Zeige Ergebnis 1 bis 3 von 3

Thema: Wie weit darf das Amt gehen...

  1. #1
    Sportler Gast

    Standard Wie weit darf das Amt gehen...

    Um eigene "Ansichten" zu vertreten?

    Moin!
    Hab gerade im WC-Bereich des Forums gelesen, dass unser KKB scheinbar mal von der Tagesschau "drauf hingewiesen" wurde, dass die Seiten große Ähnlichkeit besitzen.
    Meine Frage: Die Tagesschau gehört doch zur ARD, wird also finanziert durch unsere Gebühren. Dürfen die jetzt rumgehen und Leute abmahnen? Wegen so einer Lapalie? Immerhin werden die ja wohl kaum die Millionen verdienen mit der Tagesschau, oder?

    Ein anderer Fall(ist ne Weile her, dass ich davon gelesen hab):
    Ein Elternpaar hatte einen bestimmten Namen für den Sohn vorgesehen. Den Namen hab ich vergessen, war aber ein ganz normaler.
    Problem: In diesem Kaff wo die gelebt haben, war dieser Name nicht eingetragen(=erlaubt). Eltern taufen also ihr Kind, Amt klagt dagegen(=Gerichtskosten).
    Amt verliert. Amt geht in die nächste Instanz(WTF???)
    Das ganze ging, wenn ich mich richtig erinnere über 3 oder 4 Instanzen.
    Eltern haben NATÜRLICH am Ende Recht bekommen, wie gesagt, es war ein ganz normaler Name(z.B. Marcel). Er war eben in der zuständigen Behörde nicht im großen Buch der Namen eingetragen.
    Jetzt geht also das Amt wegen so einem Sch... 3 oder 4 mal vor Gericht.
    Und ich frage mich: Ist das ok so? Im Grunde ist das doch nichts weiter gewesen, als ein persönlicher Kreuzzug von den Mitarbeitern dort.
    Ich selber wär ja kaum das erste mal vor Gericht gegangen - höchstens in Fällen, wo die Eltern den kleinen "Persil" oder "Pril" oder "Batman" nennen wollen.
    Aber nach der ersten Niederlage...
    Wann sollte es denn eurer Meinung nach für den Beamten vorbei sein, seine eigenen Ansichten auf Staatskosten zu vertreten?
    Gibt es da gesetzliche Regelungen? Menschenverstand darf man manchen Beamten ja scheinbar nicht unterstellen(imho).

    Servus

  2. #2
    Kudos Gast

    Standard

    Persönliche Empfindungen/Meinungen haben in der Rechtssprechung nichts zu suchen. Es gibt aber unterschiedliche Interpretationen von Gesetzen und sogar welche die sich (auf unterschiedlichen) Ebenen widersprechen.

    Gegenfrage: Wer - außer ein Gericht - sollte denn entscheiden, wer Recht hat und wer wann klagen darf? Wenn Du jemanden verklagen willst, kann es auch dämlich und nach Zwergenaufstand für andere aussehen, trotzdem solltest Du ein Recht haben, das auch vor Gericht bringen zu dürfen.

    Anscheinend gibt's so ein wenn-der-Name-nicht-auf-der-Liste-steht-Gesetz und der Beamte hat wohl sehr strikt danach gehandelt. Es sollte nicht seine Aufgabe sein, zu entscheiden ob andere (Grund)Gesetze wohl darüber stehen oder nicht.

    Wenn man eben anfängt rechtsstaatlichen Prinzipien zu brechen, so lehrt uns die Geschichte, kann man schnell in Teufels Küche kommen. Deshalb muss man auch subjektive Kleinigkeiten prinzipiell richtig behandeln.

    Leider musste ich das auch schon schmerzlich am eigenen Leib erfahren Vor ein paar Tagen habe ich mit dem Fahrrad eine rote Ampel auf der Reeperbahn überquert (kein Auto und Kind war weit und breit zu sehen!!). Das fanden drei junge Polizisten gar nicht so toll und haben mich angezeigt! Sie mögen wohl im Recht sein, aber für mich hat das nichts mit gesundem Menschenverstand und Verhältnismäßigkeit zu tun. Aber sie machen wohl oder übel auch nur ihren Job und ein Erfolgserlebnis pro Tag gönne ich ihnen

  3. #3
    Sportler Gast

    Standard

    Naja, das mit den persönlichen Empfinden ist so ne Sache...
    Was ist wichtig, was unwichtig. Ein Freund von mir studiert Jura und arbeitet in zwei Kanzleien. Er meint, dass es eigentlich selten vorkommt, dass Fälle unter 500 € Sach- oder Geldwert verhandelt werden. Dafür sind die Gerichte einfach zu überlastet.
    Deshalb finde ich es schon komisch, dass so ein Fall verhandelt wird.
    Wie gesagt, der Name ist kein Spaßname, sondern einfach in der Region so unüblich, dass er nicht in der Liste stand.

    Vielleicht geht es ja nur mir so... Für mich gibt es einfach Sachen, die müssen nicht sein. Wenn der Beamte irgendwo privat Probleme hat, klar, dann soll er vor Gericht gehen, so oft er will.
    Aber in diesem Fall werden ja von niemandem persönliche Rechte beschnitten - noch am ehesten von der Familie mit dem Kind.
    Und nach der 1. Instanz hätte man es doch einfach lassen können. Tut doch dem Beamten nicht weh, wenn der kleine jetzt Günther heißt.(oder wie auch immer).

    Edit: Bei Rot über die Ampel gehen ist was anderes. Da kann man immer argumentieren: Du könntest ja ein Auto/Fahrrad oder sowas übersehen.
    Das Namensbuch soll aber grad die Kinder vor doofen Namen ("Batman", "Harry [Potter] Müller") schützen. Aber "normale" Namen gibt es ja ne Menge, das Buch KANN also kaum komplett sein(ausländische Namen, etc). Die Aufgabe des Beamten sollte also in dem Fall darin bestehen, das Buch zu erweitern, statt ein Familie auf die Nerven zu gehen...
    Geändert von Sportler (07-09-2007 um 11:54 Uhr)

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Schutz 3. Wie weit kann man gehen?
    Von *Takezo* im Forum Selbstverteidigung & Anwendung
    Antworten: 25
    Letzter Beitrag: 09-08-2006, 15:00
  2. Wie weit darf eine Schule umziehen??
    Von 17x17 im Forum Offenes Kampfsportarten Forum
    Antworten: 15
    Letzter Beitrag: 25-04-2006, 20:36
  3. Wenn User zu weit gehen!
    Von Marcus2005 im Forum Off-Topic Bereich
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 26-04-2005, 14:38
  4. Wie weit bei der SV gehen
    Von humbuk im Forum Selbstverteidigung & Anwendung
    Antworten: 20
    Letzter Beitrag: 27-03-2005, 22:17
  5. Wie weit könnt Ihr gehen?
    Von amarok im Forum Selbstverteidigung & Anwendung
    Antworten: 31
    Letzter Beitrag: 23-10-2001, 12:27

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •