Ich halte jeden der biologisch ein Mensch ist auch für einen solchen.
Für mich ergeben sich aus der Frage ob man bestimmte Menschen "zum Wohle der Allgemeinheit" vernichten sollte ein paar Probleme:
1. Wer soll richten? Wer soll vollstrecken?
Jeder der sagt es wäre zum Wohle der Allgemeinheit sollte bereit sein dies zu eben diesem Wohle zu tun und die "Drecksarbeit" (wäre es natürlich nicht, da es ja zum Wohle der anderen ist, also eher eine ehrenvolle Aufgabe) nicht anderen überlassen. Das bedeutet natürlich auch, mit den Justizirrtümern, die meiner Meinung nach unvermeidbar sind, zu leben.
2. Für welche Verbrechen soll dies gelten? Ist Vergewaltigung an einem Kind schlimmer als an einem Erwachsenen? Ist Mord schlimmer als jemanden in den Rollstuhl zu treten? Was ist mit notorischen Schlägern? Und wer solldas entscheiden? Jeder der meint bestimmte Individuen sollten beseitigt werden wird hier sicher die Antworten haben.
3. Hier am Board sind einige, die nach eigener Aussage in ihrer Jugend aus einer Laune heraus Leute verletzt haben? Sollte man solche Leute nicht lieber vorsorglich beseitigen, bevor sie noch aus versehen (oder mit Absicht) jemanden töten?
4. Sollen auch kranke (=geistig behinderte) beseitigt werden? Sie können möglicherweise nichts dafür, aber wäre es nicht trotzdem besser für die Allgemeinheit wenn sie nicht mehr da wären?
5. Ab welchem Alter sollte es gelten? Ist ein kräftiger 16 Jähriger Schläger zu verschonen weil bei ihm noch Hoffnung besteht? Er ist doch auch eine Gefahr? Was ist mit einem 14-jährigen? 12?
Vorschlag:
Volksabstimmung zum Thema Todesstrafe. Jeder wird registriert. Für den Fall, dass eine Mehrheit ja sagt wird sie eingeführt. Die Vollstreckung wird von denjenigen durchgeführt, die mit "ja" gestimmt haben. Bei Weigerung lebenslange Haft.
Komme taeglich zur Arbeit mit der Bereitschaft dich feuern zu lassen.