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Thema: schwarzfahren

  1. #1
    sonny-red Gast

    Standard schwarzfahren

    hallo

    angenommen man wird beim schwarzfahren erwischt und veruscht abzuhauen, wird aber erwischt, muss man nur 40€ strafe bezahlen oder bekommt man noch ne anzeige?


    danke schon ma im vorraus

  2. #2
    sumbrada Gast

    Standard

    Achte bitte ein wenig darauf, wo du neue Threads eröffnest.
    Das Thema hat nun wirklich nichts mit Videos über SV zu tun.

    Grüße
    Andreas

    P.S. Ich schätze, du bekommst eine Anzeige, weiß es abern icht genau.

  3. #3
    Jeraine Gast

    Standard

    Frag doch die Bahnpolizisten, wenn du es so genau wissen willst.

  4. #4
    Enigma25 Gast

    Standard

    also in Österreich muss man nur zahlen.

    inzwischen könnte ich so 5-6x erwischt werden, hätte immer noch weniger gezahlt als mit Semesterticket

  5. #5
    Kata_Gela Gast

    Standard

    Normalerweise würde ich sagen, zahlen und gut, aber durch den Fluchtversuch
    Hm, vielleicht doch auch eine Anzeige?

  6. #6
    Registrierungsdatum
    14.12.2005
    Beiträge
    2.974

    Standard

    Ich wurde mal vor 15 Jahren erwischt und bin abgehauen. Der Kontrollööör hat mir noch hinterhergebrüllt: WENN WIR DICH KRIEGEN BEKOMMST DU NE ANZEIGE... (ich war schneller)
    Damals waren die Schaffner aber noch alte Männer. Heute sieht das anders aus ..
    I Love Schiuschitsu

  7. #7
    Kuang Gast

    Standard

    Also Schwarzfahren in Deutschland ist grundsätzlich Strafbar. Keine Ordungswiedrigkeit sondern ein Vergehen. D.h. der Verbund oder die DB kann dich immer Anzeigen. Ist mir schon passiert, allerdings ohne abhauen (4X in 3 Jahren erwischt worden). Das wird richtig ernst, mit Gerichtsverhandlung, Staatsanwaltschaft usw..
    Es liegt also im Ermessen des Verkehrsbetriebes was sie mit dir machen. Bei mir wurde die Anzeige unter der Bedingung fallengelassen, dass ich 100€ an einen gemeinnützigen Verein spende(zusätzlich zu den 40€ erhöhtes Beförderungsentgeld). Ich währe da sehr vorsichtig, je nach Strafmaß kommen da schnell einige hundert € zusammen und im schlimmsten Fall - der da ist das Du nicht zahlen kannst - musst du in den Knast, kein Spaß.

    Cheers Kuang
    Geändert von Kuang (20-05-2006 um 01:18 Uhr)

  8. #8
    JuMiBa Gast

    Arrow

    Zitat Zitat von sonny-red
    hallo

    angenommen man wird beim schwarzfahren erwischt und veruscht abzuhauen, wird aber erwischt, muss man nur 40€ strafe bezahlen oder bekommt man noch ne anzeige?


    danke schon ma im vorraus
    § 265a StGB Erschleichen von Leistungen

    (1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

    (2) Der Versuch ist strafbar.


    Gruß Micha

  9. #9
    Padawan Vergel Gast

    Standard

    Zitat Zitat von sonny-red
    hallo

    angenommen man wird beim schwarzfahren erwischt und veruscht abzuhauen, wird aber erwischt, muss man nur 40€ strafe bezahlen oder bekommt man noch ne anzeige?


    danke schon ma im vorraus
    hast du vor nächstes mal weg zurennen?

  10. #10
    sonny-red Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Padawan Vergel
    hast du vor nächstes mal weg zurennen?




    wenn die situation es erlaubt...



    na sicher


    danke für die antworten

  11. #11
    KindDerNacht Gast

    Standard

    Also ich find... Wenn man schon schwarzfahren muß, dann sollte man dazu stehen. Bin auch nicht begeistert von den Fahrkartenpreisen, aber entweder man fährt oft genug für ne Monatskarte oder sowas oder man kann sichs grad noch leisten.
    Übrigens... Fahrräder gibts auch für günstig.


    Kiddie

  12. #12
    IcECaFE Gast

    Standard schwarzfahren ist doof

    .. aber in deutschland gilt als einem der ganz ganz wenigen ländern nicht das angelsächsische rechtsprinzip.
    das bedeutet dass man als angeklagter für lügen und/oder flucht(versuch) keine strafmasserhöhung im zusammenhang mit einer zuvor begangenen straftat bekommen kann. .

  13. #13
    nasenbär Gast

    Standard

    Das Deutsche Rechtssystem kannst du eh in die Tonne schmeissen. Kannst ja den Kontrolleur auch gleich abstechen bekommst du höchstens 2 jahre.

  14. #14
    IcECaFE Gast

    Standard

    Zitat Zitat von nasenbär
    ... Kannst ja den Kontrolleur auch gleich abstechen bekommst du höchstens 2 jahre.
    käme darauf an.
    mit todesfolge oder ohne? heimtükisch oder aus notwehr? alkoholisiert oder nicht ? mit vorsatz oder im affekt ? wortlos oder aus nem disput heraus ?

  15. #15
    nasenbär Gast

    Standard

    Zitat Zitat von IcECaFE
    käme darauf an.
    mit todesfolge oder ohne? heimtükisch oder aus notwehr? alkoholisiert oder nicht ? mit vorsatz oder im affekt ? wortlos oder aus nem disput heraus ?

    ohne todesfolge, alkoholisiert und angebliche notwehr!

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