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Thema: Angriff von 3 Personen wegen Zigarette...

  1. #31
    El Commandante Gast

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    Ich gehe jetzt mal davon aus, dass das kein Fake ist. Die Lösung ist wirklich einfach. Sprich mit dem Vater. So wie ich die Türken kenne, haut er dann seinem Sohn die Scheiße aus dem Kopf, damit ihm der Sohn keine Schande macht. Wenn der Türke von der alten Schule ist, dann wirst du in Zukunft nie ein Problem haben, weil er seine Söhne im Griff hat. Problematisch sind nicht Türken an sich, sondern ein Teil der hier geborenen Türken. Die rasten aus, weil die alten Strukturen in Deutschland weggebrochen sind. Von der Kultur her brauchen die aber oft eine feste Hand. Einerseits kommen sie nicht klar und werden wie der letzte Dreck behandelt, andererseits dürfen sie im liberalen Deutschland alles machen und man hat sogar Angst vor ihnen. So entsteht Größenwahn gepaart gleichzeitig mit schlimmsten Minderwertigkeitskomplexen. Die sind gefährlich. Ich kenne aber auch hier geborenen Türken, die in Ordnung sind. Man muss halt etwas aufpassen, um zu sehen, wie wer drauf ist, dann kommt man mit Türken prima aus und kann sogar Freunde finden. Eins muss man Türken lassen, für einen Freund würden sie durchs Feuer gehen.

  2. #32
    escrimasaarland Gast

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    Im übrigens Jungs, so nebenbei ob Kobutan oder Getreten öhmm laut Gesetz ist jeder Tritt mit beschuhten Füßen per se schon schwere Körperverletzung

  3. #33
    Padawan Vergel Gast

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    Kann man den Namen des Thread nicht mal etwas abändern.
    Klingt einfach dud (dumm und doof)

  4. #34
    BigSmog Gast

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    ich weiss ueberhaupt nicht was du da anzeigen willst...
    sehe ich auch so!!

    mal ganz ehrlich wenn ich der dicke typ waere dem du in die eieer getreten hast und du mich anzeigst weil ich dich am kragen gepackt habe wuerde ich den polizisten vorheulen das du mir meine kleoten kaputt getreten hast und ich zum arzt musste und ich immernoch schmerzen im unterleib haette und sowas..
    ok da muss schon fester trit gewesen seien aber er hat in doch eigentlich in die fresse geschlagen oder?

    wofuer hast du ihn denn angezeigt?

    fuer am kragen packen und ganz doll angst einjagen?
    hae hab ich die ausgangs situation irgendwie alsch verstanden?
    der spricht mir aus der sele

    aber ne mal ehrlich da gibts nichts zum anzeigen oder sich sorgen machen...
    du lebst n nem dorf in deutschland..die werden dich schon nicht erschiessen

    richtig!!

  5. #35
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    beim letzten punkt möchte ich jetzt mal nicht zustimmen,...ich lebe auch (relativ gesehen) aufm land...und doch passiert hier schon so einiges mieses...

  6. #36
    SchwarzeTomate Gast

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    Zitat Zitat von escrimasaarland Beitrag anzeigen
    Im übrigens Jungs, so nebenbei ob Kobutan oder Getreten öhmm laut Gesetz ist jeder Tritt mit beschuhten Füßen per se schon schwere Körperverletzung
    Das ist quatsch!

    Schwere KV ist es dann, wenn du der Person bleibende Schäden zufügst.

    Gefährliche KV, wenn du dazu eine Waffe, Gift, gefährlichen GGst. oder so benutzt.
    Tritte mit Stahlkappen "kann" gefährliche KV sein.

    Aber grundlegend ist ein normaler Tritt "nur" Körperverletzung, wenn er nicht durch Notwehr gedeckt ist.

  7. #37
    escrimasaarland Gast

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    Hast bedingt Recht, hab grad nochmal nach geschaut es ist gefährliche Körperverletzung und nicht schwere aber es steht im Gesetz beschuhter Fuß! (zumindestens in dem Auszug den ich hab für §34a Schein)
    Geändert von escrimasaarland (30-06-2007 um 21:46 Uhr)

  8. #38
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    In welchem?

    Der §224 STGB lautet:
    § 224
    Gefährliche Körperverletzung

    (1) Wer die Körperverletzung
    1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
    2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
    3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
    4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
    5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung


    begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.
    Frank Burczynski

    HILTI BJJ Berlin
    https://www.hiltibjj.de


    http://www.jkdberlin.de

  9. #39
    escrimasaarland Gast

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    grad nachgeschaut hast Recht § 224 StGB und da steht auch drin

    "Auch der beschuhte Fuß wird allgemein als gefährliches Werkzeug (wegen des Schuhs) angesehen"

    *Edit:hier der Abschnitt:

    Als Waffe gelten Objekte, die nach Art ihrer Anfertigung nicht nur geeignet, sondern auch dazu bestimmt sind, Menschen durch ihre Wirkung zu verletzen. Sie bilden damit eine Untergruppe der gefährlichen Werkzeuge, womit alle Gegenstände gemeint sind, mit denen aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit und der konkreten Benutzungsweise erhebliche körperliche Verletzungen hervorgerufen werden können. So können bei entsprechender Anwendung auch eine Holzlatte oder ein Baseballschläger darunter fallen. Körperteile fallen nicht darunter, sehr wohl aber Prothesen, wenn sie als Schlagwerkzeug eingesetzt werden. Auch der beschuhte Fuß wird allgemein als gefährliches Werkzeug (wegen des Schuhs) angesehen. Nicht ausreichend ist auch das mittelbare Benutzen von körperlichen Gegenständen, wie das Schubsen gegen eine Mauer o.ä.

  10. #40
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    Bitte Quelle. Wo steht das im §224 STGB?
    Frank Burczynski

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    http://www.jkdberlin.de

  11. #41
    escrimasaarland Gast

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    öhm im Absatzt wo erklärt wird was als was gilt? oder kam deine Frage vor meinem Edit?

  12. #42
    escrimasaarland Gast

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    so hier mal ein link
    Körperverletzung - Wikipedia
    muss jedoch zugeben nach ein tippen in google kommt es von Gericht zu Gericht drauf an welchen Schuh sie als gefährliches Werkzeug betrachten!

  13. #43
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    Wie gesagt, ich habe den gesamten Gesetzestext zitiert, deswegen fragte ich nach der Quelle. Den Abschnitt, den du zitiert, hast du nicht aus dem STGB, er ist von Wikipedia, ein Kommentar zum Gesetz, und gehört nicht zum Gesetzestext! Der beschuhte Fuss steht nicht im STGB §224.

    Grüsse
    Frank Burczynski

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  14. #44
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    Zitat Zitat von escrimasaarland Beitrag anzeigen
    so hier mal ein link
    Körperverletzung - Wikipedia
    muss jedoch zugeben nach ein tippen in google kommt es von Gericht zu Gericht drauf an welchen Schuh sie als gefährliches Werkzeug betrachten!
    Genau das meine ich ja...es steht in Wikipedia, aber nicht im Gesetz.

    Grüsse
    Frank Burczynski

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  15. #45
    escrimasaarland Gast

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    BGH Urteil:
    Schuh ist nur dann ein gefährliches Werkzeug iSv § 250 II Nr. 1 StGB, wenn die Tritte im Einzelfall geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen (Anm.: der BGH legt die gleichen Kriterien wie bei § 224 I Nr. 2 StGB an, ungeachtet der Abgrenzungen in § 250 I StGB

    liegt also im Ermessen des Richters udn des Staatsanwaltes wenn wir usn darauf einigen können

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