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Thema: Sportschule: Umsatzsteuerpflicht für Mitgliedsbeiträge?

  1. #1
    Michael1 Gast

    Standard Sportschule: Umsatzsteuerpflicht für Mitgliedsbeiträge?

    Kann mir jemand was dazu sagen ob die Mitgliedsbeiträge in Sportstudios Umsatzsteuerpflichtig sind? Am liebsten natürlich mit Quelle/Gesetztestext, aber auch gerne von jemandem der damit erfahrung hat .
    Es geht nicht um Sportvereine, da sind sie frei, sondern um ein Sportstudio.

  2. #2
    Registrierungsdatum
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    Standard

    Natürlich sind alle Umsätze im Sportstudio umsatzsteuerpflichtig, und zwar mit 16%.

    Eine zeitlang sind Sportstudios mit einer Sauna hingegangen und haben ein Teil der Beiträge nur mit 7% versteuert, mit dem Argument, eine Sauna hätte eine Heilwirkung und deshalb mit dem verminderten Steuersatz zu besteuern.

    Nach höchstrichterlicher Rechtssprechung ist das aber nicht korrekt und die Finanzämter grasen derzeit die Sportstudios ab, um diese Methoden des Umsatzsteuersplittings für unkorrekt zu erklären und nachträglich neue Steuerbescheide zu erstellen.

  3. #3
    Michael1 Gast

    Standard

    Ich hatte mir sowas schon gedacht... trotzdem Danke für die Info .

    Das mit der Sauna ist ja auch ne Idee

  4. #4
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    Standard

    Sportstudio mit Bar / Gastronomie ist ein Gewerbebetrieb und unterliegt damit auch den üblichen Steuern.

  5. #5
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    Standard

    Einzige Möglichkeit ist der "außer Haus" Verkauf von Nahrungsmitteln bzw -ergänzungen, z.B. Protein.

    Wenn Du also jemanden ein Beutel Proteinpulver für zu Hause verkaufst, wird das nur mit 7% versteuert!

  6. #6
    Michael1 Gast

    Standard

    Mir ging es erstmal Primär um die Mitgliedsbeiträge, wobei das andere natürlich schon interessant ist.

    Wie ist denn eure Erfahrung mit Gastronomie & Kampfkunstschule. Was wird bei euch Verkauft? Wie wirds angekommen?

  7. #7
    derdennis Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Michael1
    Kann mir jemand was dazu sagen ob die Mitgliedsbeiträge in Sportstudios Umsatzsteuerpflichtig sind? Am liebsten natürlich mit Quelle/Gesetztestext, aber auch gerne von jemandem der damit erfahrung hat .
    Es geht nicht um Sportvereine, da sind sie frei, sondern um ein Sportstudio.
    Gibt es nicht einen Höchstbetrag, bis zu diesem ein Unternehmen (also auch ein Fitness-Studio) Umsatzsteuer-befreit sein kann?

    Der Dennis.

  8. #8
    samabe Gast

    Standard

    @derdennis,
    die Freibetragsgrenze liegt bei 17.500 Euro in der vorangegangenen Periode.

    @Michael1,
    es stellt sich natürlich die Frage, wie lange Sportvereinsbeiträge noch umsatzsteuerfrei sind.
    Immerhin gibt es ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Mai 2005), das besagt, dass Vereinsbeiträge dann umsatzstezerpflichtig sind, wenn für den Beitrag eine Leistung (hier halt Training) geboten wird. Dabei bleibt außer Betracht, ob man am Trainingsbetrieb aktiv teilnimmt, oder nicht - man hat die Möglichkeit (also nicht für inaktive Mitglieder).

    Das Urteil soll bei Bundestagsabgeordneten gut angekommen sein. Da wird man sich sicher gerne dem europäischen Druck beugen und dieses Urteil auch in den deutschen Steuergesetzen umsetzen. Und wenn man dann noch die Umsatzsteuer entsprechend erhöht, macht es noch mehr Spaß

  9. #9
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    Zitat Zitat von samabe Beitrag anzeigen
    @derdennis,
    die Freibetragsgrenze liegt bei 17.500 Euro in der vorangegangenen Periode.

    ...

    Hi,

    die Diskussion ist zwar schon ein paar Jahre her aber ich denke anstatt eine neue zu eröffnen, versuche ich mal die alte wiederzubeleben.

    Was heißt genau in der "vorangegangenen Periode"? Heißt dass, dass wenn ich (zur Zeit haben wir ja 2008) in 2007 min. 17500 Euro Umsatz hatte, dass ich "erst" für 2008 Umsatzsteuer zahlen muss oder auch schon rückwirkend für 2007?

    Mittlerweile sind das ja 19% geworden.

    Viele Grüße

    Christian
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