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Thema: Kampfkunst patentieren und prüfen lassen

  1. #1
    Sensai Kiehn Gast

    Standard Kampfkunst patentieren und prüfen lassen

    Hallo,

    ich habe vor Kurzem eine Kampfkunst patentieren und prüfen lassen.

    Kiaido(c)

    Ich suche nun nach Pressekontakten zu Magazinen wie Kampfkunst um diese neue Technik einem breiteren Publikum vorstellen zu können.

    Vielleicht hat ja jemand von euch einen guten Kontakt für mich.

    Danke :-)

  2. #2
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    Standard

    Du hast deine Kampfkunst patentieren lassen?
    Und prüfen? Wie muss ich mir eine derartige "Prüfung" vorstellen?

    Grüsse
    Frank Burczynski

    HILTI BJJ Berlin
    https://www.hiltibjj.de


    http://www.jkdberlin.de

  3. #3
    Michael Kann Gast

    Standard

    Zitat Zitat von jkdberlin
    Du hast deine Kampfkunst patentieren lassen?
    Und prüfen? Wie muss ich mir eine derartige "Prüfung" vorstellen?
    Da is mir Frank doch wieder mal zuvor gekommen

  4. #4
    Sensai Kiehn Gast

    Standard

    Um eine Kampfkunst schützen zu lassen musst man beweisen können, dass diese Art der Kampfkunst, nicht eine Mischung aus allen möglichen Stilarten ist, sondern wirklich neues bieten kann.

    Natürlich sind in fast allen Kampfkunstbereichen die Grundelemente gleich, Hebel und Würfe haben immer eine Grundform.

    Bei der Prüfung geht es darum, Neuerungen und neue Techniken vorzustellen, eine Prüfungsordnung, Trainingstechniken, die Praktikabilität etc. zu beweisen bzw. zu zeigen.

    Die Patentrechte, Namen etc. lässte man sich dann nach der Prüfung durch ein Gremium des DSB bzw. in meinem Fall auch noch ein Aikido und ein Hapkido Vertreter schützen.


    Wenn Ihr genaueres wissen wollt meldet euch doch per Email.

    Ich suche in diesem Tread ja eigentlich nur Pressekontakte.

    :-)

  5. #5
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    Arrow

    Zitat Zitat von Sensai Kiehn
    Ich suche in diesem Tread ja eigentlich nur Pressekontakte.
    Ich habe Dein erstes posting dazu in das "Kampfkunst in den Medien, Büchern & Videos, Werbung"-Forum kopiert.

    Hier kannst Du uns dann ja etwas zu Deiner KK und der Patentanmeldung und Prüfung erzählen.
    Hap Ki Do - Schule Frankfurt - eMail - 합기도 도장 프랑크푸르트 - Daehanminguk Hapkido - HECKelektro-Shop
    ...Dosenbier und Kaviar...

  6. #6
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    Question

    Zitat Zitat von Sensai Kiehn
    Die Patentrechte, Namen etc. lässte man sich dann nach der Prüfung durch ein Gremium des DSB bzw. in meinem Fall auch noch ein Aikido und ein Hapkido Vertreter schützen.
    Mich interessiert speziell der Hapkido Vertreter (für das Aikido gilt es aber ebenso):
    Was hat er mit Deiner KK zu tun?
    Wen vertritt er?
    Welche Prüfung hat er durchgeführt?

    Allgemein:
    Was hast Du jetzt genau für Patentrechte erworben?
    Hap Ki Do - Schule Frankfurt - eMail - 합기도 도장 프랑크푸르트 - Daehanminguk Hapkido - HECKelektro-Shop
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  7. #7
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    Zitat Zitat von Sensai Kiehn
    Die Patentrechte, Namen etc. lässte man sich dann nach der Prüfung durch ein Gremium des DSB bzw. in meinem Fall auch noch ein Aikido und ein Hapkido Vertreter schützen.,
    Äh, nope, ein Patent meldet man beim Deutschen Patentamt in München oder Berlin an. Für welche (Patent-)Klassen hast du ein Patent erworben?

    Grüsse
    Frank Burczynski

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  8. #8
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    Standard

    Sich eine selbstgebastelte Kampfkunst schützen lassen? Auf so eine Scheiße muß man erstmal kommen
    Aller höherer Humor fängt damit an, dass man die eigene Person nicht mehr ernst nimmt -WT-Herb
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  9. #9
    Michael Kann Gast

    Standard

    Welche KK ist nicht erfunden?
    Wieviele KKs kennst Du die Patentrechtlich geschützt sind?

    Ansonsten hat Frank bzgl. des "Patent" anmelden bereits alles geschrieben was wichtig ist. Der DSB KANN keine Patente erteilen!

  10. #10
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    Also, ich habe mal die Patentamtsrecherche benutzt...weder als Patent noch als Marke habe ich was zu "Kiaido" gefunden..
    Noch was: sollte das (c) als "Copyright-Vermerk" hinter deiner Kampfkunst stehen, so ist das nach deutschem Recht nicht erforderlich. "Copyright" ist ein amerikanisches Recht, ähnlich dem deutschen Urheberrecht. Im deutschen Recht entstehen Urheberrechte automatisch mit der Schaffung eines Werks. Ein Copyright-Vermerk ist nicht erforderlich. Der Hauptzweck des Vermerks liegt in der Kommunikation der Aussage, dass jemand Urheberrechte für sich oder andere reklamiert. Der Vermerk selbst führt jedoch nicht zum Bestehen von Urheberrechten. Ob ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, bestimmt sich allein nach dem Gesetz. Weitere Bedeutung kann der Copyright-Vermerk dadurch erlangen, dass ein angegebenes Datum unter Umständen Rückschlüsse auf den Ablauf der Schutzfrist erlaubt. Allerdings bemisst sich die Schutzfrist nur in wenigen Fällen nach dem Datum der Veröffentlichung. Schließlich können Vermerke im Rahmen der Beweissicherung nützlich sein. Die Kennzeichnung fremder Werke mit eigenem Copyright-Vermerk kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

    Grüsse
    Frank Burczynski

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  11. #11
    Joergus Gast

    Standard

    Hmm

    Toll !Eine neue Kampfkunst !

    Gibts da auch einen Link ?

    Joergus

  12. #12
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    Zitat Zitat von Michael Kann
    Der DSB KANN keine Patente erteilen!
    Immer oben drauf - und das ohne richtig zu lesen

    Hat doch auch keiner was davon geschrieben, das der DSB das "Patent" ausgestellt hat oder?

    Zitat:
    Die Patentrechte, Namen etc. lässte man sich dann nach der Prüfung durch ein Gremium des DSB bzw. in meinem Fall auch noch ein Aikido und ein Hapkido Vertreter schützen.


    Wenn ich das also richtig lese, dann war der DSB nur an der Prüfung beteiligt - aber er hat nicht das Patent ausgestellt.

    Gruss,
    Mono

  13. #13
    Kudos Gast

    Standard

    Ich habe heute morgen ein Patent für eine "Mobilisierungs-Maschine" beantragt. Es ist kreisrund und hat in der Mitte ein Loch, ich habe es Rad (c) getauft.

    Kiaido gibt's doch schon? Zumindest liefert google mehr als 2000 Treffer. Ich weiß zwar nicht was das ist und was das soll, aber vielleicht kann es ja der Thread-Ersteller aufklären? Oder hat er hier etwa schon kalte Füße bekommen ?

  14. #14
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    Standard

    @ Kudos

    Mußt doch nur in sein Profil schauen:

    mit 10 Judo
    mit 15 Karate
    mit 17 Hapkido
    zusätzlich mit 18 Aikido
    mit 23 Patent auf Kiaido
    Klingt halt nach kombiniertem Training aus obenstehenden KKs mit Schwerpunkt Aikido-Hapkido (nur Vermutung!). Böse Geister würden dazu einfacherweise Crosstraining sagen.


    @ Kiehn

    Soll "Sensai Kiehn" eigtl. für Lehrer Kiehn stehen? Oder bist du der Großmeister des Kiaido?

    In ersterem Fall bitte sensei schreiben und im Zweiten soke. Sonst bist du nämlich der "feine Kiehn".(grob übersetzt). Von "Sensai" bekomme ich fast schon Augenkrebs.
    Geändert von Francois (12-10-2005 um 12:42 Uhr)

  15. #15
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    Ich wollte mir ja Free-Fight schützen lassen, aber da war wohl einer schneller?
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