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Thema: Haftpflicht für Schulen, Lehrer, ...

  1. #46
    bluemonkey Gast

    Standard

    Die Verordnung gilt für nahezu alle Dienstleister, die in der EU niedergelassen sind. Die Verordnung gilt nicht nur für Unternehmen, die im Internet tätig sind, sondern für alle Dienstleister, die in den Anwendungsbereich der Regelung fallen.

    Nicht anwendbar ist die Richtlinie unter anderem für folgende Dienstleister:

    nicht wirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
    Finanzdienstleistungen (Banken, Kreditgewährung, Versicherungen)
    Verkehrsdienstleistungen
    Leiharbeitsagenturen
    Gesundheitsdienstleistungen
    Glücksspiele
    private Sicherheitsdienste
    staatlich bestellte Notare und Gerichtsvollzieher
    "Die Regelung gilt dort wo die Regelung gilt?"

    Was ist mit Entspannungs- /KK-Dienstleistungen?

  2. #47
    Hanspeter Gast

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    Zitat Zitat von bluemonkey Beitrag anzeigen
    "Die Regelung gilt dort wo die Regelung gilt?"

    Was ist mit Entspannungs- /KK-Dienstleistungen?
    Gesundheitsdienstleistungen doch wohl.

  3. #48
    bluemonkey Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Hanspeter Beitrag anzeigen
    Gesundheitsdienstleistungen doch wohl.
    Als nicht-Therapeut darf ich doch keine Gesundheitsdienstleistungen anbieten? Selbst Jesus Christus müsste eine Heilpraktikerprüfung ablegen, würde er behaupten, dass die Genesung irgendwelcher Leute mit seinen Handlungen zu tun hätte.

  4. #49
    Hanspeter Gast

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    Zitat Zitat von bluemonkey Beitrag anzeigen
    Als Nicht-Therapeut darf ich doch keine Gesundheitsdienstleistungen anbieten? Selbst Jesus Christus müsste eine Heilpraktikerprüfung ablegen, würde er behaupten, dass die Genesung irgendwelcher Leute mit seinen Handlungen zu tun hätte.
    Ist das so definiert? Ich denke, du darfst sie nicht heilen, aber du darfst ihnen was beibringen, dass sie gesund bleiben. - Ernährungsberater, Autogene Trainer etc. haben ja auch keinen Heilberuf.

  5. #50
    bluemonkey Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Hanspeter Beitrag anzeigen
    Ist das so definiert?
    Ich weiß eben nicht, was sich der Verfasser unter Gesundheitsdienstleistung vorstellt.
    Eventuell sind diese Branchen ausgenommen, da es da eine anderweitige Regelung zur Haftpflicht gibt.

  6. #51
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    Mag ja sein, aber es macht doch keine Mühe, diese Angaben z.B. auf der Homepage und im Gym zur Verfügung zu stellen, oder?

  7. #52
    bskm Gast

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    Hallo zusammen,

    mein Beitrag kommt spät, aber ich habe sonst kein passendes Forum gefunden. Die Frage ist doch, was möchte ich hier versichern? I.d.R. möchte der Trainer doch sein finanzielles Risiko versichern - also in dem Fall, wenn es zu einen Unfall eines Schülers kommt, der dann Folgeschäden davon trägt und er dann den Trainer auf Schadenersatz verklagt. Je nach Verletzung kann das schnell den Ruin des Trainers bedeuten. In so einem Fall nütz weder eine Rechtschutz-, noch eine Haftpflichtversicherung. Hier greift einzig und allein eine Gruppenunfallversicherung.

    Mich würde brennend interessieren, wer so eine Gruppenunfallversicherung laufen hat. Der Hintergrund ist der, dass ich SV-Kurse für Kinder anbieten möchte und das ganze nicht in einem Verein, sondern in einem Sportstudio.

    Die Gruppe ist nicht größer als 10 Personen.

    Also Sportsfreunde - ich bitte um eure tatkräftige Unterstützung.

    PS. Die Haftungsauschlüsse, wie sie stets auf Lehrgangsauschreibungen vermerkt werden, sind meines Wissens nach unwirksam. Der Veranstalten kann sich nicht so einfach aus seiner Verantwortung ziehen.

    Oder liege ich da falsch???

  8. #53
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    find ich auch interessant, vor allem, weil ich bei früheren Verletzungen doch immer selber alle Arzt- und Ausfallkosten tragen mußte.... (man wollte ja fair zum Trainer sein, stand schließlich so im Vertrag...)

  9. #54
    bluemonkey Gast

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    Zitat Zitat von scarabe Beitrag anzeigen
    find ich auch interessant, vor allem, weil ich bei früheren Verletzungen doch immer selber alle Arzt- und Ausfallkosten tragen mußte.... (man wollte ja fair zum Trainer sein, stand schließlich so im Vertrag...)
    Wenn Du Dir beim Kampfsport die Nase brichst, dann bist Du IMO selbst verantwortlich, außer der Veranstalter ist seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen und Du bist beispielsweise die Treppe runtergefallen, weil das Geländer nicht sicher war.

    Haftung der Sportveranstalter Sportrecht 123recht.net

    (leider ohne Quellenangabe)

    Jeder, der einen Sport ausübt, trägt die darin angelegten Gefahren grundsätzlich selbst. Im Vergleich zu Zuschauern ist der Risikobereich deutlich erhöht. Witterungseinflüsse, die zu einer rutschigen Laufbahn führen, sind beispielsweise vom Sportler grundsätzlich einzukalkulieren.
    Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass von den genutzten Sportanlangen- und geräten keine unzumutbaren Gefahren für den Sportausübenden ausgehen.
    Geändert von bluemonkey (06-11-2010 um 15:14 Uhr)

  10. #55
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    nö, die Nase nicht.....
    aber dann ist die Frage ja eigentlich beantwortet, wozu eine Gruppenversicherung, wenn der Schüler grundsätzlich selber haftet- zumindest, solange in Studio oder Unterricht keine Fahrlässigkeit vorliegt?

  11. #56
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    Die Berufshaftpflicht brauchst Du dafür, wenn durch Dich als Trainer/Inhaber
    einem Schüler fahrlässig (Vorsatz ist nicht versichert) einen Schaden entsteht.

    z.B.
    - Du hast den Sandsack zu schlecht aufgehangen und er fällt dem Schüler auf den Kopf => Querschnittslähmung
    - Die Treppe vom Dojo zu den Umkleiden ist zu glatt und einer fällt deswegen runter
    - Eine Deckenplatte fällt runter und verletzt jemanden...


    so was passiert selten (darum sind die Beiträge relativ niedrig), aber wenn kann es richtig teuer werden (darum braucht man das)

  12. #57
    bluemonkey Gast

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    Zitat Zitat von Ju-Jutsu-Ka Beitrag anzeigen
    Die Berufshaftpflicht brauchst Du dafür, wenn durch Dich als Trainer/Inhaber
    einem Schüler fahrlässig (Vorsatz ist nicht versichert) einen Schaden entsteht.
    es ging ja in den Letzen Beiträgen um eine Gruppen-Unfallversicherung.
    Dass eine Haftpflicht sinnvoll ist, leuchtet ein.

  13. #58
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    aber wenn das Dojo von mir nur untergemietet ist, haftet der Betreiber...(?)

  14. #59
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    Zitat Zitat von scarabe Beitrag anzeigen
    aber wenn das Dojo von mir nur untergemietet ist, haftet der Betreiber...(?)
    Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand...

  15. #60
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    Zitat Zitat von scarabe Beitrag anzeigen
    aber wenn das Dojo von mir nur untergemietet ist, haftet der Betreiber...(?)
    Also in meinem ersten Gym war ich Untermieter (bei einem Physiotherapeuten) und brauchte eine eigene Betriebshaftpflicht. Als ich später meine eigenen Räume selbst untervermietet hatte, war der Untermieter nicht durch meine Haftpflichtversicherung abgesichert, weil er ja seinen Kunden gegenüber haftpflichtig ist, nicht ich. Inwieweit man dem Untermieter wiederum für Schäden aufkommen muss (falls die Lampe von der Decke fällt) würde ich mal bei dem Versicherer erfragen ... oder abwarten bis sowas passiert.

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