Hallo leute,
nachdem ich irgendwie aus den Gesetzestexten nicht 100%ig schlau geworden bin und im Forum teils widersprüchliche Aussagen gemacht wurden hab ich mal im Bundesministerium über die "Legalität" meiner Lieblingswaffen nachgefragt.
Wohlgemerkt, hier geht es um ÖSTERREICH!
Mein Anschreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit cirka 1,5 Jahren trainiere ich traditionelles chinesisches Kung Fu, mittlerweile ist es zu meiner liebsten Freizeitbeschäftigung geworden.
Da ich mich auch weiterhin in der Materie entwickeln will und im Bereich der traditionellen Kampfkunst auch verschiedene Waffen verwendet werden, möchte ich mich bei Ihnen über evtl. rechtliche Konsequenzen erkundigen.
Abgesehen von handelsüblichen Stöcken, die vermutlich keiner rechtlichen Einschränkung unterliegen, interessiere ich mich für folgende Waffen:
Schwert (ungeschliffen, Klingenlänge ca. 70-90 cm, Ein- und Beidhänder)
Sai-Gabeln
Nunchaku
Tonfa
Mehrgliederpeitsche (3-teilig, 9-teilig - Holz/Metall)
Meine Frage bezieht sich vor allem auf den rechtmäßigen Besitz dieser Waffen, braucht man für diese Waffen eine Waffenbesitzkarte?
Ich möchte noch anmerken, dass die o.g. Waffen lediglich dem Trainingszweck dienen und natürlich nicht öffentlich geführt werden.
Die Antwort ist angehängt - viel spaß!
_hal