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Thema: Versicherung

  1. #1
    ono Gast

    Standard Versicherung

    Hi Leuz,

    hier geistern doch sicherlich ein haufen Trainer rum die nicht in einem Verein trainieren, sonderen eine sog private /kommerzielle Schule betreiben.
    Wie sind die Mitgleider bei Euch versichert ?
    Habt Ihr sowas wie ein Betriebshaftpflicht oder Unfallversicherung ??

    Was kostet sowas ???


    Cu Ono

    P.S. Die Nummer Training auf eigene Gefahr ist angeblich nciht ausreichend, wenn tatsächlich mal was ernstes Im Training passiert und die gegenseite einen guten Anwalt hat. (Hörensagen)

  2. #2
    Thyura Gast

    Standard

    Hmm, kann jetzt nicht von KK-Schulen sprechen, aber soweit ich das kenne, MUSS man als Betrieb (der ja auch Geld für seinen Unterricht nimmt, ergo kommerziell) eine Betriebshaftpflichtversicherung haben. Unfallversicherung ist allgemein keine Pflicht, wäre auch nicht soo irre sinnvoll, da die Teilnehmer diese abschließen müssen...also könnte man als Schule bestenfalls den Trainierenden anbieten, eine solche Versicherung abzuschließen (gibt es z.B.bei uns-meine ich jedenfalls...)

    Hoffe, ich irre mich da jetzt nicht. Über die Preise habe ich keine Ahnung, ist aber wahrscheinlich auch abhängig von Größe des Unternehmens(?). Frag doch einfach mal unverbindlich bei einigen Versicherungen vor Ort an.

    Gruß

    Thyura

  3. #3
    levis Gast

    Standard versicherung

    Hi,
    Du kannst es mit einem Haftungsausschluß versuchen, oder wenn Du ein e.V. bist über den Landessportverband.

  4. #4
    Goshinsatori Gast

    Thumbs up ?

    Hi,

    warum über den LSB ?
    Wir sind ein Verein e.V. und in keine Sportbund mitglied.....

  5. #5
    levis Gast

    Standard Versicherung

    Ihr müsst Euch einem Fachverband anschließen, wie Boxen, Judo usw. dann übernimmt der LSB die Versicherung gegen einen kleineren Betrag als bei einer herkömmlichen Versicherung.
    Das bedeutet allerdings Verwaltungsaufwand, lohnt sich aber.

  6. #6
    Goshinsatori Gast

    Thumbs up ??

    Hi,

    wieso müssen wir uns irgendjemandem anschliessen ?
    Das geht nicht, da keiner der einzelnen Sparten unsere Auffassung, bzw. unseren "Stil" vertritt.....
    Abgesehen davon, haben wir einen Haftungsauschluss unterschreiben lassen. Das sollte eigentich reichen.

  7. #7
    levis Gast

    Standard

    Ich rede ja auch nicht von Dir !!!

  8. #8
    Registrierungsdatum
    16.12.2001
    Beiträge
    1.396

    Standard

    Setze hier mal eine Versicherung rein die ich zufällig gefunden habe.
    mfg esdo


    Hier unser Angebot:

    Betriebs-Berufs-Haftpflichtversicherung für Erlebnispädagogen



    Sehr geehrte Damen und Herren!

    Unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage, erhalten Sie von uns die gewünschten Deckungskonzepte speziell für Ihre Berufsgruppe.

    Die Betriebs-/Berufs-Haftpflichtversicherung wurde speziell für Ihre Berufsgruppe konzipiert. In den Prämien sind sämtliche Honorarkräfte und angestellte freiberufliche Mitarbeiter in einem Beitrag mitversichert.



    Prestige-Deckung bedeutet, daß sie Europadeckung besitzen und Ihre Privathaftpflichtversicherung incl. Ihrer Firmenpartner/Teilhaber, Ehepartner mit eingeschlossen sind.
    Classic-Deckung bedeutet, daß nur in der BRD Versicherungsschutz besteht, ohne Privathaftpflichtversicherung.
    Option " Erweiterte Auslandsdeckung" gleich wie 1 und 2 s. Anlage

    Hinsichtlich weiterer Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.



    Mit freundlichen Grüßen

    Uwe Wick





    Hier die Rahmenvereinbarung:

    Rahmenvereinbarung zur

    Betriebs-/Berufs - Haftpflichtversicherung

    für Erlebnispädagogen und erlebnispädagogische Einrichtungen



    Versichertes Risiko / Tätigkeitsbeschreibung :

    Erlebnispädagogische Veranstaltungen, Firmentrainings, erlebnispädagogische Seilaufbauten, Reiseveranstalter, Reisebüro.

    Unter anderem handelt es sich dabei um folgende Betätigungen :

    Kanutouren, Rafting, Berg- und Trekkingtouren, Höhlenwanderungen, Klettern (mit Seil), Mountainbiking, Canyoning, Skitouren, Schneewanderungen, Seilgarten- und Seilbahnbau, sowie damit zusammenhängende Übungen in der jeweiligen Gruppe und Durchführung der jeweiligen Projekte.



    I. Bedingungen

    1. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB).

    2. Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für Industrie, Handel und Gewerbe ( CLASSIC).

    3. Besondere Vereinbarung für die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (Prestige-Deckung).

    4. Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung im Rahmen der Betriebs- und Berufs-Haftpflichtversicherung ( Umwelthaftpflicht- Basisversicherung ).

    Es gelten folgende Modifikationen :

    Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus im europäischen Ausland vorkommender Schadenereignisse.
    Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht der für den Versicherungsnehmer tätigen freien Mitarbeiter für Schäden, die sie bei Ausübung der Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer gegenüber Dritten verursachen.
    Die Deckungssumme für die im Rahmen der Prestige-Deckung Ziffer 6 mitversicherte Privathaftpflichtversicherung beträgt DM 5.000.000,-- pauschal für Personen- und Sachschäden.
    Kein Versicherungsschutz besteht für Tätigkeiten/Aktivitäten im Zusammenhang
    mit der Benutzung von Kraftfahrzeugen,
    mit der Ausübung von Flugsportarten (auch Drachenfliegen, Fallschirmspringen),
    mit der Ausübung folgender Sportarten : Tauchsport, Kampfsport, Klettern ohne Seil .

    5. Unbeschadet der in den Bedingungen genannten sonstigen Selbstbeteiligungen gilt eine generelle Selbstbeteiligung je Versicherungsfall (nicht für mitversicherte Privathaftpflichtrisiken) in Höhe von DM 250,-- .

    II. Deckungssummen

    DM 3.000.000,-- für Personenschäden

    DM 1.000.000,-- für Sachschäden

    Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache, für Umweltschäden das Einfache dieser Deckungssummen.

    III. Prämien



    Gemäß beiliegendem Tarifblatt.







    Hier unsere Tarife



    Tarife zur Rahmenvereinbarung mit TRIPLEX GmbH für die

    Betriebs-/Berufs - Haftpflichtversicherung für Erlebnispädagogen

    I. Deckungssumme (DS)

    DM 3.000.000,-- für Personenschäden

    DM 1.000.000,-- für Sachschäden

    Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache, für Umweltschäden das Einfache dieser Deckungssummen.

    II. Prämien

    1. Prestige-Deckung :

    Bis 250 Teilnehmer p. a., Festprämie DM 650,--

    Bis 1.000 Teilnehmer je DM 2,50 , Mindestprämie DM 975,--

    Bis 2.500 Teilnehmer je DM 2,00

    Bis 5.000 Teilnehmer je DM 1,70

    Bis 10.000 Teilnehmer je DM 1,40

    Bis 20.000 Teilnehmer je DM 1,20

    Bis 40.000 Teilnehmer je DM 1,00

    Die sich in einer Stufe ergebende Höchstprämie bildet die Mindestprämie der Folgestufe.

    2. Classic-Deckung :

    Bis 250 Teilnehmer p. a., Festprämie DM 495,--

    Bis 1.000 Teilnehmer je DM 2,00 , Mindestprämie DM 750,--

    Bis 2.500 Teilnehmer je DM 1,60

    Bis 5.000 Teilnehmer je DM 1,35

    Bis 10.000 Teilnehmer je DM 1,15

    Bis 20.000 Teilnehmer je DM 1,00

    Bis 40.000 Teilnehmer je DM 0,85

    Die sich in einer Stufe ergebende Höchstprämie bildet die Mindestprämie der Folgestufe.

    Zu den genannten Prämien kommen noch Gebühren und die Versicherungssteuer in Höhe von 15 %.



    III. Option "Erweiterte Auslandsdeckung"

    Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus im außereuropäischen Ausland vorkommender Schadenereignisse.

    Voraussetzung hierfür ist, daß die Reiseteilnehmer europäischer Nationalität sind.

    Für Haftpflichtansprüche von Reiseteilnehmern besteht Versicherungsschutz ausschließlich nach deutschem Recht.

    Für Veranstaltungen im außereuropäischen Ausland gelten folgende Prämien :

    1. Prestige-Deckung :

    Bis 250 Teilnehmer p. a., Festprämie DM 850,--

    Bis 1.000 Teilnehmer je DM 3,10 , Mindestprämie DM 1.230,--

    Bis 2.500 Teilnehmer je DM 2,50

    Bis 5.000 Teilnehmer je DM 2,10

    Bis 10.000 Teilnehmer je DM 1,75

    Bis 20.000 Teilnehmer je DM 1,50

    Bis 40.000 Teilnehmer je DM 1,25

    Die sich in einer Stufe ergebende Höchstprämie bildet die Mindestprämie der Folgestufe.

    2. Classic-Deckung :

    Bis 250 Teilnehmer p. a., Festprämie DM 700,--

    Bis 1.000 Teilnehmer je DM 2,50 , Mindestprämie DM 1.000,--

    Bis 2.500 Teilnehmer je DM 2,00

    Bis 5.000 Teilnehmer je DM 1,70

    Bis 10.000 Teilnehmer je DM 1,45

    Bis 20.000 Teilnehmer je DM 1,25

    Bis 40.000 Teilnehmer je DM 1,05

    Die sich in einer Stufe ergebende Höchstprämie bildet die Mindestprämie der Folgestufe.

    Bei Vereinbarung der erweiterten Auslandsdeckung gelten die vorgenannten Fest- und Mindestprämien für den Gesamtvertrag (einschließlich der unter II. genannten Fest-/Mindestprämien).

    Zu den genannten Prämien kommen noch Gebühren und die Versicherungssteuer in Höhe von 15 %.

    IV. Option "Erhöhung der Deckungssummen"

    Es können alternativ zu I. folgende Deckungssummen gewählt werden :

    1. DM 5.000.000,-- pauschal für Personen- und Sachschäden.

    Prämienzuschlag auf die Prämien gemäß II. und III. :

    25 %, mindestens DM 250,--.

    2. DM 10.000.000,-- pauschal für Personen- und Sachschäden.

    Prämienzuschlag auf die Prämien gemäß II. und III. :

    50 %, mindestens DM 500,--.



    Triplex GmbH
    Wielandsweiler 7
    88069 Tettnang

    Tel.: 07543 / 605 7-0
    Fax: 07543 / 605 7-20

    E-Mail: versicherung@erlebnispaedagogik.de

  9. #9
    sportler Gast

    Standard

    Original geschrieben von Goshinsatori
    Hi,

    wieso müssen wir uns irgendjemandem anschliessen ?
    Das geht nicht, da keiner der einzelnen Sparten unsere Auffassung, bzw. unseren "Stil" vertritt.....
    Abgesehen davon, haben wir einen Haftungsauschluss unterschreiben lassen. Das sollte eigentich reichen.
    Hallo Goshinsatori,

    deinen Haftungsausschluß kannst du vergessen. Es ist zwar so, daß man in Deutschland beim Ausüben von z.b. Kampfsport den Trainer oder den Trainingspartner (!!) nicht für jeden fahrlässig verursachten Unfall verantwortlich machen kann (durch die freiwillige Trainingsteilnahme willigt man quasi ein, ein gewisses Risiko selbst zu tragen), aber einen generellen Haftungsausschluß gibt es selbstverständlich nicht. Egal was für ein Papier man die Leute unterschreiben läßt. Wenn dann der Trainer oder Trainingspartner keine Haftpflichtversicherung hat, zahlt er z.b. bei grober Fahrlässigkeit selbst !! Ich kann nur jedem raten sich zu erkundigen, ob sein Trainer eine entsprechende Versicherung hat. Und mal ganz nebenbei, was sagt das wohl über den Charakter eines Trainers aus, wenn er einerseits über Ethik, Moral, Budo, geistige Reife und was sonst noch alles predigt, aber andererseits nicht die nötige charakterliche Reife hat, sich über die möglichen negativen Folgen seiner Handlungen Gedanken zu machen und dafür Vorsorge zu treffen.

    cu
    sportler

  10. #10
    levis Gast

    Standard

    Woher weißt Du das ?
    Hast Du Beispiele ?

  11. #11
    sportler Gast

    Standard

    Original geschrieben von levis
    Woher weißt Du das ?
    Hast Du Beispiele ?
    Hallo levis,

    ich habe mal nachgeschaut, konnte aber leider keinen Link zu entsprechenden Urteilen oder Gesetzen finden. Selbst das Internet hat manchmal seine Grenzen. Ich habe das mal von einem Anwalt gesagt bekommen. Ganz genau sollten es eigentlich die vielen Trainer mit eigener Schule hier im Board wissen. Ich denke da an Michael Kann, Andreas Weitzel, Frank B., Dr. Ralf, Wendelin, usw.
    Ich hoffe, daß sich noch jemand aus dieser Gruppe zu Wort meldet. Zumal das eine wirklich wichtige Frage ist, die uns eigentlich alle betrifft.

    cu
    sportler

  12. #12
    levis Gast

    Standard Haftungsausschluß

    Ich habe eine eigene Schule und habe bis jetzt nur mit einem Haftungsausschluß gearbeitet. Du hast recht....

    "durch die freiwillige Trainingsteilnahme willigt man quasi ein, ein gewisses Risiko selbst zu tragen"

    Was ist aber mit neuen Schülern, sie können noch nicht abschätzen worauf sie sich einlassen, aufgrund mangelnder Erfahrung!!! So bist Du mit einem Haftungsausschluß auf der sicheren Seite.

    Neuerdings probiere ich es über den LSB, aber die haben wohl im Moment eine sehr sehr sehr lange Sommerpause, denn dort ist das mit der Versicherung sehr gut geregelt.

  13. #13
    ono Gast

    Standard hey Jungs

    Danke mal für Euere Hilfe,
    aber haut Euch nicht die Köpfe ein

    Das mit dem LSB ist nicht ganz einfach
    ich war 13 Jahre Funktionär in einem Sportverein

    Für gewerbliche Schulen ist das aber etwas anderes.
    Und geld bekommt man vom LSB auch nur wenn man zu einer Sportgruppe gehört die entweder Olympisch ist, oder aber den Antrag eingereicht hat.

    z.B. Judo Olympisch = JJ-Sektion des Judoverbandes BW Fällt unter die Regelung und wird vom LSB gefördert. Nicht aber das JJ
    der WJJF, da die keinen Oöypischen Sport anbieten.

    Das Problem der Verinsmeierei ist dann auch noch der, dass Wir uns dem Technikprogramm der JJ-Sektion sowie deren Prüfungsrichtlinen anpassen müßten und da haben wir keinen Bock drauf Weder auf DJB noch DJJB noch sonst was...
    mir und meinem Trainer rennen da zu viel aufge....
    Lassen wir das hab mich schon genug über die Aussagen und Technischen empfehlunegn dierser verbände geärgert.


    Cu Ono

    P.S. Hallo Kampfsportschulenbeitzer wie habt Ihr das geregen ???

  14. #14
    levis Gast

    Standard

    Ich bin auch gespannt wie es andere machen, ich kenne nun viele Schulen und alle machen es ähnlich (über LSB oder Haft....)

    Hier ist unserer

    "Haftungsausschluss

    Die Teilnahme an sämtlichen Aktivitäten der Jeet Kune Do u. Muay Thai - Vereinigung Kiel e.V. geschieht freiwillig, auf eigene Gefahr, Verantwort- ung und eigenes Gesundheitsrisiko. Es besteht desweiteren kein Leistungsanspruch bei Personen, Sach- u. Folgeschäden noch jegliche Haftung gegen- über der o.g. Vereinigung, ihren Verantwortlichen und/ oder den Übungsleitern. Änderungen der Öffnungszeiten und des inhaltlichen Angebots behält sich die o.g. Vereinigung jederzeit vor. In Zeiten der Schulferien kann es zu reduziertem Angebot kommen. An Feiertagen findet kein Unterricht statt.
    Geändert von levis (02-08-2002 um 20:26 Uhr)

  15. #15
    ono Gast

    Standard Haftung

    Hi Levis,


    Ja, so kenn ich das auch aber (hörensagen) so sagte ein Anwalt, wenn die Gegenpartei dir als Trainer nachweist, dass Du Deine Aufsichtspflich verletzt hast, kann Dir ein Anawalt der geschädigten Person an die Karre fahren.

    z.B. Du hast 25 Leute im Training davon ein neuer. Thema Würegegriffe, Du vergisst zu sagen, dass man im Training mit Würgern behutsam umgehen muß Kehlkopf etc........
    Der Neue drückt einfach zu und weiß das verhalten des Gewürgten nicht zu deuten. Der betroffene wird verletzt und trägt eine schwere Folgeveletzung von sicht (Sauerstoffmangel/Hirnschädigung weiß der teufel, seine Mom will Schadensersatz, weil der Sohn jetzt Pflegefall ist und hat einen guten Anwalt..... was dann ??????



    Cu ono

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