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Thema: Onlineshop: Bestellung nicht annehmen !?

  1. #1
    Alex! Gast

    Standard Onlineshop: Bestellung nicht annehmen !?

    Hallo,
    ich habe bei einem Onlineshop ein Handy per Nachnahme bestellt. Jetzt dauert das aber länger als geplant und ich werde es mir gleich beim Saturn kaufen. Die Frage ist nun wie ich reagiere wenn das Handy ankommt. Kann ich das einfach beim Postboten ablehnen und die Sache ist quasi gegessen oder muss ich es annehmen/bezahlen und dann zurückschicken und das Geld zurück verlangen ? Was mir natürlich weniger gut gefallen würde ...

    Danke ...

  2. #2
    chrisi99 Gast

    Standard

    fällt unter Fernabsatz. -> besonderes Rücktrittsrecht zum Schutz des Verbrauchers

    http://www.fernabsatz-gesetz.de/

  3. #3
    Rocky777 Gast

    Standard

    Wenn ich fragen darf:
    Wieso hast du dir das Handy bestellt wenn du es am ende doch bei Saturn kaufen KANNST?
    Der Preis? Dann würde ich warten.
    Die Dauer? Dann hättest du es ja gleich bei Saturn kaufen können ô.o.

    Wenn du es per Nachname bestellt hast kannst du - so viel ich weiß- ablehnen. Bei Bankeinzug - zurückschicken (meinst ohne begründung) und es wird zurückerstatet (abgesehen von Porto und Verpackung) das gleiche auch bei Vorkasse.

  4. #4
    chrisi99 Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Rocky777
    . Bei Bankeinzug - zurückschicken (meinst ohne begründung) und es wird zurückerstatet (abgesehen von Porto und Verpackung) das gleiche auch bei Vorkasse.
    von "meist" und "vielleicht" entsteht aber kein Rechtsanspruch, daher würde ich mich eher auf das Fernabsatzgesetz verlassen!

  5. #5
    Dudeplanet Gast

    Standard

    Jep, Du kannst die Annahme verweigern. Ist das Paket denn schon unterwegs? Ansonsten würde ja auch ne kurze mail reichen, dass Du nimmer willst. Ist vielleicht netter. Jedenfalls hast Du lt. dem schon genannten Fernabsatzgesetz das Recht innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurück zu treten. Solltest Du das Paket annehmen, so ist das auch kein Problem. Ich denke mal, dass dein Handy über 40€ gekostet hat. Damit muss dann der Händler den Rücksendebetrag erstatten. Meist liegt aber bei den guten Läden auch ein entsprechender Aufkleber dem Paket bei.

  6. #6
    Rocky777 Gast

    Standard

    Zitat Zitat von chrisi99
    von "meist" und "vielleicht" entsteht aber kein Rechtsanspruch, daher würde ich mich eher auf das Fernabsatzgesetz verlassen!
    Jut dann schreibe ich ist MEINER MEINUNG NACH () immer so^^

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