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Thema: Sicherheitsdienst führt sich auf wie die Polizei

  1. #1
    Schitzo Gast

    Standard Sicherheitsdienst führt sich auf wie die Polizei

    Mal ne Frage an die Profils hier: Darf sich der Sicherheitsdienst aufführen wie die Polizei?

    Folgende Situation: War gestern bei uns in Muc in den Optimolwerken (ist ein Partygelände), da sah ich 4 Leute vom Sicherheitsdienst die hatten Handschellen und haben von Leuten die Personalausweise verlangt

    Schade das die mich nicht nach dem Ausweis gefragt haben, hätte den als Antwort gegeben "Zeigen sie mir erst mal Ihren Dienstausweis, dann zeige ich ihnen meinen Ausweis".

    Bin ja kein Profil und es kein sein, dass der Sicherheitsdienst dir jetzt Handschellen anlegen darf und das er jeder Zeit deinen Perso anschauen kann.

    Wäre mir aber neu

    Es war 100% ein Sicherheitsdienst und keine Polizei

    Gruß

  2. #2
    elbaro Gast

    Standard

    Wenn ich irgendwo reinwill muss ich meinen Perso auch zeigen. Hab ich kein Problem mit.

  3. #3
    P@rtisan Gast

    Standard

    hatte erst vor 3 tagen ein gespräch darüber mit einem herrn, der im ausschuss für die prüflinge zum sicherheitspersonal sitzt,
    da ich mich im dienst auch oft gefragt habe ob die leute cs, schlagstöcke etc. tragen dürfen und auch zwang anwenden dürfen.

    er sagte da gibts noch leider viele grauzonen. man kann auf anhieb auch nicht sagen was sie tragen dürfen und was nicht. das muss von deren auftraggeber alles genehmigt und vorgeschrieben werden. sobald solche sachen zum einsatz kommen etc. dann muss der arbeitgeber dieses der polizei melden etc.

    also da blickt keiner so recht durch ... mehrzahl dieser unternehmen sind auch mehr schlecht aus recht, leider!

    denke dass du auch ma eben deinen BPA zeigen kannst ... deine daten werden doch nicht in irgendeiner art und weise genutzt .. sondern die werfen eben nur nen blick drauf!

  4. #4
    senose Gast

    Standard

    mir wär das auch neu, dass die das dürfen, zumindest nicht ohne triftigen grund... aber ich würd mit securities nicht spassen / provozieren vorallem nicht wenn du allein bist (also keine zeugen) nicht das sie dich verhauen würden aber vielen fällt immer etwas ein womit sie dich schickanieren können, und wenn du alleine bist kannst du nicht das gegenteil behaupten... beispielsweise behaupten die dann du hättest sie (verbal) angegriffen und nehmen dich dann mal mit aufs büro oder sie rufen die cops an und die hören sich IMMER zuerst die version der securities an und dann deine...

    also ich würd ihn schnell zeigen, eine provozierende bemerkung oder höfliches nachfragen (je nach charakter und situation) kannst du ja dann immer noch machen während sie ihn anschauen... bin aber weder security noch anwalt kann dir also nur meine ansicht sagen...

  5. #5
    Schitzo Gast

    Standard

    Ja das klar wenn du in die Disko willst, dann zeigst du den Ausweis, da sagt ja keiner was, ich rede aber von der Straße. Stell dir vor du läuft durch die Straße, da kommt dann so ein Kerl daher und will deinen Ausweis sehen

  6. #6
    P@rtisan Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Rocky22Muc
    Ja das klar wenn du in die Disko willst, dann zeigst du den Ausweis, da sagt ja keiner was, ich rede aber von der Straße. Stell dir vor du läuft durch die Straße, da kommt dann so ein Kerl daher und will deinen Ausweis sehen
    eben ging es dir doch um ein partygelände wo die BPA verlangt wurden oder nicht!?
    die brauchen immer eine rechtliche grundlage um in deine personalien einzusehen .. geht nich just 4 fun!

  7. #7
    shotokan-man Gast

    Standard

    Schön dass hier immer welche schreiben die keine Ahnung haben,
    selbstverständlich darf der Sicherheitsdienst deinen Ausweis sehen sowie Handschellen und Schlagstock tragen.
    §127 StPo darf er dich sogar vorläufig bis zum eintreffen der Polizei festnehmen wenn du auf frischer Tat angetroffen oder verfolgt wirst, wenn du der Flucht verdächtig bist und deinen Identität nicht festgestellt werden kann. Natürlich nur bis zum eintreffen der Polizei.

  8. #8
    Schitzo Gast

    Standard

    Ich sage ja das ich keine Ahnung habe, aus diesem Grund frage ich auch nach, denn würde ich es wissen würde ich kein Post machen oder ?

    Danke dir für die Info, jetzt weiß ich bescheid und woher beziehst du dein Wissen wenn man fragen darf

  9. #9
    senose Gast

    Standard

    shotokan-man meinte mich nicht dich rocky... sein wissen bezieht er aus u.a. aus §127 StPo und wahrscheinlich auch aus der praxis

    mein beitrag war nur ein verhaltenstip: statt sich weigern, das ding zeigen, dann kann man immer noch fragen wieso usw. ausserdem hab ich ja geschrieben das ich keine ahnung hab, was regst du dich auf?

    @partisan: partygelände muss nicht die disco selbst sein nicht?

    übrigens darf auch eine zivilperson jemanden festnehmen wenn er einen klaren verdacht hat, zumindest in der schweiz... also ich find das geil... kommt ne glatze mit h*****gruss an haust du ihn zu boden (verhältnismässigkeit!!!) hältst ihn dort fest und rufst die cops....
    Geändert von senose (27-08-2006 um 18:41 Uhr)

  10. #10
    the5ilence Gast

    Standard

    jepp -das Gibts bei uns auch im Strafgesetzbuch -der Jedermanns-paragraph. Jeder deutsche Bürger hat das recht einen auf frischer Tat ertappten Straftäter, oder Fluchtgefährdete Personen / Personen bei denen die Identität nicht festgestellt werden kann vorläufig festzuhalten.

  11. #11
    DocDog Gast

    Standard

    Und eben diesen hat Shotokan-Man zitiert. Das "Jedermann-Festnahmerecht" ergibt sich aus § 127 StPO!

    Mit Handschellen und Schlagstock rumlaufen darf ebenfalls jeder. Beim Einsatz wird es dann schon enger

    Deinen Ausweis dürfen sie auch nicht einfach so verlangen. Auf dem Partygelände, in der Dizze ja. Eine Verpflichtung zum zeigen bzw. zur Angabe der Personalien (wie etwa der Polizei ggü.) gibt es aber nicht.

    Dann mußt Du Dich aber wohl damit abfinden, daß Du die Örtlichkeit verlassen mußt, da die Sec. das Hausrecht wahrnimmt.

    Schönen Gruß, Doc

  12. #12
    MoerkB Gast

    Standard

    Wie schon gesagt wurde, darf jeder jemanden bis zum eintreffen der Polizei festhalten, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Vielleicht haben die Leute, die die Securities verhaftet haben ja vorher eine Köperverletzung o.ä. begangen.

    Das mit dem Perso habe ich nicht ganz verstanden. Haben die den zur Alterskontrolle verlangt oder nachdem sie die Personen in Handschellen gelegt hatten? Ich weiß nicht, ob sie den Ausweis zur Identitätsfindung verlangen dürfen, aber warum sollten sie auch? Wenn sie einen Ausweis verlangen, dann doch nur zur Alterskontrolle und dafür sollte auch ein Führerschein o.ä. reichen.

  13. #13
    Kuang Gast

    Standard

    Da ist doch niemand festgenommen worden Moerk?!

    Wenn dieses Gelände Privatgelände war haben die Jungs schon ein paar Rechte. Auch ich wurde in der Disse schon (zu Unrecht ) zwei mal gefilzt und festgehalten. War in meinem fall ziemlich witzig für mich, aber ich seh das auch nicht so eng .

  14. #14
    shotokan-man Gast

    Standard

    Hey Leute, wollte niemanden anmachen oder so, hatte nur den o.g. § zitiert.

    Den Ausweis darf man schon verlangen sowie das öffenen von Taschen, Jacken, Rucksäcken usw. aber machen musst du es nicht, leider kann ich den jenigen dann auch nicht reinlassen.
    Ich beziehe mein Wissen aus meiner Tätigkeit als Security die ich an Wochenenden ausübe.

  15. #15
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    Standard

    es heißt festhalten nicht festnehmen,
    das Recht wird auch als Jedermannsrecht bezeichnet.
    D.h. du darfst einen Verdächtigen bei dringendem Tatverdacht bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.

    Auf Privatgelände oder bei Discotheken gibt es 2 Möglichkeiten:
    Entweder du erkennst die Spielregeln an, somit willigst du ein und es ist kein Problem.

    Oder du willigst nicht ein, dann musst du eben gehen.
    Wenn einer nicht einwilligt in die Spielregeln und nicht gehen will, wird er zwangsentfernt bzw. eben festgehalten und zB wegen Hausfriedensbruch, oder Beleidigung oder was auch immer solche Leute dann treiben angezeigt.

    Hier kann er dann wieder bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden, diese können ihn gegebenenfalls festnehmen.

    Festhalten: jeder, bei dringendem Tatverdacht
    Festnehmen = Hilfskräfte der Staatsanwaltschaft, sprich Polizei

    bzgl. des Personalausweises: Discotheken haben fast keine andere Chance um das Alter zu überpürfen,w enn Sie keinen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz riskieren möchten

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