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Thema: Rechtslage beim freien Sparring ?

  1. #1
    KABA Gast

    Standard Rechtslage beim freien Sparring ?

    Mal angenommen ich sparre mit einem Trainingspartner inkl. Schutzausrüstung in unsrer Freizeit (z.B. im eigenen Garten oder so) und es passiert was, also einer bekommt ein blaues Auge oder sowas. Wie sieht da die Rechtslage aus wenn ein aussenstehender das anzeigt ? Ist vielleicht eine dumme Frage, aber mich würde halt interessieren was in so einem Falle passieren kann

  2. #2
    -Cobra- Gast

    Standard

    Viel interessanter ist doch, was passiert, wenn der angebl. Trainingspartner dich wegen Körperverletzung anzeigt...

  3. #3
    Baphomet Gast

    Standard

    wo kein kläger da kein richter. wenn du deinen sparringspartner verletzt kann (soferne er volljährig und mündig ist) meines wissens kein dritter gegen dich anzeige erheben wenn das *opfer* nicht einverstanden ist.
    grundsätzlich gilt sparring als sport. und sportverletzungen sind soferne sie nicht absichtlich, böswillig oder regelwidrig verursacht wurden, straffrei (bei verletzungen wie blaues auge zumindest. wenn du jemanden im sparring versehentlich totschlägst, ist das schon was anderes)
    Geändert von Baphomet (29-09-2005 um 10:51 Uhr)

  4. #4
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    Standard

    "Einwilligung ins Risiko"...

    Grüsse
    Frank Burczynski

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  5. #5
    KABA Gast

    Standard

    D.h. wenn der Trainingspartner eingesteht dass das Training von ihm gewollt war und er keine Anzeige erstatten will, kann einem ein Ausenstehender nix ?

  6. #6
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    Standard

    Yep.

    Grüsse
    Frank Burczynski

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  7. #7
    IronFist Gast

    Standard

    aber wie sieht es im training aus.

    nemen wir an: da sind 2 leutz, der eine hasst den anderen und macht ihn im sparring so richtig fertig. auch regelwidrig. so arg halt, dass der andere starke schäden hat.

    kann der geschädigte den anderen nun wegen körperverletzung anzeigen?

    aber zieht jetzt bitte nicht die rolle des trainiers mit ein, das ist mir shcon klar, es gut nur um diese hypothese.

    gruß

  8. #8
    Baphomet Gast

    Standard

    natürlich kann er eine anzeige machen. zur besseren beweissicherung wären zeugenaussagen und ein ärztliches gutachten hilfreich. ist dann ne ganz klare körperverletzung. sport wird immer mir regeln ausgeführt, verletzungen im rahmen gelten als unfälle. aber absichtlich regelwidriges hinbrettern ist strafbar.

  9. #9
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    Standard

    Grobe Regelwidrigkeitenverstöße könnten zum Tatbestand der Körperverletzung führen, auch wenn eine Einwilligung vorliegt.

  10. #10
    Su Bak Gast

    Standard

    also erstens mal: wenn ein dritter die "körperverletzung" anzeigt, dann wird die sache auch verfolgt (öffentliches interesse), auch wenn der geschädigte keine lust auf eine anzeige hat.
    zweitens: so weit ich weiss ist auch die körperverletzung auf verlangen strafbar.

    grundsätzlich aber mal eine interessante frage, man weiss ja nie auf welche ideen die leute heutzutage kommen

  11. #11
    averoigne Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Su Bak
    also erstens mal: wenn ein dritter die "körperverletzung" anzeigt, dann wird die sache auch verfolgt (öffentliches interesse), auch wenn der geschädigte keine lust auf eine anzeige hat.
    zweitens: so weit ich weiss ist auch die körperverletzung auf verlangen strafbar.
    Ich bin ja kein Rechtsexperte, aber das mit der "Körperverletzung auf Verlangen" dürfte doch wohl kaum für den Rahmen eines privaten Sparrings mit entsprechender Schutzausrüstung gelten!? Das wäre ja albern.

  12. #12
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    852

    Standard

    Hallo,

    gemäß § 228 StGB ist grds. eine Körperverletzung mit Einwilligung des Verletzten nicht rechtswidrig, es sei denn sie verstößt gegen die "Guten Sitten".

    D.h.: Wenn jemand am sparring freiwillig teilnimmt, willigt er in das sportspezifische Risiko (zb. blaues Auge etc.) ein.
    Wird eine verletzung grob fahrlässig bzw. vorsätzlich herbeigeführt macht sich jedoch der täter strafbar. in solch eine verletzung hat der geschädigte nämlich durch seine bloße teilnahme nicht eingewilligt.

    in wie weit ggf. schadensersatz zu leisten ist müssen sich die haftpflichtversicherung des täters und die krankenversicherung des opfers auseinandersetzen.

    gruß,
    Ronin
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  13. #13
    Antidepressiva Gast

    Standard

    Versicherungstechnisch sieht es so aus, dass in vielen Haftpflichtversicherungen in den AGB´s steht,:" §4 Ausschlüsse:Schäden die bei der Teilnahme an Box-und Ringkämpfen sowie dem Training sind ausgeschlossen!"

    Sollte man wissen!!!

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