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Thema: Partysecurity und event. Folgen

  1. #1
    meyster Gast

    Standard Partysecurity und event. Folgen

    Grüßt euch!!!

    Ich benötige euren Rat!!! Und zwar, zwei Freundinnen von mir haben für Feierlichkeiten einen Studentenclub gemietet und möchten dort mit ca. 60 Mann ne Sause machen.
    Bedienung im Mietvertrag war ein s.g. "Security". Da den Beiden die hauseigenen Securitys bei 10Eu pro Stunde zu teuer sind, greifen Sie auf einen "Schrank" einer ihrer Freundinnen zurück.

    Der gute Mann soll ca. 25 sein würde das die ganze Nacht lang für 40Euro regeln. Weil er so nett ist, bringt er auch gleich noch einen Kumpel mit, so damit ihm nicht langweilig wird...

    Meine Frage an die Fachleute ist nun. Wenn an dem Abend irgendwas passiert. Sei es Stress an der Tür, innerhalb der Location oder sonstwo... Halt der Fall, dass eine Person durch unseren "Schrank" zu schaden kommt und Anzeige erstellt.
    Wer wird in dem Falle zur Haftung gezogen??? Soweit ich weiß, hat der gute Mann weder die 34a, noch irgendeine andere Sachkundeprüfung/Nachweis, geschweige denn professionelle Ahnung was eine KK oder sowas betrifft...
    Wird wenn nur er alleine zur Verantwortung gezogen oder würde meine Freundin als Mieterin und Veranstalterin auch noch etwas abbekommen???

    Was hättet ihr für Vorschläge zur Lösung des Problems??? Besten Dank, ciaoi Erik

  2. #2
    Registrierungsdatum
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    Ort
    FFM, Hessen
    Alter
    60
    Beiträge
    8.229

    Standard

    Zitat Zitat von meyster
    ...Wenn an dem Abend irgendwas passiert. Sei es Stress an der Tür, innerhalb der Location oder sonstwo... Halt der Fall, dass eine Person durch unseren "Schrank" zu schaden kommt und Anzeige erstellt.
    Wer wird in dem Falle zur Haftung gezogen???...
    Das hängt wohl davon ab wen er anzeigt und was er für eine Anzeige macht.
    Man kann prinzipell jeden dazu beauftragen das Hausrecht wahrzunehmen und wenn er das im gesetzlichen Rahmen macht steht gar nichts zu befürchten.
    Meine Meinung.
    Hap Ki Do - Schule Frankfurt - eMail - 합기도 도장 프랑크푸르트 - Daehanminguk Hapkido - HECKelektro-Shop
    ...Dosenbier und Kaviar...

  3. #3
    gabri Gast

    Standard

    alfons hat das schon richtig beschrieben,

    im grunde ist es einfach, da eure party ja sogesehen ne privatparty ist, und keine gastgewerblichen disco, braucht euer schrank keine sachkundeprüfung, es reicht wie es schon alfons gesagt hat, einfach das hausrecht zu übertragen, am besten schriftlich.

  4. #4
    Shogun Gast

    Standard

    ... genau und wenn er jemanden Verletzt und KEINE Notwehr, etc. nachweisen kann, weil er vielleicht keinen Zeugen hat und der andere schon, wird es unter Umständen für ihn teuer.

    Aber es muß ein sehr , sehr netter Typ sein, wenn er
    das die ganze Nacht lang für 40Euro regelt


    Grüsse

  5. #5
    Lars´n Roll Gast

    Standard

    Och, wenn ich frei saufen darf, würd ich das auch machen...

  6. #6
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    07.07.2002
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    26.595

    Standard

    super vorschlag lars....

  7. #7
    Eversor Gast

    Standard

    Und wenn dann jemand Randale macht gibt's Drunken Boxing von Dir?

  8. #8
    Vampire Gast

    Standard

    Wenn es nur ne kleine Party ist und alle sich ganz gut kennen und die Party nicht in der Gegend von "Troublemakern" ist, geht das mit dem "Schrank" wahrscheinlich.
    Wenn nicht, würd ich mir lieber n paar Leute vom Fach holen.
    Auch n Schrank hat keine guten Karten, wenn ne Gruppe ankommt und mitfeiern möchte .
    Kann der auch "sanfte" Mittel anwenden, bzw. deeskalieren, oder nur Schaustehen und Barenuckle-Fighting?

  9. #9
    Harrington Gast

    Standard

    [QUOTE=meyster]
    .. Da den Beiden die hauseigenen Securitys bei 10Eu pro Stunde zu teuer sind......, greifen Sie auf einen "Schrank" einer ihrer Freundinnen zurück.
    Da rollen sich mir die Fußnägel hoch...ganze 10 Euro...???

    Der gute Mann soll ca. 25 sein würde das die ganze Nacht lang für 40Euro regeln. Weil er so nett ist, bringt er auch gleich noch einen Kumpel mit, so damit ihm nicht langweilig wird...
    Was für ein Hammerwerfer...
    Meine Frage an die Fachleute ist nun. Wenn an dem Abend irgendwas passiert. Sei es Stress an der Tür, innerhalb der Location oder sonstwo... Halt der Fall, dass eine Person durch unseren "Schrank" zu schaden kommt und Anzeige erstellt.
    Wer wird in dem Falle zur Haftung gezogen???
    Na wer schon...?? Der 40 Euro Hammerwerfer natürlich..tztztz..

    Soweit ich weiß, hat der gute Mann weder die 34a, noch irgendeine andere Sachkundeprüfung/Nachweis, geschweige denn professionelle Ahnung was eine KK oder sowas betrifft...
    Na umso besser..bekommt er nochmal einen rein für...
    Wird wenn nur er alleine zur Verantwortung gezogen oder würde meine Freundin als Mieterin und Veranstalterin auch noch etwas abbekommen???
    Denke eher nicht..
    Was hättet ihr für Vorschläge zur Lösung des Problems??? Besten Dank, ciaoi Erik
    Die ominösen 10 Eurokräfte engagieren..

  10. #10
    Kudos Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Alfons Heck
    Man kann prinzipell jeden dazu beauftragen das Hausrecht wahrzunehmen und wenn er das im gesetzlichen Rahmen macht steht gar nichts zu befürchten.
    Meine Meinung.
    Ist es ein Unterschied ob er dafür bezahlt wird oder nicht?

  11. #11
    gnasher Gast

    Standard

    Zitat Zitat von meyster
    Grüßt euch!!!

    Ich benötige euren Rat!!! Und zwar, zwei Freundinnen von mir haben für Feierlichkeiten einen Studentenclub gemietet und möchten dort mit ca. 60 Mann ne Sause machen.
    Bedienung im Mietvertrag war ein s.g. "Security". Da den Beiden die hauseigenen Securitys bei 10Eu pro Stunde zu teuer sind, greifen Sie auf einen "Schrank" einer ihrer Freundinnen zurück.

    Der gute Mann soll ca. 25 sein würde das die ganze Nacht lang für 40Euro regeln. Weil er so nett ist, bringt er auch gleich noch einen Kumpel mit, so damit ihm nicht langweilig wird...

    Meine Frage an die Fachleute ist nun. Wenn an dem Abend irgendwas passiert. Sei es Stress an der Tür, innerhalb der Location oder sonstwo... Halt der Fall, dass eine Person durch unseren "Schrank" zu schaden kommt und Anzeige erstellt.
    Wer wird in dem Falle zur Haftung gezogen??? Soweit ich weiß, hat der gute Mann weder die 34a, noch irgendeine andere Sachkundeprüfung/Nachweis, geschweige denn professionelle Ahnung was eine KK oder sowas betrifft...
    Wird wenn nur er alleine zur Verantwortung gezogen oder würde meine Freundin als Mieterin und Veranstalterin auch noch etwas abbekommen???

    Was hättet ihr für Vorschläge zur Lösung des Problems??? Besten Dank, ciaoi Erik
    Hi, Ja sie als die Veranstalter ist auch verantwortlich wenn irgendwas passiert,bei unsere security firma ist strikte regeln zu folgen,NO 1 - Nicht Prügeln, aber bei meißten security das ist vergessen
    .. Security man muß ein 34a schein, und auch registriert,und auch sie muß die Polizei bescheid sagen.
    (deutsch ist schwer)

    MFG

    Gnashherhttp://www.the-bulldogs-kickboxing-team-tv-wickede.de

  12. #12
    gnasher Gast

    Standard

    Zitat Zitat von gabri
    alfons hat das schon richtig beschrieben,

    im grunde ist es einfach, da eure party ja sogesehen ne privatparty ist, und keine gastgewerblichen disco, braucht euer schrank keine sachkundeprüfung, es reicht wie es schon alfons gesagt hat, einfach das hausrecht zu übertragen, am besten schriftlich.
    Das stimmt.

  13. #13
    meyster Gast

    Standard

    Also wenn ich das jetzt recht verstehe, müsste meine Freundin als Veranstalterin also aus dem Schneider sein!!!! Klingt schonmal gut*g*

    ich würde ihr dann nur den Tipp mit dem Übertragen des Hausrechtes geben und beim Rest muss unser freiwilliger 40Euro Hansel sich dann selber kümmern!!!???

    Ich danke euch!!!

  14. #14
    Nixon Gast

    Standard

    Ich kapier nicht was das soll, für 60 leute braucht man Türsteher...Wo hat den der Studentenclub das Geld für die wenn er was macht und die werden doch die 60 leute kennen oder dann wird man ja wissen, was da ungefähr rauskommt.....also ich würd den Schrank hinstellen, 40 € ist doch voll okay, um das Geld bekommst du sicher nichts halbwegs professionelles...

  15. #15
    Duke Gast

    Standard

    Bin ganz eurer meinung , nun kommt bei mir noch die frage auf im VETRAG steht Security das würde ja heissen das die Grundvorraussetzung des VERMIETERS das die JUNGS den 34 a haben. Oder versteh ich dann nun falsch. Wenn das nicht drin stehen würde , würde es unter privat sache fallen oder versteh ich da nun was falsch vom Vetrag her.

    Wenn der vermieter !! das verlangt . hmmm
    Den wenn etwas passiert kann der Vermiter sagen HINWEIS auf Security steht im Vertrag so mit die verantwortung liegt beim Veranstalter.
    Veranstalter hat ihre Security den 34 a ??
    NEIN.
    So wirst du falls was passiert so oder so eine ansage bekommen und der NETTE auch denke ich mal.

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