ich versteh das nicht ganz, wie in den medien der datenschutz bei verdächtigen bzw. angeklagten funktioniert.

jetzt hab ich gerade auf gmx das gesehen
http://www.gmx.net/de/index.html
wo der angeklagte im mooshammer fall einen balken über den augen hat. nun ist dieses gesicht aber doch sowieso schon monatelang ohne verdeckung durch die medien gegangen. was soll das nun?

und andererseits frage ich mich inwieweit es legal ist, dass der (inzwischen wohl nicht mehr mutmaßliche) mörder vom kleinen tim immer wieder ohne verdeckung im fernsehen gezeigt wurde, noch vor irgendeinem gerichtsverfahren.

das versteh ich nicht ganz.
gibt es da kein einheitliches gesetz oder machen die medien tatsächlich was sie wollen? oder: hat ein fernsehsender etwas zu befürchten, wenn er ein gesicht zeigt, das zu einem mutmaßlichen täter gehört?
im fall des kleinen tim wurde der stiefvater schon gezeigt, bevor er verdächtigt worden war, gut. das könnte als entschuldigung durchgehen. aber dass man ihn dann wieder sieht, mit der meldung 'der stiefvater ist der mörder'.. ähm. sollte das gesicht da nicht verdeckt werden?