Zitat von
Diokletian
Leg Dein Problem in einem formlosen Schreiben ausführlich dar. Wahrscheinlich weisen sie Deine Kündigung ab und verweisen auf den vorgegebenen Weg. Verfasse ein zweites Schreiben, indem Du nachdrücklich Deinen Austritt erklärst (Nicht: darum bittest, sondern ihn von Dir aus erklärst!) und verweise auf Deinen Rechtsanwalt. In der Regel knicken sie dann ein, andernfalls läßt Du den dritten Brief wirklich von Deinem Anwalt verfassen. Bei meiner Freundin, die auch nicht ´rauskam, weil sie in keiner Schule angemeldet, sondern meine Privatschülerin war und ich längst ebenfalls ausgetreten bin, klappte es bei Stufe 2: Androhung des RA´s.
Viel Erfolg.