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Thema: Wichtig: Aktion gegen das neue Waffenrecht!

  1. #1
    AKED Gast

    Standard Wichtig: Aktion gegen das neue Waffenrecht!

    Dies ist ein Aufruf an alle, die mit Waffen trainieren:

    Der Bundestag hat im Februar weitreichende Änderungen im Waffengesetz verabschiedet.
    Diese Änderungen betreffen uns als Kampfsportler und Kampfkünstler unmittelbar. So soll z.B. das Führen von Hieb-
    und Stichwaffen verboten bzw. eingeschränkt werden, ebenso wie der Besitz und das Führen
    von z.B. Einhandmessern, Impact Kerambits sowie Dulos. Das sind alles Gegenstände, die
    nicht nur im Training verwendet werden, sondern ganz konkreten sinnvollen Einsatz in einer
    SV-Situation erlauben. Letztendlich können die Änderungen im WaffG sogar den Transport
    unserer Rattan-Stöcke zum Training einschränken, je nachdem wie eng später die Auslegung
    des Gesetzes gehandhabt wird.
    Die Änderungen sind sachlich völliger Unsinn und scheinen vom Bundestag nicht wirklich
    gründlich durchdacht zu sein.

    Eine Vorabversion dieser Änderungen findet Ihr in der Anlage dieses Beitrags.

    JETZT DAS WICHTIGE:
    Jeder Bürger hat die Möglichkeit, zum einen eine Petition direkt an den Bundestag zu schicken,
    und zum anderen sich direkt an seinen zuständigen lokalen Vertreter des Bundesrates zu wenden,
    um gegen z.B. solche Gesetzesänderungen zu beschweren.

    In der Anlage findet Ihr Entwürfe für solche eine Petition bzw. ein Schreiben an den Vertreter des
    Bundesrates, welche ohne Änderungen direkt weitergeschickt werden können (natürlich müssen
    die persönlichen Daten ergänzt werden). Das Schreiben an die Bundesratsvertreter stammt von
    Florian Lahner (Direktor von Bram Franks CSSD hier in Deutschland).

    Im Text der beiden Entwürfe findet Ihr auch weitere Informationen zu den Inhalten und
    Begründungen.

    Wir haben im Namen des DAV bereits diese beiden Dokumente verschickt. Allerdings ist eine solche
    Aktion umso erfolgversprechender, je mehr Personen und Institutionen sich beteiligen. Ich bitte
    Euch also, ebenfalls diese beiden Dokumente zu versenden! Eine Änderung des Waffengesetzes in
    dieser Form wäre für unser Training deutlich kontraproduktiv. Selbst ein "normales" Training im
    Freien (Stadtpark o.ä.) würde dadurch unter Umständen verboten sein. Das können wir so nicht
    einfach hinnehmen!

    NOCHMAL WICHTIG:
    Das Versenden müsste allerdings relativ kurzfristig geschehen, denn es bleibt nicht mehr wirklich
    viel Zeit. Am 14.3. wird der Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmen ... und dann ist das Ding durch.
    Zwar muss unser Bundespräsident noch unterschreiben, aber dort passiert mit Sicherheit nichts
    mehr.

    Bitte sendet diese Mail an möglichst viele Eurer Schüler/innen oder sonstige Interessenten weiter!

    Viele Grüße

    Sven Barchfeld
    1. Vorsitzender DAV

    Dieter Knüttel
    Bundestrainer DAV
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  2. #2
    Registrierungsdatum
    05.12.2002
    Ort
    Germany
    Beiträge
    76

    Standard

    Hallo Dieter,

    danke ich habe es schon ein paar leute weitergeleitet und hab es selbst auch rausgeschickt. Ich hoffe es bringt was, wenn mann die gelegenheit hat muss mann davon gebraucht machen und nicht denken "es bringt eh nicht".
    Gruss
    Karl

  3. #3
    AKED Gast

    Standard

    Hallo Karl,

    genau. Wenn, dann jetzt. Wenn es nichts bringt haben wir es wenigstens versucht. Wenn man es nicht versucht, dann kann man auch nichts verändern.

    Ich weiß, dass ähnliche Aktionen bei Anglern, Jägern, Messersammlern und vielen anderen Bereichen laufen.
    Die sollen merhke, dass es viele Leute gibt, die das Gesetzt nicht gut finden.

    Und Danke für das rausschicken - es ist in unser aller Interesse.

    Gruß


    Dieter

  4. #4
    Fit & Fight Sports Club Gast

    Standard

    danke

  5. #5
    yokai Gast

    Standard

    ich werde das teil mal durch den laserdrucker jagen und persönlich die leute in meinen gruppen und bei bekannten trainer/innen vorbeibringen.
    das bringt mehr als einfach mailen denk ich

    das ganze kann ich ja dann als gesammelte post verschicken.

  6. #6
    ShantiX Gast

    Thumbs up

    Gute Sache!!!

  7. #7
    Registrierungsdatum
    25.08.2001
    Beiträge
    1.744

    Standard

    Kleiner Tipp an Herrn Lahner, mit viel weniger Rechtschreibfehlern und einem etwas besseren Stil würde das Schreiben vielleicht seriöser wirken. Ansonsten unterstütze ich die Aktion gerne und bin froh, dass so viele Leute von ihren Möglichkeiten Gebrauch machen.

  8. #8
    raptor49 Gast

    Standard

    Ich Empfehle das einbringen einer Petition im Bundestag!
    Der Bundestag hat vor einer Zeit ein Pilotprojekt zur Online-Mitzeichnung von Petitionen gestartet.

  9. #9
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    Standard

    Zitat Zitat von Krider Beitrag anzeigen
    Kleiner Tipp an Herrn Lahner, mit viel weniger Rechtschreibfehlern und einem etwas besseren Stil würde das Schreiben vielleicht seriöser wirken. Ansonsten unterstütze ich die Aktion gerne und bin froh, dass so viele Leute von ihren Möglichkeiten Gebrauch machen.
    das habe ich auhc gedahct...

  10. #10
    Registrierungsdatum
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    Bamberg
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    Standard

    Desweiteren wird der "Besitz" ja nicht verboten, sondern das grundlose Führen bestimmter Gegenstände. Dieses allein ist ein riesen Unterschied.

    Ich bezweifel auch, dass Rattanstöcke in einem beschlossenen Behältnis geführt werden müssen

  11. #11
    Concept-Arnis Gast

    Standard

    Unterschrieben und gefaxt! Danke, Datu!

  12. #12
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    Standard

    Zitat Zitat von FrAgGlE Beitrag anzeigen
    Desweiteren wird der "Besitz" ja nicht verboten, sondern das grundlose Führen bestimmter Gegenstände. Dieses allein ist ein riesen Unterschied.

    Ich bezweifel auch, dass Rattanstöcke in einem beschlossenen Behältnis geführt werden müssen

    Das ist in Dieters Anschreiben allerdings falsch wiedergegeben aber ansonsten fürchte ich, hat er schon Recht mit seinen Befürchtungen. Wenn schon das Führen eines Stücks Holz (Palmstick) verboten und ein Plastikschraubenschlüssel zur "Waffe" wird weil ein Kampfkünstler mit Sinn für Marketing ihn so bewirbt...

    Demnächst gibt es wohl einen "kleinen Waffenschein" für Kugelschreiber

    Ein gutes allerdings hat die Sache, es zeigt mal wieder die gute Zusammenarbeit im FMA-Lager über irgendwelche Verbands"grenzen" hinaus.

    Grüße
    Christian
    Geändert von Eskrima-Düsseldorf (07-03-2008 um 15:59 Uhr)
    Personal Training in Düsseldorf
    Neue Trainingszeiten: Mitwochs 20:15, Sonntags 17:00 Uhr, Sportzentrum im Medienhafen - bei Interesse PN

  13. #13
    Floating Gast

    Standard

    Gute Sache! Ich bin dabei. Langsam wird es echt mal Zeit sich zu wehren, sonst darf man bald nicht mal mehr nen Zahnstocher mit sich führen...

  14. #14
    Messerjocke2000 Gast

    Standard

    Ich halte dieses Gesetz auch für ziemlichen Schwachsinn.
    ABER.
    Wenn ihr eine Petition abschickt, achtet doch bitte auf die Rechtschreibung.
    Und darauf, dass die Argumente sachlich korrekt sind.

    Hieb- und Stichwaffen sind nicht "alles, was man für die Selbstverteidigung nutzen könnte". Das ist schlicht falsch.

    Waffen sind

    1.
    Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
    2.
    tragbare Gegenstände,

    a)
    die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
    b)
    die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
    Ein Kugelschreiber ist also keine Waffe, weil nicht dazu bestimmt.
    Travelwrench etc. fallen sicher drunter, weil dazu bestimmt.

    Im Messerforum sind wir auch dabei eine Petition zu basteln, da gibts ab 10.3. noch mehr zu...

    Da gehts allerdings nur um Messer.

    Kilian

  15. #15
    Floating Gast

    Standard

    Ja, ich hatte auch schon darüber nachgedacht den Text anzupassen bevor ich das rausschicke. Ich bin zwar kein Jurist, aber wenn man die gröbsten sachlichen Fehler erst mal korrigiert hat und man anschließend ne Rechtschreibprüfung durchlaufen lässt sollte es gehen.

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