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Thema: Polizisten verprügelt, wie sieht es rechtlich aus?

  1. #1
    Vermillion Gast

    Standard Polizisten verprügelt, wie sieht es rechtlich aus?

    Ich hätte mal eine rechtliche Frage an die Leute hier.
    Ein Freund von mir ist jetzt seit ca 5 Monaten mit seiner neuen Freundin zusammen, vorher war sie mit einem Polizisten in Ausbildung zusammen.
    Der Typ ist recht lästig, ist in dieselbe Stadt gezogen und eben stand er bei ihr im Wohnheim vor der Tür und wollte nichtweggehen, auch nach Hausverbot durch die Míeterinnen des Ganges.
    (Schonmal sehr komisch).
    Er war nicht in Uniform, hatte keine Dienstwaffe dabei.
    Dann ist mein Freund eben raus und meinte er solle mal gehen etc, da hat er versucht in mit so einem Beinhebel in diesen "Bullengriff" zu bringen.
    Mein Freund hat ihm daraufhin gepflegt.. naja auf Deutsch eins auf die Fresse gehauen.
    Jetzt ist meine Frage, wie sieht es da aus rechtlich?

  2. #2
    Dahaka Gast

    Standard

    oh mann ein Bulle als Stalker!

    Ich GLAUBE da gibts kein Problem! dein Freund hat ihn gebeten zu gehen und der hat ihn gleich angegriffen! (hat sich das genau so abgespielt???)

    aber es gibst so weit ich weiß auch ein paar Polizisten im Board die werden es dir sicher genauer sagen können!!!

    Gruß
    Dahaka

  3. #3
    polderi Gast

    Standard

    was der polizist in seiner freizeit treibt hat (fast) nichts mehr mit dem beruf zu tun aber wehe wenn es der chef erfährt...

  4. #4
    BuZuS Gast

    Standard

    Also da seh ich kein Problem, eher im Gegenteil. Bullen die sich außer Dienst so benehmen fliegen recht schnell. Wir sind hier ja nicht in Amiland, und dein Freund ist nicht schwarz (oder?)

  5. #5
    Chris H Gast

    Standard

    was mich am meisten interessiert, wie ist es denn ausgegangen ?

  6. #6
    Gore Gast

    Standard

    Hallo,

    für mich sieht die Sache wie Selbstverteidigung, bzw. Notwehr aus, und dieser Polizist sollte eher zusehen, dass er keinen Ärger bekommt.

    Viele Grüße
    Gore

  7. #7
    Silent_B0B Gast

    Standard

    Ich würde den Schmalspurpisser melden !!!!!! Er ist ja noch in der Ausbildung !!!
    Denke wenn Ihr euch über Ihn beschwert dann tut es dem mehr weh als wenn ihr ihm die Kauleiste neu Formt !!!! *GG* So leute sind dann dafür verantwortlich das die Polizei ein Scheiß ruf bekommt !!! Solche sollten besser als *Kanalarbeiter arbeiten das sieht man Ihn net so oft !! (*nichts gegen den Beruf als Kanalarbeiter,die Rohre müssen frei sein )

  8. #8
    Tornado Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Vermillion
    da hat er versucht in mit so einem Beinhebel in diesen "Bullengriff" zu bringen.

    Ääähmmm...kannst Du das näher beschreiben ??

  9. #9
    wildcat Gast

    Exclamation §32 StGB

    Also ich würde es auch als Notwehr sehen!
    Der Gesetzgeber sagt folgendes dazu:

    §32 Abs.1 StGB
    Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
    Abs. 2
    Notwehr ist die Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


    Von daher dürfte eigentlich nix passieren, aber ich würde mich auch an seine Vorgesetzten wenden!

    Grüße
    Wildcat

  10. #10
    Prizefighter Gast

    Standard Tipps für deinen Kumpel

    Hi,

    er hat ja aus Notwehr gehandelt!


    Falls es zur Verhandlung kommt sollte (da wäre der "Polizistenanwärter aber ziehmlich dumm), ist es wichtig das dein Kumpel vor dem Richter ruhig bleibt und nicht beleidigend werden wenn er über die Sache und den Herrn Polizistenanwärter redet. Dann kann man schon sagen das der Richter auf seiner Seite sein wird da ein Richter nichts mehr hasst wie hysterische, beleidigende Menschen.


    Schönes WE Leute!!!!

  11. #11
    Dudeplanet Gast

    Standard

    Ob der Typ nun i.d. Ausbildung zum Polizisten oder schon ein "fertiger" Polizist ist, spielt überhaupt keine Rolle. Eigentlich spielt es überhaupt keine Rolle, was er nun von Beruf ist, welche Hautfarbe, blablabla ...vor dem Gesetz sind alle gleich, zumindest sollte es nach dem GG so sein. Also keine Sorge

  12. #12
    Jun Fan - PFS Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Dudeplanet
    Ob der Typ nun i.d. Ausbildung zum Polizisten oder schon ein "fertiger" Polizist ist, spielt überhaupt keine Rolle. Eigentlich spielt es überhaupt keine Rolle, was er nun von Beruf ist, welche Hautfarbe, blablabla ...vor dem Gesetz sind alle gleich, zumindest sollte es nach dem GG so sein. Also keine Sorge
    Doch, wenn er in Ausbildung ist, dann ist er evtl. noch Beamter auf Widerruf und dann ist er schneller draußen als er "mit Beinhebel in einen Bullengriff" sagen kann! Übrigens: Der Satz "da hat er versucht in mit so einem Beinhebel in diesen "Bullengriff" zu bringen." macht null und gar keinen Sinn! Als "Bullenhebel" wird meist der Kreuzfesselgriff bezeichnet und wenn da ein Bein im Spiel ist, dann läuft da definitiv was verkehrt!
    Zur rechtlichen Situation: Notwehr ist Notwehr und solange er nicht übertrieben auf den Poli eingeschlagen hat, ist das alles auch rechtens. Erfährt der Chef von seiner Aktion, dann raucht es sowieso, also hat er jetzt wahrscheinlich mehr Angst vor den Konsequenzen als dein Kumpel!

  13. #13
    Lars´n Roll Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Jun Fan - PFS
    Übrigens: Der Satz "da hat er versucht in mit so einem Beinhebel in diesen "Bullengriff" zu bringen." macht null und gar keinen Sinn! Als "Bullenhebel" wird meist der Kreuzfesselgriff bezeichnet und wenn da ein Bein im Spiel ist, dann läuft da definitiv was verkehrt!
    Vielleicht meint er den Spaß, den ich demletzt am Frankfurter Hbf beobachten durfte...
    Da haben der Schaffner und zwei Grenzschü... ich meine Bundespolizisten um so´nen verplanten Typen rumgestanden und wollten eigentlich bloß seinen Ausweis haben...
    Der Kauz wollte natürlich ned den einfachen Weg, sondern hat sich vehement geweigert, sich auszuweisen. Naja, irgendwann hatten die Polizisten keine Lust mehr und der eine hat den Typen an der Hand gezogen und gleichzeitig versucht, ihm mit dem Bein den Fuß wegfegen...
    Der andere hat seinen Fuß einfach immer wieder hochgehoben und ziemlich irritiert geguckt, weil er ned so ganz verstanden hat, was das Gefüssel denn soll...
    Er hat gedacht, er könne noch lamentieren und hatte kein Verständniss dafür, dass der Kollege in Uniform schon beschlossen hatte, ihn auf den Boden zu legen und da für den Abtransport zu verschnüren.
    Irgendwann hat sich der zweite Polizist das Drama ned mehr angucken wollen und kam seinem Kollegen zu hilfe - hat sich dann die 2te Hand des Typen geschnappt und mitgefüsselt.
    Dann lag der Bursche auch endlich auf´m Bauch...
    Hätte er einfach mal seinen doofen Ausweis gezeigt, statt dauernd zu erklären, dass er dafür keine Veranlssung sieht, dann wär der Quark zu vermeiden gewesen.

  14. #14
    gabri Gast

    Standard

    wenn mans genau sieht hat der polizist-azubi, schon ne strafttat begangen bevor es überhaupt zu dem handgemenge kam,

    er hat die aufforderung das haus zu verlassen nicht folge geleistet, selbst nach ausgesprochenen hausverbot, somit hat er sich nach §123 StGB, strafbar gemacht, nämlich Hausfriedensbruch.

    ich würde den typen anzeigen.

  15. #15
    Dahaka Gast

    Standard

    seh ich auch so, wer will schon das so ein ***** Polizeibeamter wird!!!

    ne ähnliche Storry, mit dem Penner und den zwei Polis, hab ich mal im ZDF gesehen! bei der situation hab ich mir gedacht...

    Gruß
    Dahaka

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