Zitat von
jkdberlin
Eine Veranstalterhaftpflicht deckt Ansprüche des Publikums gegen den Veranstalter sowie Haftpflichtansprüche der Fighter gegen den Veranstalter (Unfälle im Backstage etc.) ab.
Laut FFA-Reglement muss ein veranstalter eine deratige Haftpflichtversicherung abschliessen.
Natürlich hat ein Kämpfer, der von einem anderen Fighter im Ring verletzt wird, keinen Anspruch gegenüber dem Veranstalter (Ausnahme z.B.: der Ring ist schlecht aufgebaut, kracht zusammen und verletzt den Fighter, oder das Lichtrag stürzt ein etc.).
Anspruchsgegner bei Ringverletzungen ist der Gegner. Man kann eigene Ansprüche durch eine Verzichtserklärung ausschliessen, ausserdem wird man durch "Einwilligung ins Risiko" bei allgemeiner Bekanntheit der Verletzungsgefahr wahrscheinlich rauskommen.
Deine Verletzungen sollte eine Unfall- und deine gesetzliche Krankenversicherung übernehmen.