warum das alles so vage ist, ist im Gesetz begründet und wird von Fall zu Fall enschieden.

    weiteres Bsp.
    Schwert= Waffe

    Eine Waffe ist erst ab 18J erlaubt.

    Butterfly usw. sind also ab 18J erlaubt!!!!!!!

    Jetzt klarer ?
    Geändert von ronny13 (01-03-2005 um 17:07 Uhr)

  13. #13
    bad_girl Gast

    Standard

    Zitat Zitat von ronny13
    Pfefferspray ab 18J legal ohne Einschränkung.(Der Einsatz jedoch ist wie jede andere "Waffe" nur ihn Notwehr, unter Bedachtnahme der Verhältnismäßigkeit, gerechtfertigt)

    Bei Messern gibt es die Unterteilung nach dem Grundgedanken, sprich dem grundsätzlichen Verwendungszweck.

    zBsp.
    Küchenmesser = keine Waffe

    Butterfly, Springmesser usw. = Waffe

    Waffen darf man nur ab 18j besitzen.

    Alles klar!?!

    Ronny

    Hi Ronny, danke für deine Antwort.
    Besitz eines Messers, das als Waffe eingestuft wird, ab 18 J. erlaubt. Soweit klar.

    Aber auch das Mitführen in der Handtasche oder am Gürtel?

    Kann es beispielsweise nicht zu Problemen kommen, wenn man in einem Kaufhaus einer Taschenkontrolle unterzogen wird (kann ja jedem mal passieren) und der dortige Detektiv/Securitymensch findet dann im Damentäschchen neben Puderdose und Lippenstift ein mordstrumm großes Messer vor?

    @Baphomet: Gute Idee, ich google mal nach Bildern. Oder vielleicht find ich auch eine schöne Seite, in der die verschiedenen Messerarten in Wort und Bild beschrieben und erklärt werden.

    Gruß,
    bad_girl

  14. #14
    Baphomet Gast

    Standard

    wenns nicht ein blutverschmiertes fleischermesser ist und du klamotten um 1000 euro geklaut hast, wird das kaum wen kümmern.
    ich bin als 14jährige bei der flughafen kontrolle mit einme fixiermesser erwischt worden, hat auch nichts gemacht ausser dass ich nen bösen blick geerntet hab

  15. #15
    ronny13 Gast

    Talking Mitführen J/N?

    Hallo bad_girl!

    Besitzen, mitführen erlaubt.

    Es ist nur eines zu berücksichtigen:

    Wenn du ein Messer mit dir führst und es auch einsetzen mußt(aus welchem Grund auch immer) besteht leider vor Gericht immer ein gewisser Erklärungsbedarf.

    Unter dem Motto "Haben sie eigentlich immer ein Messer dabei" und weiter "hatten sie bereits vor es gegen einen Menschen einzusetzen ?".

    Das kann dann ev. ein schlechtes Licht auf dich werfen.

    Mögliche Antwort: "Nein, ich hatte nur ein Messer dabei um mir ein Butterbrot zu streichen !"

    Gruß Ronny

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