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Thema: Budo und Selbstverteidigung aus Sicht des Juristen

  1. #16
    Dr. Ralf Gast

    Standard

    Interessant ist doch hier der Fall d, der in der oben geschilderten Angriffsversion natürlich klar ist. Aber das Problem ist doch, dass ein Kampfkünstler obwohl er sich wie in Fall a verhalten wollte, häufig Gefahr läuft wie in Fall d abgeurteilt zu werden.

    Es ist doch reine Theorie einen Gegner mit Gyaku zum Körper kampfunfähig zu schlagen. In den traditionellen Wettkämpfen zu den Zeiten als eine temporäre Kampfunfähigkeit durch einen Körperschlag noch mit Ipon bewertet wurde, konnte man doch sehen, dass sehr häufig Gyaku zum Körper geschlagen wurde und nur sehr selten die Sache mit KO geendet hat.
    Hier wird doch vorausgesetzt, dass ich den bewegungslosen Gegner vor mir habe.

    Das Grundproblem an der ganzen Sache ist, dass Dinge angenommen werden, welche schon aus physikalischen Gründen nicht gegeben sind. Es steht doch nicht der Super Budoka der alles unter Kontrolle hat vor einem Aggressor den er einschätzen kann, ndern es steht ein Mensch der mehr oder weniger unter Stress steht vor einem Aggressor, den er in der Regel nicht kennt. Vor Gericht ist dann aber der kriminellste Aggressor plötzlich ein ganz zahmes Lamm.

    Wie kann denn nun der Budoka entscheiden,welches Mittel er einsetzen soll? Dies gelingt ja schon nicht einmal in der Theorie wenn man Stunden zur Auswertung zur Verfügung hat.
    Soll er wirklich versuchen auf den Körper zu schlagen? Wie wahrscheinlich ist dadurch eine temporäre Kampfunfähigkeit, welche keine weiteren Schäden hinterlässt?
    Aus dem Trainig hat der Kampfkünstler nur begrenzte Erfahrungen. Zum einen lassen sich die Kollegen nicht freiwillig mit unterschiedlicher Dosierung schlagen, so dass man sich zuverlässige Daten über Schlagwirkung und Verletzung erarbeiten könnte. Menschenversuche sind also kaum möglich. Außerdem arbeitet man im Training ja mit Leuten, die sportlich konditioniert sind. Macht man nun Vollkontakt dann stellt man fest, dass bei ungefähr gleicher Schlagheftigkeit der eine runter geht und der andere dagegen lächelnd stehen bleibt. Häufig besteht nicht einmal eine eindeutige Korrelation zwischen der Statur der Person und der Wirkung des Schlages. (Hat der andere nun ein Glaskinn oder nicht) Wie schätzt man also auf der Straße ab,welche Dosis nötig ist um beim anderen Wirkung zu erzielen. Man stellt im Sport fest, dass man wenn sich der Gegner bewegt ganz selten da trifft wo man eigentlich treffen will. Sehr häufig bewegen sich die Leute nach hinten weg, wenn man schlägt. Was ist wenn der Kampfkünstler diese Erfahrung umsetzt und der Angreifer sich aber statt nach hinten nach vorne bewegt? Welchen Einfluß hat die Kleidung auf die Schlagwirkung?
    Wer steht überhaupt vor mir? Was kann die Person einstecken? Welche Fähigkeiten hat diese Person? Sind nicht die gefährlichsten Leute die, welche ihre Fähigkeiten bis zum Schluss tarnen?
    Wenn der harmlos aussehende Mensch also ein Psychopath ist, der besonders hart im Einstecken ist und ich einen Schlag zum Bauch ansetze, der keine Wirkung erzielt, dann bringe ich mich ja massiv in Gefahr. Vielleicht zieht die Person ja auch eine verdeckte Waffe.
    Was ist, wenn ich, weil ich nicht weiß, wie viel der Gegner aushält etwas härter zum Bauch schlage und auf eine stark gefüllte Blase oder einen stark gefüllten Darm treffe.
    Gerade zum Körper ist die Wirkung doch von so vielen Aspekten abhängig, dass sich ein Kampfkünstler häufig eher durch Körperschläge in Gefahr bringt, als dass er die erwünschte Wirkung erzielt.
    Wie sieht es nun aus mit Schlägen zum Kopf, von denen zumindest der Mensch, der schon mit Vollkontakt gearbeitet hat weiß, dass damit eine temporäre Kampfunfähigkeit leichter zu erreichen ist.
    Welche Energie muss ich noch mal in Abhängigkeit der Knochendichte und des Halsdurchmessers einsetzen um Wirkung zu erzielen. Bei welchem Bereich des Kopfes erreiche ich eine Gehirnerschütterung, in welchem Bereich erreiche ich dagegen eher einen Mittelhandknochenbruch?
    Selbst wenn ich ein Ziel ausgemacht habe, wie sieht es dann mit der Reaktionszeitlücke aus?
    In der letzten zehntel Sekunde meines Schlages kann ich keine Änderung im Sinne einer Reaktion mehr durchführen, weil die optische Reaktionszeit bei mehr als 0.1sek liegt. D.h. ich kann ja nur abschätzen bzw. antizipieren wie sich der Angreifer evtl. verhält. Verhält sich der Angreifer aber anders als ich antizipiere, dann treffe ich statt auf das Kinn vielleicht auf den Kehlkopf und der Angreifer ist tot. Oder ich treffe auf die Stirnplatte und breche mir meine Hand. Die zum Antizipieren erforderliche Erfahrung habe ich mir aber im Training geholt, also bei Leuten die evtl. ganz andere Verhaltensmuster haben als der Angreifer.

    Ich kann noch reihenweise andere Fragestellungen aufreihen welche alle auf ein und das selbe hinauslaufen.

    Der Kampfkünstler/sportler hat in der SV eben nicht die Kontrolle, die ihm von juristischer Seite unterstellt wird. Er konnte nicht in häufigen statistischen Versuchen für sich feststellen, mit welcher Energie er bei welchem Körperbau welches Resultat erzielt.
    Er hat auch wenig Kontrolle darüber, wo ein angesetzter Schlag letztendlich landet.
    Ein Schlag dauert in der Größenordnung einer zehntel Sekunde. In dieser zehntel Sekunde kann sich ein Gegner durchaus massiv bewegen. 100 M Läufer legen in der Zeitspanne 1 Meter zurück. Ein Verschätzen von 20cm kann aber den Unterschied zwischen der Tötung eines Menschen oder der Vernichtung der eigenen Hand ausmachen.
    D.h. ich treffe nur exakt, wenn sich mein Gegenüber exakt so bewegt wie ich es antizipiert habe. Bewegt er sich anders, dann kann ich während der Schlagzeit keinen Einfluss mehr auf meinen Schlag nehmen. Dies sieht man immer wieder, wenn Boxer bei einer Dublette den zweiten Schlag noch in Richtung des ersten Schlages bringen, obwohl der Gegner schon beim ersten Schlag abgetaucht ist und somit schon den erste Schlag ins Nichts geschlagen hat. Die Reaktionszeit ist zum Abbruch der Aktion schlicht und einfach zu lang.

    D.h. der Kampfsportler reagiert nicht auf der Basis der Kontrolle im SV Fall, sondern er muss sich massiv auf das Glück verlassen, weil eigentlich das Meiste was die Juristen in der Theorie von einem Kampfsportler fordern in der Realität gar nicht unter seiner Kontrolle ist.

    Deshalb kann man für den Standardfall der Notwehr, bei dem der Angreifer durch einen Kampfsportler/künstler eine Verletzung davonträgt davon ausgehen, dass obwohl der Kampfsportler eigentlich nichts anderes getan hat als seine körperliche Unversehrtheit sicherzustellen, er letztendlich kriminalisiert der Leidtragende ist.

    Gruß Ralf

  2. #17
    Flatline Gast

    Standard Schläge zum Körper:

    Schläge zum Körper:

    Ich würde nur zum Körper schlagen, wenn ich klar überlegen bin, oder mein Gegner seine Körperdeckung fahrlässig vernachlässigt.
    Gegen einen etwas besseren "Kämpfer" ist es praktisch unmöglich einen Wirkungstreffer mit Magenschlägen zu erzielen. Den Solarplexus wird man nicht treffen und die kurzen Rippen, Nieren, Leber, Milz sind meistens auch nicht vernüftig zu treffen.
    Jeder Angriff bedeutet, dass man selbst die Deckung aufmachen muss und wenn mein Schlag dann an den Bauchmuskeln verpufft, und der Gegner einfach zum eigenen Kopf mitschlägt steht man sehr dumm da.

    Wenn man den Gegner klar kontrollieren kann, ist es sicherlich besser ihn mit ungefährlichen Körpertreffern außer Gefecht zu setzen, aber wieso sollte es ein klar unterlegener Gegner darauf ankommen lassen? Warum kämpft er überhaupt?

    Schlagen sonst immer zum Kopf. Wobei ich zumindest kräftigen Menschen sehr empfehlen würde ersteinmal nur Geraden/Jabs zu schlagen. Alles andere ist potentiell tödlich und wird den Gegner fast mit Sicherheit ernsthaft verletzen. Die Hand bricht man sich auch schnell.

    Besteht echte Gefahr für die eigene Gesundheit, also einer oder sogar mehrere ernst oder sehr ernst zunehmende Gegner, dann schmeist man natürlich alle Rücksicht über Board. Wenn man kann haut man ab.

    Grundsätzlich spielt der eigene Background eine wichtige Rolle. Ist man oder war man vollkontakt Turnierkämpfer mit Straßenerfahrung kann man gegen die meisten Leute doch relativ souverän vorgehen.
    Ohne Vollkontakt Erfahrung fehlen einem sicherlich gewisse Reflexe und man sollte keine Experimente machen.

  3. #18
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    Standard

    Zitat Zitat von Wado-Man
    Tja, nach Aussage eines mir bekannten Richters (3. DAN Karate), liegt es immer
    im Ermessen des Richters, da jeder FALL individuell betrachtet wird.
    Es gibt keine Einheitslösung, wie oben beschrieben!

    D.h. je nachdem, an wen man gerät, kann es gut ausgehen oder halt schlecht!
    Nämlich so, wie der Richter den Fall sieht!
    Klar oder?!?
    Der Richter kann den Fall nur nach rekonstruierbaren Fakten und den Aussagen der Anwesenden beurteilen.
    Falls der V, wie angenommen, alleine mit dem A war und dann vorträgt er habe gezielt/bewußt auf einen vitalen Bereich geschlagen bleibt dem Richter wohl kaum eine andere Möglichkeit als etwas im Bereich der Fahrläßigkeit zu urteilen.
    Anders dürfte der Fall liegen wenn V aussagt reflexartig und ohne Möglichkeit der Abwähgung auf einen unerwartet schnellen Angriff reagiert zu haben und sich nicht genau erinnern könne wo und wie er getroffen habe (reine Selbstschutzreaktion). In dem Fall denke ich wird es dem Richter leichter fallen auf Notwehr oder Überschreitung der Notwehr zu erkennen.

    Was ich aber noch wichtig finde bei der ganzen Diskussion:
    Auch die Notwehr ist eine Strafttat. Die eben "nur" aus den gesetzlich anerkannten Rechten des V straffrei gestellt ist.
    Dessen sollte man sich immer bewußt sein.
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    ...Dosenbier und Kaviar...

  4. #19
    Lars´n Roll Gast

    Standard

    @ Dr. Ralf: Guter Beitrag. Sehe ich ganz genauso.
    Kampfsportler/künstler hin oder her; wenn ich angegriffen werde, dann habe ich genug damit zu tun, meine eigene Gesundheit zu schützen und bin froh, wenn mir das gelingt.
    Wie kann ich auch noch darauf aufpassen, dass der Aggressor unverletzt davon kommt? Ich bin doch nicht Supermann!
    Ob der Verteidiger Kampfsport praktiziert sollte für die Urteilsfindung keine Rolle spielen, denn nur weil man "Ju Jutsu kann" ist man noch lange nicht zwangsläufig in der Lage, einen Gegner einfach mal so festzulegen, ohne ihm wehzutun.
    Die Gesetzeslage ist dahingehend völlig weltfremd und der Verfasser des Artikels scheint dies nicht mal zu bemerken, obwohl er KKler ist. Zumindest lese ich keine Kritik aus seinem Text heraus.
    Geändert von Lars´n Roll (04-03-2005 um 15:49 Uhr)

  5. #20
    Flatline Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Lars´n Roll
    @ Dr. Ralf: Guter Beitrag. Sehe ich ganz genauso.
    Kampfsportler/künstler hin oder her; wenn ich angegriffen werde, dann habe ich genug damit zu tun, meine eigene Gesundheit zu schützen und bin froh, wenn mir das gelingt.
    Wie kann ich auch noch darauf aufpassen, dass der Aggressor unverletzt davon kommt? Ich bin doch nicht Supermann!
    Ob der Verteidiger Kampfsport praktiziert sollte für die Urteilsfindung keine Rolle spielen, denn nur weil man "Ju Jutsu kann" ist man noch lange nicht zwangsläufig in der Lage, einen Gegner einfach mal so festzulegen, ohne ihm wehzutun.
    Die Gesetzeslage ist dahingehend völlig weltfremd und der Verfasser des Artikels scheint dies nicht mal zu bemerken, obwohl er KKler ist. Zumindest lese ich keine Kritik aus seinem Text heraus.
    Das hängt halt stark von der Situation ab. Aber man kann und darf nicht jeden der einen Schubst gleich mit einer Schlagkombination ins nächste Krankenhaus befördern.
    Man muss imho auch immer Unterscheiden zwischen einer Schlägerei und einer echten Verteidigungssituation. Ich habe nämlich durchaus ein Problem mit Kampfsportlern, welche in eine Schlägerei geraten, die fast immer sowieso vermeidbar gewesen wäre, und dann gnadenlos mal testen was sie können.

    Aus jedem besseren Verein fliegen solche Leute dann meistens aus raus, wenn das bekannt wird.

    Wenn mich jemand provoziert, dann kann es durchaus sein, dass ich einsteige. Aber ich sehe es dann auch als Pflicht den Kampf zu kontrollieren und sauber zu ende zu bringen. Wenn ich das nicht kann, muss meine Ego halt klein beigeben. Oder man einigt sich auf Handschuhe und sucht sich einen Ringrichter.

  6. #21
    LongIP Gast

    Standard

    Zitat Zitat von shotokan-man
    [B]Vielleicht Interessant für Euch?[/B



    Im Grunde ist es so: Wenn wir uns an unsere Budo-Ethik halten, wie wir sie beim Training mitbekommen, dann kann nicht viel schiefgehen. Und wir sollten unser Training ernstnehmen.

    Außer das Dir - vor lauter Anstand - mal irgendwann sämtliche Zähne fehlen. Sorry - aber da habe ich leider andere Erfahrungen in der Realität gemacht.

    Wenn Du wie Du selbst sagst Richter von Beruf bist - dann hätte ich mal so 2 reine Interessenfragen:
    1. Wie sieht denn Deiner Auffassung nach folgende Notwehr/Nothilfe aus: Der LongIP steht - zugegebenermaßen mit einem Teleskopstock in der Tasche - vor dem Eingang des Festzeltes auf dem Schützenfest und macht dort die Tür. Und dann kommt 5 Skins/Rechte an und fangen ne Schlägerei an; heißt sie schlagen mit 3 Leuten einen Jugendlichen direkt vor seiner Nase zusammen und die anderen beiden feixen sich einen.
    Wie sieht Deine SV nach Budo-Ethik jetzt aus???????? Um Unterstellungen vorzubeugen - keine Theorie !!! Tatsächlich passiert.

    2. Wie oft hast Du eigentlich schon außerhalb des Vereins gekämpft ??????


    Und noch mal nen ganz anderer Gedankengang: Wenn man in die Verlegenheit kommen sollte, vor Gericht wegen einer SV-Situation aussagen zu müssen, aus welchen Grunde sollte ich denn dort bekanntgeben, dass ich KK/KS mache bzw. nen Schwarzgurt habe ?????
    Wie im Rahmen der Beiträge ja bereits gut erkannt wurde - man handelt sich doch blos unnötigen Ärger ein. Kann für mich als strafrechtlichen "Halblaien" doch wohl nur bedeuten, dass ich das nur dann zugebe, wenn ich auch direkt danach gefragt werde. Ansonsten halte ich mal schön den Mund Bekanntlich kann ich vor Gericht nicht gezwungen werden, mich selbst zu belasten. Und denke man nicht von einem juristischen Laien erwarten, dass er die Problematik des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in dieser Breite beherrscht. Insbesondere nicht für ein solch "ausgewähltes Thema".


    Gruß LongIP

    P. S.:
    Bin zwar kein Richter und auch nicht Jurist, aber Dipl. Verwaltungswirt und Wirtschaftsprüfer. Rechtsanwendung/Subsumtion ist mir ergo durchaus nen Begriff. Hab auch selbst 5 Jahre als ehrenamtlicher Richter am Landgericht "gearbeitet" und dabei mehrere Leute wegen Körperverletzung ins Gefängnis geschickt.
    Schwarzgurt (1. Dan Shoot-Fighting) bin ich übrigens auch

    Das Juristen die Fähigkeiten von KK/KS`lern gnadenlos überschätzen, das habe ich unangenehm häufig erlebt !!!! Habe kürzlich von einer Kollegin (angehende Juristin - z.Z. 1. Staatsexamen) zu hören bekommen, das ihrer Auffassung nach nen schwarzer Gürtel mit Waffeneinsatz gleichzusetzen wäre...............
    Wohl eher müßig zu erwähnen, dass die Gutste noch nie in ihrem Leben KK/KS gemacht. Ich frage mich halt immer nur - wie kommen solche Leute überhaupt zu einer BEGRÜNDETEN Meinung ?????? Ne Meinung kann man in unserem Land ja (egal ob man kompetent ist oder nicht) zu jedem Sch*** haben, aber die weiß doch überhaupt nicht was KK/KS bedeutet
    Und da behaupten doch glatt Leute, es gäbe Juristen die Theoretiker wären
    Geändert von LongIP (05-03-2005 um 03:55 Uhr)

  7. #22
    LongIP Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Wado-Man
    In diesem Fall lobe ich mal die USA. Wenn man da jemanden angreift der KK macht
    und von diesem richtig umgehauen wird, hat man Pech gehabt.
    Man hätte ihn ja nicht angreifen müssen.

    Gruß
    Frank

    Sorry - aber ich befürchte da liegst Du mit Deiner Argumentation etwas falsch. Habe mich vor kurzem mal mit einem US-Amerikaner genau über dieses Thema unterhalten.

    Er ist 5. Dan Judo und war mal US-amerikanischer Landesmeister im Judo.
    Nach dem was er mir erzählt hat (ob das nun stimmt weiß ich allerdings auch nicht!!!!), wird in den USA beim FBI eine landesweite Liste über Leute mit nem "Black-belt" geführt, und wenn die Cops dort Deine Personalien überprüfen haben sie diesen "Vermerk" sofort auf dem PC stehen. Und in Amiland ist ein Schwarzgurt immer noch gleichbedeutend mit der Aussage: "You are a deadly weapon!"
    Also ich weiß ja nicht - aber mich würde das schon irgendwie stören, wenn es bei jeder normalen Verkehrskontrolle bei mir heißen würde:
    "Hände hinter den Kopf, aussteigen bla bla............ Ja - wir betreiben hier nur Eigensicherung, wir haben im Computer gesehen, dass sie nen schwarzen Gürtel haben!"


    Er erzählte mir, er wäre in L. A. Opfer eines Raubüberfalles geworden. Er hat den Räuber aber wohl zu fassen bekommen und mit nem Schulterwurf so aufs Straßenpflaster befördert, dass der nicht mehr aufstehen konnte .

    Als es dann Monate später zur Verhandlung kam, hat die Gegenseite versucht ihm aus seinen KK/KS-Fähigkeiten nen Strick zu drehen.

    Also soviel mal dazu dass in Amiland alles besser ist .
    Bei allen Fehlern die die deutsche Rechtspflege sicherlich hat - hier werden Urteile wenigstens nicht von 12 Leuten gefällt, die beim Platz nehmen im Gerichtssaal psychisch schon den Strick in der Hand haben.

    Gruß LongIP

  8. #23
    Lars´n Roll Gast

    Standard

    Aber man kann und darf nicht jeden der einen Schubst gleich mit einer Schlagkombination ins nächste Krankenhaus befördern.
    Es war keine Schlagkombination und im Krankenhaus ist er wohl auch nicht gelandet.
    Wie eben angedeuted, war ich mal in so ´ner Situation. Du kennst das bestimmt: Irgendwelche Halbstarken wollen Dich provozieren um vor ihren Kumpels das Alpha-Männchen zu markieren.
    Mir ist das schon öfter passiert, vielleicht weil mein Äußeres auf manche Zeitgenossen provozierend wirkt. Lange Haare, öfters schwarze Klamotten und ab und an auch schwarzlackierte Fingernägel und Eyeliner. Bin eben auch ein bissl Gothmäßig angehaucht. Da gibt´s eben Deppen, die sich denken: "Ey, der Schwuchtel zeig ich´s!"
    Meistens geht´s ohne Eskalation ab, weil man das durchaus in vielen Fällen vermeiden kann, wenn man ein bissl mit Menschen umgehen kann und sich nicht gleich provozieren lässt.
    Aber manchmal merkst Du auch - an der Körpersprache, dem Blick und der Art zu reden, die dein Gegenüber zeigt - dass es keinen Zweck hat und dass der Assi nicht abhaut, bevor er sein Ziel erreicht hat.
    In diesem Fall hat der Kollege - irgendein halbstarker Jugo oder Albaner - sich vor mir aufgebaut und hat angefangen mich "anzumachen" während sich seine 3 Kumpels im Hintergrund hielten und wohl drauf warteten, bis es losgeht um dann mitzumischen. Als er mich dann zum ersten Mal geschubst hat, habe ich zugeschlagen. So fest ich konnte. Er ist direkt zu Boden gegangen. Seine Kumpels haben darauf gar nichts gemacht.
    Natürlich, vielleicht hätte ich weg gehen können, vielleicht hätte er mich gar nicht angelabert, wenn ich etwas "normaler" aussehen würde, aber weißt Du: Ich habe keine Lust mich zu verändern. Und will nicht auf´s Ausgehen verzichten und am Wochenende daheimbleiben, weil irgendwelche Idioten da draußen rumlaufen. Und ich will nicht vorzeitig nach Hause fahren müssen, weil ich mich von solchen Deppen vertreiben lasse. Letzteres habe ich schonmal getan, aber ich kann nicht immer so vernünftig sein. Hab ich echt keine Lust dazu.
    Findest Du jetzt ich habe falsch reagiert? War es keine Notwehr, weil ich den ersten Schlag getan habe?

    Aber ich sehe es dann auch als Pflicht den Kampf zu kontrollieren und sauber zu ende zu bringen.
    Einen Kampf sicher kontrolieren? Herzlichen Glückwunsch, wenn Du das kannst. Wenn man mit seinem kleinen Neffen balgt, dann ist das drin, aber auf der Straße?

    MfG Lars

  9. #24
    sumbrada Gast

    Standard

    Was mich mal interseeiern würde
    Wenn man mal in die Situation kommt, dass einem die KK-Erfahrung vor Gericht zum Nachteil ausgelegt werden könnte, würde es einem nützen, bzw. ist es überhaupt möglich, einen ausbilder der polizei als Gutachter hinzuzuziehen.
    Die meisten kennen ja aus dem Training welche.

  10. #25
    Twist Gast

    Standard

    Was mich mal interseeiern würde
    Wenn man mal in die Situation kommt, dass einem die KK-Erfahrung vor Gericht zum Nachteil ausgelegt werden könnte, würde es einem nützen, bzw. ist es überhaupt möglich, einen ausbilder der polizei als Gutachter hinzuzuziehen.
    Die meisten kennen ja aus dem Training welche.
    Naja, dein Verteidiger kann durchaus nen Sachverständigen laden.
    Davon abgesehen wäre es aber klüger, zu sagen man hat noch nie Kampfsport gemacht und als Reaktion einfach wild zurückgeschlagen und dabei zufällig getroffen

  11. #26
    sumbrada Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Twist
    Naja, dein Verteidiger kann durchaus nen Sachverständigen laden.
    Davon abgesehen wäre es aber klüger, zu sagen man hat noch nie Kampfsport gemacht und als Reaktion einfach wild zurückgeschlagen und dabei zufällig getroffen

    Meinte eigentlich, wenn sie es schon wissen, dass du KK bist.
    Sonst würde ich es natürlich auch nicht erwähnen.


    @LongIP
    Ist ein Teleskopschlagstock nicht eine verbotene Waffe.
    Ein Richter hat eigentlich keine andere Wahl als dich dafür zu bestrafen.
    Finde es zwar auch doof, dass diese Waffen verboten werden, weil es nichts am Problem der bewaffneten Schläger ändert, aber die Richter haben diese Gesetze nunmal nicht gemacht und müssen sie nur anwenden.
    Freu mich trotzdem darüber, wenn Nazis das Metall zu schmecken bekommn.

  12. #27
    Lars´n Roll Gast

    Standard

    Ich denke schon, dass es sehr hilfreich ist, wenn ein Polizist dem Richter erklärt, dass ein KKler einem Nicht-KKler keineswegs so haushoch überlegen ist, dass er einen aggressiven Schäger außer Gefecht setzen kann, ohne dass es wehtut.

  13. #28
    Twist Gast

    Standard

    Ist ein Teleskopschlagstock nicht eine verbotene Waffe.
    Nur wenn die Spitze federt.. starre Stöcke sind nicht verboten.

  14. #29
    fightfish Gast

    Standard

    Das Juristen die Fähigkeiten von KK/KS`lern gnadenlos überschätzen, das habe ich unangenehm häufig erlebt !!!! Habe kürzlich von einer Kollegin (angehende Juristin - z.Z. 1. Staatsexamen) zu hören bekommen, das ihrer Auffassung nach nen schwarzer Gürtel mit Waffeneinsatz gleichzusetzen wäre...............
    Wohl eher müßig zu erwähnen, dass die Gutste noch nie in ihrem Leben KK/KS gemacht. Ich frage mich halt immer nur - wie kommen solche Leute überhaupt zu einer BEGRÜNDETEN Meinung ??????
    Ich denke an diesem Mythos haben die KK/KSler selbst mitgewirkt. Viele glauben ja auch heutzutage in diesem Forum noch, durch ihre KK unbesiegbar zu sein, bzw. zu werden.

    Zudem stehen wir bei Körperverletzungsdelikten grundsätzlich vor dem Problem, dass wir mit Richtern und ihren persönlichen Einstellungen konfrontiert werden (wurde schon weiter oben angemerkt). Kleine Anektode: war vor einigen Jahren in der Reha. Die Krankengymnastin dort erzälte mir, sie trainiere Tai Chi und wär gerade dabei Pushhands etc für sv-zwecke zu trainieren. Während diesem gespräch hatte sie nen älteren Herren im Schlingentisch. Irgenwann geiferte er los, für ihn wäre das ein unding. Frauen sollten nicht kämpfen lernen. Die beste Sv für Frauen bestünde darin, gefährliche Orte zu meiden. Oder in Begleitung von Männern dahin zu gehen. Super Einstellung: "Frau bleib zu Hause bei Kind uund Herd. Mann als großer Kämpe sorgt für Deine Sicherheit, du schwaches Herzel." Gab ne heftige Diskussion, die KG hielt sich etwas zurück. Später sagte mir sie, dass es ein Richter vom Amtsgericht gewesen sei. SUPER!!! Wenn Du als KK vor so jemandem landest - gute Nacht! Wenn du dann noch ne Frau bist.......rock'n'roll!!!

  15. #30
    Flatline Gast

    Lightbulb

    Das Juristen die Fähigkeiten von KK/KS`lern gnadenlos überschätzen, das habe ich unangenehm häufig erlebt !!!! Habe kürzlich von einer Kollegin (angehende Juristin - z.Z. 1. Staatsexamen) zu hören bekommen, das ihrer Auffassung nach nen schwarzer Gürtel mit Waffeneinsatz gleichzusetzen wäre...............
    Ja, da rächt sich die Propagandaarbeit.

    Es gibt halt Schwarzgurte, die wirklich meinen im Ernstfall den Gegner mit einem Schlag töten zu können, und dies ungefragt herumerzählen. Ist natürlich auch schon alles passiert. Unerwartete Treffer zum Kopf oder Hals sind durchaus potentiell tödlich.
    Sollte es wirklich zu einer Verhandlung kommen, dann macht es eventuell Sinn sich als Formenläufer darzustellen.
    Ist man allerdings aktiver Vollkontaktkämpfer ist das juristisch natürlich durchaus zu bewerten, ebenso wie deutliche körperliche Überlegenheit.
    Allerdings würde ich eh immer versuchen, weg zu sein bevor die Polizei kommt. Häufig scheint das Prinzip der Gewinner ist immer schuld zu gelten. Stimmt wahrscheinlich meistens auch.

    Es war keine Schlagkombination und im Krankenhaus ist er wohl auch nicht gelandet. [] Findest Du jetzt ich habe falsch reagiert? War es keine Notwehr, weil ich den ersten Schlag getan habe?
    Nö. Mit solchen Leuten hat hier wohl keiner Mitleid.
    Aber wenn Du jetzt "provisorisch" dem liegenden nochmal an den Kopf/Hals oder in die Nieren getreten hättest, wie es einige Leute letzteendlich predigen, wäre da selbst in der Situation nicht mehr ok gewesen (Meine Meinung).

    Je nachdem was das für Leute waren sind solche Situationen wirklich sehr gefährlich. Vielleicht erinnert sich einer von den drei Kumpels ja doch noch an sein Messer, sind meistens sehr schlechte Verlierer.

    Einen Kampf sicher kontrolieren? Herzlichen Glückwunsch, wenn Du das kannst. Wenn man mit seinem kleinen Neffen balgt, dann ist das drin, aber auf der Straße?
    Naja, damit meine ich weniger Situationen wie Du sie jetzt geschildert hast, sondern Schlägereien in einem sicheren Umfeld. Also wenn ich weiß, dass ich definitiv nur diesen einen Gegner habe, weil genug andere die ich kenne aufpassen.
    Meistens bedeutet dies natürlich auch, dass einem die Person bekannt ist, und es einen Anlass gegeben hat.
    Manchmal überschätzen sich einige Leute extrem und man kann die durchaus kontrollieren. Sie kommen nicht durch die Deckung und spätestens am Boden sind sie dann ziemlich hilflos. Solche Auseinandersetzungen können durchaus als sportlich verstanden werden, und wenn man dann gleich gnadenlos zuschlagen würde, dann macht das weder im Bekanntenkreis einen guten Eindruck (jedenfalls in meinem) und schon gar nicht vor Gericht.

    Es gibt auch (leider) Kampfsportler(lehrer), die ihr Ego nicht im Griff haben, und wenn irgend etwas nicht so funktioniert wie es soll, weil der Partner sich sperrt etc., zu rabiateren Techniken greifen, oder die im Semikontaktkämpfen plötzlich sehr hart werden, weil es nicht so läuft. Diese Leute rechtfertigen dieses Verhalten dann auch oft recht eigenartige weise, so alla "Kampf ist Krieg" bla bla "meine Reflexe - Kampfinstinkte" "ich habe mich bedroht gefühlt". Mit solchen Leuten habe ich dann allerdings zum letzten mal trainiert.

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