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Thema: Schmerzensgeld

  1. #1
    Cheeseburgerking Gast

    Standard Schmerzensgeld

    Ich wurde vor 2 jahren von 4 tätern zusammengeschlagen. Die täter wurden schuldig gesprochen und bekamen jeweils 1 monat gefängnis. Ein täter hat aber die ganze schuld auf sich genommen und gesagt das er mir die verletzungen zugefügt hat. Er muss also auch das schmerzensgeld an mich zahlen. Es wird bald eine verhandlung wegen dem schmerzensgeld geben. Das dumme ist aber das der täter keine arbeit hat. Er lebt also vom hartz 4.
    Gibt es trotzdem eine chance das ich irgendwann mal schmerzensgeld bekomme? Oder kann ich das vergessen und besser gar nicht mal auf schmerzensgeld klagen?

  2. #2
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    Standard

    Du könntest ein Problem bekommen,

    Im Zivilprozess werden die Kosten des Prozesses durchgeholt:

    Du gewinnst den Prozess, Dein Gegener hat Geld er zahlt die Prozesskosten

    Du gewinnst den Prozess, Dein Gegener hat kein Geld Du zahlst die Gerichtskosten, weil Du Klage erhoben hast

    Du kannst Ihm auf ewig den Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzten (dessen Kosten, er zwar beszahlen muss, Du aber vorstrecken musst)
    Denn Privatinsolvenz gibt es nicht für Schulden, die in einer Straftat begründet sind.

  3. #3
    Mäthes us Kölle Gast

    Smile

    Zitat Zitat von Bushido Beitrag anzeigen
    Ich wurde vor 2 jahren von 4 tätern zusammengeschlagen. Die täter wurden schuldig gesprochen und bekamen jeweils 1 monat gefängnis. Ein täter hat aber die ganze schuld auf sich genommen und gesagt das er mir die verletzungen zugefügt hat. Er muss also auch das schmerzensgeld an mich zahlen. Es wird bald eine verhandlung wegen dem schmerzensgeld geben. Das dumme ist aber das der täter keine arbeit hat. Er lebt also vom hartz 4.
    Gibt es trotzdem eine chance das ich irgendwann mal schmerzensgeld bekomme? Oder kann ich das vergessen und besser gar nicht mal auf schmerzensgeld klagen?

    Hallöle,
    du musst auf jeden fall die a....löcher verklagen, selbst wenn der eine von hartz 4 lebt. wenn du gewinnst, und so sieht das hier aus, bekommst du einen titel auf deine erfolgreiche klage, die dann 25 jahre gültig ist. in dieser zeit hast du das recht, jederzeit prüfen zu lassen, ob eine lohnpfändung durchgezogen werden kann. wenn der typ in dieser zeit nie arbeiten geht, dann glaube ich, hast du pech gehabt. wäre aber eine echt lange arbeitslosigkeit, vorallem werden die sozialgesetze ja nicht besser.
    sollte der typ aber irgendwelche einkünfte erarbeiten, sind diese jederzeit pfändbar.

  4. #4
    Karateka66 Gast

    Standard

    Genau...verklag die Schweine, und zieh ihnen das letzte Hemd aus
    Sie hätten vorher an die Konsequenzen denken müssen....

  5. #5
    Cheeseburgerking Gast

    Standard

    Das dumme ist wenn ich den einen wegen schmerzensgeld verklage, das ich ja auf meinen kosten sitzen bleiben kann weil er ja kein geld hat. Ich kann zwar 30 jahre lang das geld einfordern, doch wenn er 30 jahre lang keine arbeit hat kann ich auch nichts verlangen.

    Könnten eigentlich andere menschen die ihm nahe stehen (seine frau, falls er mal heiratet) die schulden für ihn abbezahlen?

  6. #6
    AMOK! Bernd Gast

    Standard

    Könnten eigentlich andere menschen die ihm nahe stehen (seine frau, falls er mal heiratet) die schulden für ihn abbezahlen?
    Klingt ja fast nach Sippenhaft...die ist doch glaube ich schon lange abgeschafft worden. Wie steht's denn, wenn der Kerl stirbt? Wird dann vielleicht jemand seine Schulden erben? Und wenn ja koennte es ja sein, dass der Erbberechtigte zahlungsfaehig ist - und dann haettest Du Glueck gehabt. Aber das sind ja nur Spekulationen; ich bin kein Jurist.

  7. #7
    knife Gast

    Standard

    ich bin mir zwar nicht sicher, aber der als erbe eingesetzt kann entweder das ganze erbe(mit schulden) annehmen und darf dann zahlen, oder er bekommt nüscht.

  8. #8
    Neopratze Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Bushido Beitrag anzeigen
    Ich kann zwar 30 jahre lang das geld einfordern, doch wenn er 30 jahre lang keine arbeit hat kann ich auch nichts verlangen.

    Könnten eigentlich andere menschen die ihm nahe stehen (seine frau, falls er mal heiratet) die schulden für ihn abbezahlen?
    Man glaubt gar nicht, wieviel Geld manche Leute auf einmal haben, wenn man der Forderung ein wenig Nachdruck verleiht

    Da gibt es verschiedene entsprechende Beratungsfirmen

  9. #9
    Cheeseburgerking Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Neopratze Beitrag anzeigen
    Man glaubt gar nicht, wieviel Geld manche Leute auf einmal haben, wenn man der Forderung ein wenig Nachdruck verleiht

    Da gibt es verschiedene entsprechende Beratungsfirmen
    Aber glaubst du so ein moskau team kann von einem hartz 4 empfänger geld erfolgreich einfordern? Also ich glaube falls sie ihm irgendwie druck machen geht er einfach zu polizei.

  10. #10
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    ... ich würde mal tippen, dass ein inkassobüro genau seine grenzen kennt ...

  11. #11
    Ping-Pong Gast

    Standard

    Zitat Zitat von knife Beitrag anzeigen
    ich bin mir zwar nicht sicher, aber der als erbe eingesetzt kann entweder das ganze erbe(mit schulden) annehmen und darf dann zahlen, oder er bekommt nüscht.
    Ich glaube das er da keine Chance hat. Weil wenn jemand Das Erben sollte, müssten es ja nur Schulden sein. Denn wenn er Geld hätte, hätte er die Schulden ja schon bezahlen müssen. Aber vielleicht gibt es da doch ne regelung. Frag am besten dann mal noch deinen Anwalt.

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