soll ich das jetzt als beleidigung sehen??
soll ich das jetzt als beleidigung sehen??
das musst du schon selber entscheidem...
Es ging irgendwie um ein interessantes Thema, schade....
mein bruder und ich ham schon gruppen von 6-7 türkenbürscherln niedergestarrt. geht alles, einfach keine angst zeigen. die jungs brechen schnell ein, wenn ne kartoffel mal kontra gibt.
Deeskaltion kann man hier vergessen, da es keinen Streitgegenstand gibt.
"Was guckst du meine Freundin an?!" ist halt ein erfundener Grund eine Schlägerei anzufangen. Egal was man hier auch antwortet, es ist immer das Falsche! Jemand der auf Ärger aus ist, lässt nicht mit sich diskutieren.
Also ist am besten bei so einer Anmache sofort auf Kampfmodus zu schalten, und erstmal versuchen wegzugehen. Setzen die dann nach, muss rücksichtslos durchgegriffen werden!
Ich denke auch, dass Deeskalation nicht viel bringt, wenn jemand unbedingt kämpfen möchte. Mir gefällt gut, dem Gegner überraschend hohe Agressivität entgegen zu bringen. Den Rädelsführer ummachen halte ich für richtig.
Heutzutage kann man manchmal gar nicht unterscheiden, ob es Jugendliche oder schon Erwachsene sind. Ich würde alle gleich hart attackieren. Auch Jugendliche können dich schwer verletzen.
Ohne polemisch werden zu wollen, aber oft geht die Agression von Personen ausländischer Herkunft aus. Ich habe die dienstliche Erfahrung gemacht, dass sich sich für härter als Deutsche halten. Mit starker Gegenwehr rechnen sie nicht und knicken dann oft ein. Leider ist das harte Gegenhalten in der kooperativen Erziehung der Deutschen etwas verloren gegangen.
wie sieht denn das eigentlich rein rechtlich aus?
2-3 Jugendliche kommen in der Bahn auf einen zu und beschimpfen dich, weil du "die Freundin zu lang angesehn" hast. Man fühlt sich bedroht und setzt den ersten Schlag. Ist das Notwehr-mäßig gedeckt?
nein... weil man erstens nicht beweisen kann das sie einen bedroht haben, 2. glaube ich , weil wir haten mal polizisten in unsrer schule die hams erklärt...:
ist notwehr die verteidigung eines voran-ausgeführten angriffs.. also schlägt er dir ins gesicht darfst du ihn zurück hauen... schlägt er dir aber ins gesicht du holstn basey raus und hasut ihn damit ohnmächtig.. zählt das nicht als notwehr..genauso wie sofort gehnadelt werden muss.. also wenn dich einer vor deiener wohnung/block/haus angreift darfste net ins haus rennen und dirne fladche holn und dann ihn damit angreifen...sobald man der gefahr entkommen ist ist die zeit der notwehr "überschritten"..
hoffe ich konnte helfenb
mfg
ich
Laut §123 Absatz 3 der Gesetzeskunde blablabla...
Im Grunde hat Ali und Mayweather recht. Auch Tyson hat ein wares Wort gesprochen.
Jugendliche hin oder her.
Seraphim hat in meinen Augen gewisser weise auch recht mit seiner Ironie.
15 Jahre alt... naund.. ein Lowkick und dann belehren.....
Hat was.....
mfg
drt
@ erthanhunt: jo danke...
@branco: ja das frage ich mcih jetzt im endeffekt auch warumm ic´hs net gemacht hab... schön dreimal auf die frsse..dann hätter die zahnspange nehmen könn und mit seinen zähnen dran als armband oder so... ich war mir halt wirklich 100 % oder sogar 1000% dass ich ihn innem kampf zerstört hätte naja ...kannsch nur sagen hatter glück gehabt..
mfg
ich
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