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Thema: Eine Zweischneidige Klinge....komisch das man sich trozdem immer selber schneidet!

  1. #1
    Joshua the Undead Gast

    Thumbs down Eine Zweischneidige Klinge....komisch das man sich trozdem immer selber schneidet!

    Die Waffenverbotsgesetze sind zum Teil ganz schön heftig und gefallen mir ganz und garnicht. Ich meine, es gibt bestimmt auch Menschen die es nicht darauf anlegen andere zu verletzen. Leider wird ein Cop das niemandem abkaufen....

    Beispiel:
    Eines schönen abends bist du auf dem weg nach hause. Plötzlich kommt dir ein Typ mit ner Hiebwaffe (natürlich nicht legal) entgegen und bedroht dich damit. (Ist mir natürlich nicht passiert. Ist nur ein Beispiel über das ich mich immerwieder aufrege...)

    Möglichkeit 1:
    Er vermöbelt dich mit der waffe, einen Tag später zeigst du ihn an. Der Täter bestreitet alles und es gab keine Zeugen. Nun steht es aussage gegen Aussage. Was will man da machen???...

    Möglichkeit 2:
    Dir gelingt es den Täter zu entwaffnen und vermöbelst ihn mit seiner eigenen waffe. Er zeigt dich an. Entweder heißt es wieder aussage gegen aussage und nichts passiert.

    Möglichkeit 3:
    Kann aber auch sein das du etwas zu sehr übertreibst und ihn Krankenhausreif kloppst. Dann bist du wegen waffenbesitz am *****, weil keiner Bezeugen kann das du ihm die Waffe abgenommen hast.
    Dann kommt es darauf an, wer glaubwürdiger ist....

    Traurig nicht? Egal wie man es dreht, die Gerechten sind immer die dummen!

  2. #2
    noppel Gast

    Standard

    ist schon klar, dass einer mit 20 vorstrafen wegen körperverletzung, dessen fingerabdrücke überall auf der waffe 'des anderen' drauf sind, da glaubwürdiger erscheint, als die sich wehrende person

  3. #3
    enraged_Clown Gast

    Standard

    ausserdem würde ich mir um den illegalen waffenbesitz keine sorge mehr machen wenn du wegen körperverletzung auf der anklagebank sitzt.

  4. #4
    Joshua the Undead Gast

    Standard

    aber sogesehen habe ich mich nur verteidigt. (Wenn man es nicht übertreibt )

  5. #5
    enraged_Clown Gast

    Standard

    alles eine frage des ermessens.

  6. #6
    Joshua the Undead Gast

    Standard

    Ja, das stimmt schon.

  7. #7
    Onur* Gast

    Standard

    und die moral der geschicht,
    waffen hat man...oder nicht

  8. #8
    gast Gast

    Standard

    Wenn mich irgendein Penner mit Vorstrafen verhaun will und ich wehre mich dagegen habe ich keine Angst mich vor Gericht zu rechtfertigen solange alles im Maße blieb - Keine Vortrafen, braves Auftreten... Wem wird der Richter glauben?

    Achja, in Forum "Waffen in den Kampfkünsten" hat das nix verloren, schon garnicht unter "Zweischneidiges Schwert" weil da stellt man sich dann was anderes vor... :P

  9. #9
    tommygun51 Gast

    Standard

    egal wie es ausgeht würde ich aufjedenfall eine anzeige erstatten so schnell wie möglich,wenn du einiger massen auf der sicheren seite sein willst.


    Und vorgericht sieht die sache dann ganz anders aus da wird glaubwürdigkeit geprüft und alles da is ja nich aussage gegen aussage zack und aus

  10. #10
    Registrierungsdatum
    31.08.2001
    Ort
    NRW
    Beiträge
    20.068

    Standard

    Das ist der Kardinalfehler bei all diesen Problemen. X wehrt Angreifer ab und haut ihm auf die Glocke, kommt dann mit Ghetto-Ehre "wegen sowas zeigt man doch niemanden an", und am nächsten Morgen steht die Polizei vor der Tür und am Ende zahlt X 3000 Euro Schmerzensgeld an den Penner und ist vorbestraft. Aber, Ehre gerettet. Polizei, igitt, man ruft doch nicht die Polizei an.

  11. #11
    Kudos Gast

    Standard

    Geh mal in eine Gerichtsverhandlung wegen Körperverletzung und schau Dir an, was die Jungs da für einen Aufwand betreiben um "die Wahrheit" zu finden. Da geht's nicht so zu, dass wenn Du keinen Zeug hast, dann eben Pech gehabt hast.

  12. #12
    oliverk71 Gast

    Standard

    Wenn jemand meint, dass man automatisch die bessere Position hat, wenn man selbst die Anzeige erstattet, dann hat er nur bedingt recht. Es wird auch geprüft, ob Notwehr vorgelegen hat und ob diese nicht überschritten wurde (nur so als Beispiel). Wenn ich in Notwehr jemanden verkloppen würde, dann würde ich nicht immer eine Anzeige machen. Wozu auch? Das kann durchaus auch nach hinten losgehen. Und allein wegen dieser Gefahr ist es das nicht wert.

    Wenn die Sache natürlich glasklar ist und zudem noch einige Zeugen meine Version bestätigen können, dann sieht es anders aus. Aber auch nur dann.

    Gerade als Kampfsportler steht man vor Gericht sehr schnell als der Gelackmeierte da. Auch als Gelbgurt, der gerade mal ein halbes Jahr dabei ist.

  13. #13
    Seminarius Gast

    Standard

    ahja und woher wollen die wissen dass man kampfsport macht?

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