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Thema: EWTO Kündigung

  1. #1
    kdre Gast

    Standard EWTO Kündigung

    Hallo,

    ich habe vor über 10 Jahren WT in Ffm trainiert und bin schon lange kein Mitglied dieser Schule mehr. Aus der EWTO wollte ich lange Zeit nicht austreten, weil ich mir dachte, daß ich ja evtl. doch noch einmal einsteigen möchte und so den Schülergrad behalten kann...

    Jetzt will ich aber auch endgültig aus der EWTO raus und habe folgendes Problem:

    -Mein Mitgliedsausweis ist weg (irgendwann mal beim Umzug verloren gegangen)
    -Eine Kündigungsbestätigung der Schule habe ich auch nicht mehr
    -Ich wohne mittlwerweile nicht mehr in ffm und kann da nicht eben mal vorbei gehen.

    Für die Kündigung bei der EWTO benötige ich aber Ausweis & Bestätigung.

    Wie könnte ich jetzt am besten vorgehen?

    Ist es möglich einfach eine "normale" Kündigung einzureichen und eidesstattlich zu versichern, daß man nicht mehr bei der Schule angemeldet ist und das man den Ausweis verloren hat?

    Wäre für Tips dankbar.

    Gruß,
    Klaus

  2. #2
    Grüner Tee Gast

    Standard

    also, am besten rufst du da mal in der mitglieder verwaltung an. sehr freundlich, haben mir bei meiner kündigung auch mit rat und tat geholfen. nummer findest du auf www.wingtsunwelt.com wenn etwas suchst (unter kontakt). viel glück, und definitiv die richtige entscheidung!

  3. #3
    Diokletian Gast

    Standard

    Leg Dein Problem in einem formlosen Schreiben ausführlich dar. Wahrscheinlich weisen sie Deine Kündigung ab und verweisen auf den vorgegebenen Weg. Verfasse ein zweites Schreiben, indem Du nachdrücklich Deinen Austritt erklärst (Nicht: darum bittest, sondern ihn von Dir aus erklärst!) und verweise auf Deinen Rechtsanwalt. In der Regel knicken sie dann ein, andernfalls läßt Du den dritten Brief wirklich von Deinem Anwalt verfassen. Bei meiner Freundin, die auch nicht ´rauskam, weil sie in keiner Schule angemeldet, sondern meine Privatschülerin war und ich längst ebenfalls ausgetreten bin, klappte es bei Stufe 2: Androhung des RA´s.

    Viel Erfolg.

  4. #4
    El Commandante Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Diokletian Beitrag anzeigen
    Leg Dein Problem in einem formlosen Schreiben ausführlich dar. Wahrscheinlich weisen sie Deine Kündigung ab und verweisen auf den vorgegebenen Weg. Verfasse ein zweites Schreiben, indem Du nachdrücklich Deinen Austritt erklärst (Nicht: darum bittest, sondern ihn von Dir aus erklärst!) und verweise auf Deinen Rechtsanwalt. In der Regel knicken sie dann ein, andernfalls läßt Du den dritten Brief wirklich von Deinem Anwalt verfassen. Bei meiner Freundin, die auch nicht ´rauskam, weil sie in keiner Schule angemeldet, sondern meine Privatschülerin war und ich längst ebenfalls ausgetreten bin, klappte es bei Stufe 2: Androhung des RA´s.

    Viel Erfolg.
    Bei mir war es so, dass der Trainer mir damals keine Kündigungsbestätigung geben wollte. Der buchte weiter ab. Also habe ich immer zurückgebucht, was auf seine Kosten geschah. Dann hat der Idiot es begriffen. Hatte wahrscheinlich seinen Hauptschulabschluss versaut. Der Kerl war primitiv bis zum Erbrechen und ist heute fett im Geschäft. Bei der EWTO habe ich normal gekündigt. Die kamen mir natürlich mit der fehlenden Kündigungsbestätigung vom Trainer. Also habe ich ihnen gesagt, dass meine Kündigung wirksam ist (es gilt immer noch das BGB und nicht die WT Welt). Weiter sagte ich ihnen, dass ich immer alles Geld, was die eventuell abziehen, zurückbuche und dass ich die vor Gericht fertig machen werde. Dann waren die scheißfreundlich und es gab keine Probleme. Die verstehen nur eine Sprache. Wenn du aus der *********** austreten willst, dann ist es auch schwierig, aber es geht.

    BTW bei einem Freund von mir genau so. Mach die fertig, vor Gericht haben sie keine Chance.

  5. #5
    Diokletian Gast

    Standard

    Sonst frag mal bei Frau Kaberta an...!

  6. #6
    Registrierungsdatum
    19.12.2001
    Ort
    FFM, Hessen
    Alter
    60
    Beiträge
    8.229

    Standard

    Sachlich bleiben!!!
    Hap Ki Do - Schule Frankfurt - eMail - 합기도 도장 프랑크푸르트 - Daehanminguk Hapkido - HECKelektro-Shop
    ...Dosenbier und Kaviar...

  7. #7
    Diokletian Gast

    Standard

    Sind wir doch!

  8. #8
    Louis Cypher Gast

    Standard

    Hallo!

    Es reicht den Sachverhalt sachlich darzustellen. Für eine rechtswirksame Kündigung sind der WT-Ausweis nicht erforderlich. Eine einfache Willenserklärung ist für die Rechtsgültigkeit vollkommen ausreichend.

    Wichtig: Schicke das Ganze dann mit einem Einwurf-Einschreiben zu. Dann ist sichergestellt, dass der Empfänger die Kündigung erhalten hat. In der Regel gackern die nicht nach, wenn Du Dich an diesen Schritt hältst. Behalte auf jeden Fall die Bestätigung des Einwurf-Einschreibens und bewahre sie auf für Zweifelsfälle.

    So long
    Louis

  9. #9
    El Commandante Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Alfons Heck Beitrag anzeigen
    Sachlich bleiben!!!
    Ja, du hast ja Recht. Ich wollte ihn nur kämpferisch stimmen, weil ich schon erlebt habe, dass die Leute Angst vor denen hatten und weiter gezahlt haben. Wir wollen doch nicht, dass noch seine Kinder zahlen.

  10. #10
    Hellfrog Gast

    Standard

    muss mal grad ne frage innen raum werfen:

    stimmt es wirklich das meine seine Schüler-/Technikergrade aberkannt bekommt wenn man austritt?

    hab das schonmal von einem gehört, der einen kennt, der einen kennt... ihr wisst was ich meine ^^

  11. #11
    wangshiyuan Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Hellfrog Beitrag anzeigen
    muss mal grad ne frage innen raum werfen:

    stimmt es wirklich das meine seine Schüler-/Technikergrade aberkannt bekommt wenn man austritt?

    hab das schonmal von einem gehört, der einen kennt, der einen kennt... ihr wisst was ich meine ^^
    Ohne böse EWTO keine bösen EWTO Graduierungen. Ist doch dann eh egal. Was du kannst oder nicht kannst kann dir keiner mehr wegnehmen.

  12. #12
    Stoffel Gast

    Standard

    Wenn man es sachlich macht, geht das schon. Und wenn man seine tollen Graduierungen nicht verlieren will, man hat ja noch die tollen Urkunden als Beweis....
    Apropo, gibt bestimmt welche die ihre Urkunden aufhängen...

  13. #13
    mykatharsis Gast

    Standard

    Zitat Zitat von El Commandante Beitrag anzeigen
    Hatte wahrscheinlich seinen Hauptschulabschluss versaut. Der Kerl war primitiv bis zum Erbrechen und ist heute fett im Geschäft.
    Wer nix taugt und sonst nix kann,
    der wird WT-Kampfkunstkaufmann.

    Zitat Zitat von Hellfrog Beitrag anzeigen
    stimmt es wirklich das meine seine Schüler-/Technikergrade aberkannt bekommt wenn man austritt?
    Die EWTO ist so freundlich Dich von den Lasten nicht mehr benötigter Graduierungen zu befreien. So kannst Du Dich dann völlig auf Dein neues Leben in Freiheit konzentrieren. Einer der angenehmeren Züge dieses Verbandes.

  14. #14
    Hellfrog Gast

    Standard

    Zitat Zitat von mykatharsis Beitrag anzeigen
    Die EWTO ist so freundlich Dich von den Lasten nicht mehr benötigter Graduierungen zu befreien. So kannst Du Dich dann völlig auf Dein neues Leben in Freiheit konzentrieren. Einer der angenehmeren Züge dieses Verbandes.
    klasse antwort, danke ^^

  15. #15
    Pompeius Gast

    Post

    Zitat Zitat von Diokletian Beitrag anzeigen
    Leg Dein Problem in einem formlosen Schreiben ausführlich dar. Wahrscheinlich weisen sie Deine Kündigung ab und verweisen auf den vorgegebenen Weg. Verfasse ein zweites Schreiben, indem Du nachdrücklich Deinen Austritt erklärst (Nicht: darum bittest, sondern ihn von Dir aus erklärst!) und verweise auf Deinen Rechtsanwalt. In der Regel knicken sie dann ein, andernfalls läßt Du den dritten Brief wirklich von Deinem Anwalt verfassen. Bei meiner Freundin, die auch nicht ´rauskam, weil sie in keiner Schule angemeldet, sondern meine Privatschülerin war und ich längst ebenfalls ausgetreten bin, klappte es bei Stufe 2: Androhung des RA´s.

    Viel Erfolg.

    Lehrer Schüler - Beziehung ... ist normalerweise aber nicht erlaubt ...
    ...dafür braucht man erst die "Beziehungs-Form" und die kommt erst im 10.GM Grad ...

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