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Thema: Selbstverteidigung gegen grabscher

  1. #1
    Computerworker Gast

    Standard Selbstverteidigung gegen grabscher

    Wie sieht das eigentlich mit Selbstverteidigung gegen grabscher aus?

    Wenn ne kleine zierliche Frau von nem typen an busen gegrabscht wird und tritt ihm die weichteile kaputt steht sie vor gericht ja noch gut da.

    Aber was wenn jetzt nen Mann eher gross und kräftig von nem anderen mann angegrabscht wird und dem voll eine langt, und wohlmöglich noch nen statement wie "nimm deine grabbeln weg du scheiss schwuchtel" von sich gibt dabei. Wenn er dazu noch dem "grabscher" koerperlich eindeutig ueberlegen ist steht er doch vor dem gericht oder der polizei ziemlich unglaubwuerdig da. Zudem koennte man ihm gleich noch diskriminierung geschlechtlich anders denkender unterstellen. Ich hab sicher nix gegen geschlechtlich anders denkende aber ich mag einfach nicht wenn leute mich gegen meinen willen anfassen darf man sich da schon wehren?

    Ich bin vorhin vom Training nach hause gekommen zu fuss durch so einsame Grosstadtgegend und wurde da von nem alten hässlichen wiederlichen Mann angesprochen ich würde ja so toll aussehen und ob er mich mal streicheln dürfte, und wollte mir übers gesicht streicheln. Nachdem ich ein lautes nein aussties und schon die faust geballt hatte nahm er auch sofort abstand von mir, ich bin sonst ein sehr friedlicher Mensch so kurz davor jemand zu schlagen war ich lange nichtmehr.

    Das hätte bestimt Juristisch auch nicht so gut für mich ausgesehen.

  2. #2
    handpratze Gast

    Standard

    Auch wenns ein Kerl war, fällt es ja trotzdem unter sexuelle Belästigung.

  3. #3
    Computerworker Gast

    Standard

    Ja ich könnte mir nur vorstellen das Richter sowas anders beurteilen wenn nen grosser junger Kräftiger Mann der gerade vom Kampfsport Training kommt nen hässlichen alten Mann schlägt. Als wenn das ne zierlich gebaute Frau macht.

    Wirklich was zu befürchten hätte ich ja eh nicht gehabt sei denn er hätte mich irgendwie betäubt und verschleppt und wenn ich einmal voll draufgelangt hätte dann hätte er wohlmöglich schon ernsthafte Verletzungen gehabt weil ich in Panik halt einfach mit voller Kraft zugelangt hätte, wobei wahrscheinlich auch nen leichtes wegschubsen gelangt hätte.

  4. #4
    MORTIS Gast

    Standard

    Als Faustregel (nicht mit allen juristischen Wasser gewaschen) kannst du davon ausgehen, dass du bei einer Sexuellen Belästigung (wen er dich anfasst) zuschlagen darfst. Nicht Verprügeln aber ein reaktionärer Schlag um deine Sexuelle Integrität zu schützen ist grundsätzlich tragbar.

    Gruss Jerome

  5. #5
    Holzfäller Gast

    Standard

    Leider falsch.

    Du darst dich zwar gegen eine sexuelle Belästigung wehren, musst dabei aber immer noch den Rahmen des Notwehrrechts beachten. Schlägst Du direkt zu, ist das ganz einfach Körperverletzung.

    Streng genommen ist ein Streichelversuch ja nicht mal ein körperlicher Angriff. Und wenn du Kampfsportler bist und das ein alter Mann, wird der Richter dich wohl fragen, warum du den Kerl nicht einfach weggeschubst hast ... Die Antwort dürfte dir schwer fallen.

    Wenn der Mann dann auch noch auf den ersten Blick geistig verwirrt wirkt, werden deine Chancen immer schlechter.

    Hast also alles richtig gemacht. Mal kurz die Faust geballt und schon ist er abgehauen. Verteidigen darfst Du dich, aber die Wahl der Mittel muss angemessen sein.

  6. #6
    enraged_Clown Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Tom Cat
    Leider falsch.

    Du darst dich zwar gegen eine sexuelle Belästigung wehren, musst dabei aber immer noch den Rahmen des Notwehrrechts beachten. Schlägst Du direkt zu, ist das ganz einfach Körperverletzung.

    Streng genommen ist ein Streichelversuch ja nicht mal ein körperlicher Angriff. Und wenn du Kampfsportler bist und das ein alter Mann, wird der Richter dich wohl fragen, warum du den Kerl nicht einfach weggeschubst hast ... Die Antwort dürfte dir schwer fallen.

    Wenn der Mann dann auch noch auf den ersten Blick geistig verwirrt wirkt, werden deine Chancen immer schlechter.

    Hast also alles richtig gemacht. Mal kurz die Faust geballt und schon ist er abgehauen. Verteidigen darfst Du dich, aber die Wahl der Mittel muss angemessen sein.
    sowas läuft unter der rubrik reflex. der alte hat niemanden anzufassen, egal ob er ihm jetzt übers gesicht streichelt, versucht sich seine testikel zu angeln oder was der alte noch so in die finger bekommt. und dann ist die wahl der mittel klar, solche aufdringlichen leute wird man nicht immer los in dem man sie nur wegschubst. ich für meinen teil würde immer die höchst mögliche legale aber auch die möglichst brutalste art der abwehr einsetzen. man muss seine grenzen ganz klar ziehen. ich habe keinen bock danach noch lange zu disskutieren oder eventuell noch kämpfen zu müssen.
    Geändert von enraged_Clown (29-11-2006 um 08:42 Uhr)

  7. #7
    Holzfäller Gast

    Standard

    Zitat Zitat von enraged_Clown
    sowas läuft unter der rubrik Reflex.
    Gerade bei einem Kampfsportler nimmt dir das kein Richter ab ...

    Ich für meinen teil würde immer die höchst mögliche legale (...) Art der Abwehr einsetzen.
    Ein Fauststoß/Faustschlag wäre in diesem Moment aber eben nicht legal.
    Das Notwehrrecht wurde ja schon oft genug zitiert und kommentiert.

    Computerworker hat gefragt, ob er sich wehren darf. Die Frage habe ich beantwortet und ergänzt, welche Grenzen ihm das Notwehrrecht setzt. Dass die gesetzliche Regelung zur Notwehr sich nicht mit deiner persönlichen Auffassung decken muss, spielt dabei keine Rolle.

    Schlägst Du einen alten Mann, ohne dass der dich wirklich in Gefahr gebracht hat, gibts eine Anzeige wegen Körperverletzung. Punkt. Auch wenns dir nicht gefällt.

  8. #8
    Blue_Dragon Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Tom Cat
    Gerade bei einem Kampfsportler nimmt dir das kein Richter ab ...



    Ein Fauststoß/Faustschlag wäre in diesem Moment aber eben nicht legal.
    Das Notwehrrecht wurde ja schon oft genug zitiert und kommentiert.

    Computerworker hat gefragt, ob er sich wehren darf. Die Frage habe ich beantwortet und ergänzt, welche Grenzen ihm das Notwehrrecht setzt. Dass die gesetzliche Regelung zur Notwehr sich nicht mit deiner persönlichen Auffassung decken muss, spielt dabei keine Rolle.

    Schlägst Du einen alten Mann, ohne dass der dich wirklich in Gefahr gebracht hat, gibts eine Anzeige wegen Körperverletzung. Punkt. Auch wenns dir nicht gefällt.
    So ganz stimmt das aber nicht! Wenn er aus Reflex jemanden wegstösst in Form eines Faust schlages. Dann ist das erstmal Notwehr! Den keiner hat das Recht jemand anderen zu belästigen!
    Du kannst auch nicht wissen was als nächstes kommt!

  9. #9
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    Standard

    Ohne den Paragraphen jetzt zu zitieren, wenn mich jemand antatscht, der es vorher auch noch angekündigt hat und ich ihm eine semmel, hat er Pech gehabt und ich mich im Rahmen meiner Rechte verteidigt. Für mich fällt es eindeutig unter einen tätlichen Angriff, wenn er mich anfaßt.
    MfG
    Markus
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  10. #10
    enraged_Clown Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Tom Cat
    Computerworker hat gefragt, ob er sich wehren darf. Die Frage habe ich beantwortet und ergänzt, welche Grenzen ihm das Notwehrrecht setzt. Dass die gesetzliche Regelung zur Notwehr sich nicht mit deiner persönlichen Auffassung decken muss, spielt dabei keine Rolle.

    Schlägst Du einen alten Mann, ohne dass der dich wirklich in Gefahr gebracht hat, gibts eine Anzeige wegen Körperverletzung. Punkt. Auch wenns dir nicht gefällt.
    notwehr ist das erforderliche mittel einen gegenwärtigen rechtswiedriegen angriff von mir oder einem anderen abzuwehren. der geht mir an die wäsche und ich haue ihn um. wo ist das problem? muss ich denn das risiko eingehen das er nach dem "wegschubsen" zu anderen mitteln greift? ich muss mir sicher sein das meine gegenmaßnahme den angriff sofort beendet und da ist der schlag sicherer als der schubser. ich gehe auch nicht nach und trete ihn am boden zusammen sondern setze einen gegenschlag und der ist in jedem fall drin. und was kratzt mich der alte mann? wenn der mich angeht und in meine so genannte persönliche zone eindringt bekommt er eine rechte das er nicht mehr weiss wo oben und unten ist. und was die sache mit dem reflex angeht. wenn ich über eine gewisse zeit einen kampfsport bzw. eine kampfkunst ausführe sind gewisse bewegungsabläufe konditioniert und laufen ohne wirkliches nachdenken. gerade für dich als wt´ler sollte das ja kein unbekanntes thema sein. ihr rühmt euch doch immer so damit.

  11. #11
    Holzfäller Gast

    Standard

    Zitat Zitat von enraged_Clown
    Notwehr ist das erforderliche Mittel, einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von mir oder einem anderen abzuwehren. Der geht mir an die Wäsche und ich haue ihn um. wo ist das problem?
    Problem ist, dass dieses Mittel bei einem alten Mann eben nicht erforderlich ist. Löst euch bitte mal von der Vorstellung, dass man im Rahmen des Notwehrrechts nach eigenem Ermessen loslegen kann. Das wird im Nachhinein am grünen Tisch beurteilt und so manch einer hat für seine vermeintliche Notwehr schon ordentlich bezahlen dürfen.

    Muss ich denn das Risiko eingehen das er nach dem "Wegschubsen" zu anderen Mitteln greift?
    Genau das ...

    Wenn ich über eine gewisse Zeit einen Kampfsport bzw. eine Kampfkunst ausführe sind gewisse Bewegungsabläufe konditioniert und laufen ohne wirkliches Nachdenken. gerade für dich als WT´ler sollte das ja kein unbekanntes Thema sein.
    Das ist korrekt. Aber auch das wird nachher am grünen Tisch entschieden, ob es ein Reflex war oder eine bewusst gesteuerte Handlung. Und ich möchte mein Schicksal nicht in die Hände irgendwelcher Sachverständiger legen. Wenn Du Pech hast, sagt dir der Richter, dass du dich offenbar nicht kontrollieren kannst und eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellst ...

    Also, was man in solchen Fällen tun darf und was ihr persönlich tun würdet, muss nicht das gleiche sein.

  12. #12
    BBQ1 Gast

    Standard

    Also, da halt ich es dann doch eher mit Tom cat. Die Ausreden "KS stößt alten Mann mit der Faust weg" werden vom Richter problemlos durchschaut, tief über die Brille geblickt und die Einstellung des Verfahrens gegen Geldzahlung angeboten. Wer das Angebot ablehnt bekommt eine Verurteilung die etwas "preisgünstiger" ist als die "freiwillige" Buße, dafür hat man dann aber eine entsprechende Verurteilung.

    Grund: Bloßes wegstoßen mit der flachen Hand reicht insoweit (erstmal) völlig aus.

    Denkbar aber auch: Freispruch wegen Überschreitung der Notwehrgrenzen aus Furcht oder Schrecken. Hier wohl mehr erschrecken. Ist eine Frage der Darstellung. (Schon als Kind angefingert worden, ect.-aber wer erzählt schon solche Geschichten um sich nen paar hundert € Geldstrafe + Schmerzensgeld zu ersparen.

  13. #13
    Blue_Dragon Gast

    Standard

    TomCat auf das was du anspielst ist das wenn man mehrmals zuschlägt! Hier ging es vom Enraged Clown darum das er einmal eine heftige atacke startet. Und das ist laut Gesetz erlaubt. Nur nicht mehrmals hintereinander und nie wenn einer am Boden liegt

  14. #14
    enraged_Clown Gast

    Standard

    Problem ist, dass dieses Mittel bei einem alten Mann eben nicht erforderlich ist. Löst euch bitte mal von der Vorstellung, dass man im Rahmen des Notwehrrechts nach eigenem Ermessen loslegen kann. Das wird im Nachhinein am grünen Tisch beurteilt und so manch einer hat für seine vermeintliche Notwehr schon ordentlich bezahlen dürfen.
    es geht hier um einen einzelnen schlag als direkte abwehr seines angriffs. das ist ja keine willkürliche gewalt. ich wehre den angriff ab und fertig. was soll ich denn machen wenn der alte mich plötzlich umarmt? warten bis er loslässt und ihn dann wegschubsen? dann würde er auch nach möglichkeit meine stirn auf die nase bekommen. und das ist völlig legal und in ordnung.

    Das ist korrekt. Aber auch das wird nachher am grünen Tisch entschieden, ob es ein Reflex war oder eine bewusst gesteuerte Handlung. Und ich möchte mein Schicksal nicht in die Hände irgendwelcher Sachverständiger legen. Wenn Du Pech hast, sagt dir der Richter, dass du dich offenbar nicht kontrollieren kannst und eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellst ...
    tja das ist dann das problem des richters und für den habe ich auch schon mein sv mittel, meinen anwalt und der ist nicht gerade schlecht.

  15. #15
    Kimi Gast

    Standard

    Hmm. Also ich finde, der Fall ist so klar, dass hier niemand einen Faustschlag oder ähnliches rechtfertigen kann.
    Einen Typ, der mich 'schön' findet und mich streicheln möchte, kann ich eklig finden, aber nicht gefährlich. Sich auf ein 'ich will nichts schlimmeres riskieren' zurückzuziehen, ist absolut lächerlich.
    Wenn es dann noch ein älterer Mann ist, dem ich offensichtlich überlegen bin, kann ich mich auch nicht bedroht fühlen.
    Alle Anwandlungen, dem ordentlich eine zu semmeln, fallen definitiv unter Überschreitung der Notwehr. Dann geht es nämlich darum, jemand mit 'abartigen' Vorstellungen (Fremde Leute streicheln??!! Das kommt keinem normalen Menschen in den Sinn, ganz egal welcher sexuellen Orientierung er huldigt.) die Moral 'normaler' Menschen bzw. anständiges Verhalten einzuprügeln.
    Das altbekannte 'Erziehen mit Gewalt', oder sollte ich sagen 'Missionieren'?

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