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Thema: Führungsverbot von Hieb/Stoßwaffen (Schärferes Waffenrecht ab 1.April)

  1. #1
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    Standard Führungsverbot von Hieb/Stoßwaffen (Schärferes Waffenrecht ab 1.April)

    Armes Deutschland
    Ich habe gerade die aktuelle Fassung des WaffG-Entwurfs gelesen:
    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/082/1608224.pdf

    Haltet Euch fest:

    §42a
    Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

    (1) Es ist verboten
    [...]
    2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1
    [...]
    zu führen

    Bei Transport im verschlossenen Behälter und berechtigter Interesse gilt dieser Absatz nicht.

    Das heißt auf gut deutsch:
    Das Führen von allen Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen) ist in Zukunft verboten (es sein denn, die Anlage wird noch überarbeitet).

    Also keine SV mehr mit Kobutan, Teleskopschlagstock u.ä.

    Sagt mir bitte, dass ich mich täusche

    Gruß
    Wolverine

  2. #2
    Nyoibo Gast

    Standard

    Boah wie mies is das denn?
    Dass die immer uns KK'lern ans Bein pissen müssen...
    Naja nun heißts wohl noch rechtzeitig benötigte Sachen kaufen und später halt aufs Ausland zugreifen sofern möglich...

  3. #3
    Rocky777 Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Wolverine Beitrag anzeigen
    Sagt mir bitte, dass ich mich täusche

  4. #4
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    dann darf man ja gar nix mehr mitschleppen

  5. #5
    Nyoibo Gast

    Standard

    Aber Besitz ist ja zumindest noch erlaubt oder versteh ich was falsch?

  6. #6
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    Zitat Zitat von Nyoibo Beitrag anzeigen
    Aber Besitz ist ja zumindest noch erlaubt oder versteh ich was falsch?
    es geht wohl ums führen
    aber was will ich mit nem teli/kobutan/messer/fügensieeinewaffeein zuhause?

  7. #7
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    Cool, für mich ändert sich genau nichts, außer dass vllt. ein paar Prozent Bösewichte weniger mit Waffen rumlaufen

  8. #8
    Rocky777 Gast

    Standard

    Bei Transport im verschlossenen Behälter und berechtigter Interesse gilt dieser Absatz nicht.




    Tragt ihr die Messer halt inner Tupperbox

  9. #9
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    Zitat Zitat von Luggage Beitrag anzeigen
    Cool, für mich ändert sich genau nichts, außer dass vllt. ein paar Prozent Bösewichte weniger mit Waffen rumlaufen
    hey kannst mich ruhig mit namen nennen

  10. #10
    Taijiquanchi Gast

    Standard

    So Eine Scheisse!

  11. #11
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    1.2.5

    bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann,
    Also wird das Führen von Haarspray verboten? Gut das ich eh noch kaum Haare habe...

    Grüße
    Christian
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    Neue Trainingszeiten: Mitwochs 20:15, Sonntags 17:00 Uhr, Sportzentrum im Medienhafen - bei Interesse PN

  12. #12
    hkghost Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Wolverine Beitrag anzeigen
    Bei Transport im verschlossenen Behälter und berechtigter Interesse gilt dieser Absatz nicht.
    Die Schwertscheide eines Katana ist ein verschlossener Behälter, oder?

    Was ist mit "berechtiger Interesse" gemeint - weiss das jemand?

  13. #13
    JuMiBa Gast

    Arrow

    Zitat Zitat von Wolverine Beitrag anzeigen
    Also keine SV mehr mit Kobutan, Teleskopschlagstock u.ä.

    Sagt mir bitte, dass ich mich täusche

    Gruß
    Wolverine
    Krass finde ich, dass das Führen von Einhandmessern auch verboten werden soll. Wenn man bedenkt, wieviele Menschen mit guten (handwerklichen) Absichten so ein Messerchen am Gürtel geclipt bzw. in der Hosentasche tragen. Die gibts ja auch mit integriertem Gurtschneider. Also Quasi mit Lebensrettertool...

    Gruß Micha

  14. #14
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    Zitat Zitat von hkghost Beitrag anzeigen
    Was ist mit "berechtiger Interesse" gemeint - weiss das jemand?
    Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zwecks dient.

    Alles dehnbar wie Kaugummi.
    Doch ich befürchte, dass man bei einem Tele Schwierigkeiten mit der berechtigten Interesse bekommt.

  15. #15
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    @JuMiBa
    Bei den Messern gibt es ja noch die Chance, ein "berechtigtes Interesse" zu haben.

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