Stimmt so nicht.Zitat von jkdberlin
Siehe dazu auch UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch:
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
Sprich: Jeder von euch ist dank GEMA und GEZ berechtigt, sich selbst eine Aufnahme zu machen - oder aber, einen Dritten mit der Aufnahme zu beauftragen, sofern dies entgeltlos geschieht.
Das werde ich selbstverständlich, sofern du auch nach Zitat aus dem Urhg darauf bestehst, respektieren.Zitat von jkdberlin