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Thema: nachteile

  1. #1
    blake Gast

    Standard nachteile

    Mein Extrainer war Vizeweltmeister im Vollkontakt Kickboxen
    (15 Jahre her)
    Eines Tages war er Bodyguard in einer großen Disco, als 3,4
    Rocker (ja, die gabs noch ;-) ) vom Motorrad abstiegen und begannen 14 jährige Kids mit vollen Bierdosen zu bewerfen und
    zu schlagen (schöne Helden, was?)
    Mein Sensei ging hin, sprach mit ihnen, sie schlugen zu und er
    zurück, 3 Wochen später durften die Typen wieder raus aus
    dem Krankenhaus und mein Trainer wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht.

    Aussage des Richters :

    Ein Kampfkunstexperte muß seine Techniken auch gegen eine
    Überzahl so wählen, daß der Kampf bald vorbei ist - ohne Schäden.

    Mein Trainer konnte wohl nur mit dem Kopf schütteln.

  2. #2
    hanzaisha Gast

    Standard Re: nachteile

    Original geschrieben von blake
    Aussage des Richters :

    Ein Kampfkunstexperte muß seine Techniken auch gegen eine
    Überzahl so wählen, daß der Kampf bald vorbei ist - ohne Schäden.
    auch wenn die situation scheiße war und der mensch vorbildlich gehandelt hat und den kid`s geholfen hat… leider hat der richter da recht, auch wenn`s schwer fällt zu begreifen.
    wer kann in so`ner situation schon dermassen die kontrolle behalten?

  3. #3
    Der Ehemalige Gast

    Standard

    Was machen 14jährige inner Disse?????


    Gruß Der Ehemalige


    PS: Wieso läßt sich ein Kickboxtrainer mit Sensei anreden???

  4. #4
    Joachim Gast

    Standard

    leider hat der richter da recht
    Hat er nicht. Es ist einfach weltfremd davon auszugehen das in einer Auseinandersetzung mit mehreren immer genug Spielraum bleibt das sanfteste Mittel auszuwählen. Das ist schon in einer 1 vs. 1 Situation nicht immer möglich.
    Die Typen haben gekriegt was sie verdient haben, nicht mehr und nicht weniger.
    Das sind ja die grössten Pfeifen, die erst bei kleineren den harten Mann markieren und wenns dann hart gibt zur Polizei rennen...

    Grüsse,

    Joachim

    P.S.:Niemals vor Gericht sagen das man KK ausübt. Die eigene Aussage ist ganz entscheiden für den Prozess und das Urteil.

  5. #5
    hanzaisha Gast

    Standard

    Original geschrieben von Joachim

    Die Typen haben gekriegt was sie verdient haben, nicht mehr und nicht weniger.
    Das sind ja die grössten Pfeifen, die erst bei kleineren den harten Mann markieren und wenns dann hart gibt zur Polizei rennen...
    da widersprech ich ja gar nicht, leider hat er aber was die gesetzgebung angeht recht… soweit ich weiß…

    wat willse machen

  6. #6
    Joachim Gast

    Standard

    ok,
    mein Fehler.
    Ich rede immer von Gerechtigkeit, nicht von Recht.

    Grüsse,

    Joachim

  7. #7
    hanzaisha Gast

    Standard

    ich hab auch nen ziemlich ausgeprägten gerechtigkeitssinn… ist nicht immer leicht, aber da muß man sich halt… nennen wir`s mal anpassen

    wie ich schon sagte… "wat willse machen"

  8. #8
    Joachim Gast

    Standard

    Aber wenn Du die Eier hast dich alleine 4 Typen in den Weg zu stellen, da gibts glaub ich keine Zeit sich über "anpassung" Gedanken zu machen.
    Also wenn Du schlau bist bleibst Du einfach nebendran stehen (wie alle anderen) und schaust zu wie kleine Buben verprügelt werden.

    Naja.

  9. #9
    -erdmännchen- Gast

    Standard

    Tja, solange der Staat auch von den bösen Buben lebt...
    Von wegen mehr Zivilcourage zeigen/beweisen.

  10. #10
    hanzaisha Gast

    Standard

    du weißt doch:" wie man`s macht…"

    ein guter freund von mir hat aufgrund seiner zivilcourage um die 15 messerstiche in den brustkorb abbekommen, das nennt man glaub ich pech… oder mut? oder dummheit???

    und der macht nicht eine einzige kk…

  11. #11
    Joachim Gast

    Standard

    Original geschrieben von hanzaisha

    ein guter freund von mir hat aufgrund seiner zivilcourage um die 15 messerstiche in den brustkorb abbekommen, das nennt man glaub ich pech… oder mut? oder dummheit???
    Kommt auf die Situation drauf an, obwohl, Mutig ist es auf jeden Fall sich für jemand anderen Stark zu machen und seine eigene Gesundheit aufs Spiel zu setzen.
    Obs vielleicht auch n bischen Pech oder gar Dummheit war, mit den Messerstichen, hängt von der Situation ab.

    Auf jeden Fall Respekt vor deinem Freund.


    Joachim

  12. #12
    Jibaku Gast

    Standard

    Hm, so eindeutig finde ich die Situation eigentlich gar nicht.
    Ich gewinne immer mehr den Eindruck, daß Kampfsportler sich in der Rolle des einsamen Streiters in schimmernder Wehr der von der bösen Justiz, obwohl moralisch überlegen aufs gemeinste unterdrückt werden, sehr gut gefallen. Ist das wirklich so oder ist es viel mehr das Ergebnis vielfach wiederholter Dojogeschichtchen?

    Ehrlich gesagt kann ich mir anhand der Fakten kein genaues Bild machen um zu sagen ob ein solches Urteil gerechtfertigt ist.
    Aber nur einmal ganz fiktiv ohne etwas zu unterstellen versuche ich mich einmal als"Advocatus Diaboli"

    1.) Die Erfahrung zeigt, daß die Geschichten die im Dojo von einem solchen Vorfall berichtet werden sich in den Ermittlungsakten oder Urteilen meist ganz anders lesen. So wurde der heldenhafte Kampf um die Tasche die in der U Bahn, von drei Angreifern gestohlen (geraubt) werden sollte im Dojo noch an Ort und Stelle tapfer ausgefochten, in den Akten ist man dann, nachdem schon zwei Angreifer niedergestrekt wurden und die Tasche erfolgreich verteiduigt wurde, dem dritten Mann 200 Meter bis zum nächsten Ausgang hinterhergelaufen um ihm mal ordentlich einzubleuen das Verbrechen sich nicht lohnt und zwei drei Tritte am Boden sind schon nötig um das auch überzeugend klar zu machen.
    Das man sich selber gern ins beste Licht rückt erscheint sogar verständlich, aber gerecht?
    2.) Zum konkreten Fall: Da man die leckere Gerstenkaltschorle ja nicht gerne verschwendet, gehe ich davon aus es ist mit leeren Dosen geworfen worden, das ist nicht nett, aber sicherlich auch nicht gefährlich, sondern eher Unfug sind dafür drei Wochen Krankenhaus gerecht?
    Wenn aber wie im Text mit vollen Dosen geworfen und geschlagen wurde fällt mir die Diskrepanz in den Kampfdistanzen auf...aber auch hier, sind drei Wochen Krankenhaus gerecht?
    3.) Drei Wochen Krankenhaus??? In einer Zeit in der versucht wird die Liegezeiten kurz zu halten, gibt es nicht mehr viel was dafür ursächlich sein kann. Die normalen Dinge, die bei einer Schlägerei so passieren (Nasenbeinbruch, Gehirnerschütterung, Trommelfell, Prellungen, Quetschungen auch von Leber, Niere , Milz, Rippenbrüche, Jochbeinbruch, Kiefer, Netzhautablösungen etc.) reichen dafür meist nicht aus. Das soetwas im Eifer des Gefechts und durch unglückliche Umstände schon einmal passieren kann ist klar, wenn es aber bei drei vier Personen gleichermaßen passiert scheint es Methode zu haben.
    4.) Kickbox Vizeweltmweister, sagen wir, sehr früh gerechnet mit zwanzig. 15 Jahre später, also 35 und immer noch an der Tür. Ist doch sehr ungewöhnlich, warum? Schon öfter in ähnliches verwickelt? Fordert solche Situationen herraus? Vorbestraft?
    5.) Lange Jahre Tür und Kampfsporterfahrung und geht allein auf vier Rocker, von denen nicht bekannt ist was sie können zu, lässt sich nicht von Kollegen den Rücken frei halten (Stichwort "große Disco"), beraubt sich damit selbst der Möglichkeit mit mehr Leuten eher mildere Mittel anzuwenden, warum? Und allein schon für den Fall einer Anzeige sollte man an der Tür darauf achten, daß Kollegen auch als Zeugen zur verfügung stehen.

    Wenn die Verletzungen wirklich im ehrlichen Kampf in der Hitze des Gefechts (Also nicht schon ohnmächtig am Boden...) passiert sind und ein unbescholtener Kickboxvizeweltmeister im Kampf der Gerechten sich seiner Haut erwehren musste um unschuldige Jugendliche vor Gewalttaten zu schützen und §226 war das Ergebnis, dann war das entweder ein miserabeler Anwalt oder eine ganz ärmliche Vorstellung vor Gericht, was wieder ersteres Bedeuten würde.

    Ich will wie gesagt niemanden etwas unterstellen, aber bei den genannten Fakten kann es durchaus zwei Betrachtungsweisen geben.
    Wenn das alles völlig abwegig ist würde ich dringend den weiteren Rechtsweg beschreiten.
    Geändert von Jibaku (04-09-2002 um 08:39 Uhr)

  13. #13
    Dojokun Gast

    Post nachteile

    Nun ja, Recht haben und Recht bekommen....
    Ist schon klar.
    Aber:
    Wer sich in Gefahr begiebt, der kommt darin um.
    Ich halte es für sagen wir mal bedenklich, seine Dienste als Bodyguard anzubieten.
    Als KK´ler ist man auf gut Deutsch immer der Angeschissene.
    Ich kenne Deinen Lehrer nicht, kann mir somit kein Urtelil über ihn oder seine Motive erlauben.
    Nur: Man könnte die Lehre daraus ziehen, dass man Notwehrsituationen nicht provozieren sollte....

    Oss

    Dojokun

  14. #14
    Karo Gast

    Standard

    @blake:

    warum wurde keine revision beantragt?

  15. #15
    Tronix23 Gast

    Post

    Hallo,

    leider ist Gerechtigkeit nicht immer Recht.
    Ich habe aus beruflichen gründen oft mit der Justiz zu tun gehabt.
    Ich selber wurde in Ausübung meines Streifendienstes von einen besoffenen Bundeswehrsoldaten zusammengetreten. Halbes Jahr Krankenschein, lange Krankenhaus, zertrümmertes Kniegelenk (ging frontal der Kampfstiefel durch).
    Anklage wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung.
    Urteil vom Richter : Der Soldat war Schultunfähig da er unter Alkohol stand.
    Diagnose von meinen Sportmediziner : Ich werde wahrscheinlich Frühartrose bekommen.
    So ist die Gesetzgebung in Deutschland.

    Einen anderen Arbeitskollegen wurde in einer Maßnahme mit ein Teppichmesser der halbe Daum durchgeschnitten. Sein Streifenpartner hat den Täter natürlich ins Land der Träume geschickt, er hatte ja immerhin noch das Messer und seinen Kollegen damit schwer verletzt.
    Der Kollege, welcher zugeschlagen hat, wurde angeklagt wegen Körperverletzung.

    Ich hatte eine vorläufige Festnahme am Hauptbahnhof, Drogendealer !!!
    Vor Gericht musste der Richter den Angeklagten fragen, ob dieser etwas dagegen habe wenn die Drogen im besitz des Gerichts bleiben.

    Was sind das für Gesetze !?!?!?!?!??!?

    Gruß
    Tronix23

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