Zeige Ergebnis 1 bis 3 von 3

Thema: AT: Anfrage BMI Sportwaffen

  1. #1
    _hal Gast

    Question AT: Anfrage BMI Sportwaffen

    Hallo leute,

    nachdem ich irgendwie aus den Gesetzestexten nicht 100%ig schlau geworden bin und im Forum teils widersprüchliche Aussagen gemacht wurden hab ich mal im Bundesministerium über die "Legalität" meiner Lieblingswaffen nachgefragt.

    Wohlgemerkt, hier geht es um ÖSTERREICH!

    Mein Anschreiben:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    seit cirka 1,5 Jahren trainiere ich traditionelles chinesisches Kung Fu, mittlerweile ist es zu meiner liebsten Freizeitbeschäftigung geworden.
    Da ich mich auch weiterhin in der Materie entwickeln will und im Bereich der traditionellen Kampfkunst auch verschiedene Waffen verwendet werden, möchte ich mich bei Ihnen über evtl. rechtliche Konsequenzen erkundigen.

    Abgesehen von handelsüblichen Stöcken, die vermutlich keiner rechtlichen Einschränkung unterliegen, interessiere ich mich für folgende Waffen:

    Schwert (ungeschliffen, Klingenlänge ca. 70-90 cm, Ein- und Beidhänder)
    Sai-Gabeln
    Nunchaku
    Tonfa
    Mehrgliederpeitsche (3-teilig, 9-teilig - Holz/Metall)

    Meine Frage bezieht sich vor allem auf den rechtmäßigen Besitz dieser Waffen, braucht man für diese Waffen eine Waffenbesitzkarte?
    Ich möchte noch anmerken, dass die o.g. Waffen lediglich dem Trainingszweck dienen und natürlich nicht öffentlich geführt werden.


    Die Antwort ist angehängt - viel spaß!

    _hal
    Angehängte Dateien Angehängte Dateien

  2. #2
    Sascha Broich Gast

    Standard

    So, ich hab mal das österreichische Waffengesetz durchgeschaut.
    Waffengesetz1996.pdf

    1. Wenn du unter 18 bist, darfst du keine Waffen besitzen. (§11)

    2. Sind ansonsten folgende Waffen verboten (außer Schusswaffen) (§17):
    1. verborgene Waffen (Stockdegen, Kuli mit eingebauter Stichklinge etc.)
    2. Schlagringe, Totschläger, Stahlruten
    3. Fallen die von dir aufgezählten Waffen in keine der beiden o.g. Kategorien

    Somit darfst du - sofern du über 18 bist und es dir nicht ausdrücklich verboten wurde (§12) - deine Waffen besitzen.

  3. #3
    tiger_kwon Gast

    Standard

    Hi,

    also zu 100% geht das aus dem Schreiben des BMI nicht hervor. Somit müsste man dann jeden einzelnen Nunchaku "TYPISIEREN" lassen, oder ?

    grüße,
    tiger_kwon

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. BJJ Anfrage
    Von Andreas Stockmann im Forum MMA - Mixed Martial Arts
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 03-11-2004, 03:28
  2. Anfrage nach "Show"-Kampfgruppen
    Von sanne im Forum Offenes Kampfsportarten Forum
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 30-09-2002, 08:56

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •