Ich zitiere mich einfach mal aus einem anderen Thread.
Hier ein Auszug aus dem FIE-Regelwerk (3. Hauptteil, Ziff. 7, Hervorhebungen vom mir):
Maske
a) Die Maske muss aus Drahtgeflecht sein, das eine lichte Maschenweite von höchstens 2,1 mm und eine Drahtstärke von mindestens 1mm aufzuweisen hat. Die Maske muss auf der Rückseite eine Sicherheitsvorrichtung haben.
b) Bei allen Waffen müssen die Masken nach den vorgeschriebenen Sicherheitsnormen hergestellt sein und die in diesen Normen festgelegten Qualitätsmarken tragen.
c) Bei Waffenprüfungen kann der Verantwortliche im Zweifelsfall überprüfen, ob der Maskendraht sich nicht dauernd verformt,
wenn ein konischer Bolzen, dessen Konus eine Stärkung von 4° haben muss (gemessen zwischen Achse und der Mantellinie des Konus) mit einem Anpressdruck von 12 kp in die Maschen des Geflechts eingedrückt wird.
d) Eine Maske, die den Sicherheitsbestimmungen dieses Artikels nicht entspricht, wird in Gegenwart des Eigentümers oder seines Delegationsleiters vom Personal der Materialprüfung oder vom Kampfleiter deutlich sichtbar unbrauchbar gemacht.
e) Der Maskenlatz muss aus einem Stoff gefertigt sein, der einen Widerstandswert von 1.600 Newton aufweist.
Die 1600 N beziehen sich nur auf den Maskenlatz, obwohl die 1600er Masken auch ein stärkeres Gitter haben.
Es wird zuviel erzählt von zu wenig Erlebtem