Hallo, stellen wir uns folgendes Szenario vor.
Person 1 trifft Person 2 auf offener Straße. P1 packt P2, drückt ihn an die wand, und macht einpaar Kleinigkeiten, die zwar keine bleibenden Schaden hervorrufen, der Person jedoch schon schmerz bereiten: leichte Tritte gegen die Oberschenkel, Knie ins Bauch, sehr leichtes Dauerfeuer aufs Gesicht, Schwitzkasten, und einige andere Hebel. Dazu redet er böse, laut und drohend mit ihm.
Erfüllt das irgendeinen Tatbestand den man gegen P1 vor gericht verwenden könnte ? Vielen Dank