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Thema: Wichtig: Aktion gegen das neue Waffenrecht!

  1. #46
    Floating Gast

    Standard

    Zitat Zitat von MarkusW. Beitrag anzeigen
    Der Dulo (Palmstick, Kubotan) ist ja nun laut Feststellungsbescheid des BKA davon verschont geblieben.

    Schaut selbst

    Gruß Markus
    Hm, der Feststellungsbescheid vom BKA ist aus 2002. Wäre jetzt die Frage ob bzw. in wie fern der mit dem neuen Gesetz noch Gültigkeit hat.

    *** EDIT: Oh, ich sehe grade, dass der Bescheid ja doch noch ganz frisch ist! Ich hatte nur den Bezug auf das Waffengesetz von 11. Oktober 2002 gesehen. Wer lesen kann ist klar im Vorteil... Danke an der Stelle für den Link! ***

    Aber selbst wenn Palmsticks heute noch toleriert werden, kann das ja mit der nächsten Verschärfung des Waffenrechts schon wieder ganz anders aussehen. Am Besten man steigt heute schon auf Kugelschreiber um...
    Geändert von Floating (14-03-2008 um 21:03 Uhr)

  2. #47
    hobbes_s Gast

    Standard

    Leute, noch gibt es keine rechtlich anerkannte Definition dafür, was in diesem Fall unter Sport zu verstehen ist. Für uns ist FMA zweifelsfrei (unter anderem) Sport, aber ich halte es für ernsthaft möglich, daß zumindest der eine oder andere vereinzelte Betonkopp in den Ordnungsbehörden auf die Idee kommt, daß das ja kein Sport, sondern Killer-Messerkampf-Meuchelmord-Training ist.

    Wenn ich zukünftig Waffen transportiere, kommt ein kleines Vorhängeschloß an die Sporttasche. Kostet mich drei Öre und gibt mir Rechtssicherheit.

  3. #48
    Floating Gast

    Standard

    Sehe ich auch so. Obwohl ich es derzeit noch nicht einsehe sozusagen in vorauseilendem Gehorsam schon mal vorsichtshalber meine Tasche mit nem Vorhängeschloss zu versehen.

    Aber wie heißt es immer so schön? Währet den Anfängen! Das ist nämlich garantiert noch nicht alles. Und wenn die Gegenwehr vom kleinen Mann ausbleibt, wird da noch so einiges folgen.

    Für mich riecht das nämlich alles gewaltig nach einem Austesten wie weit man gehen kann. Anders ist es m. E. nicht erklärbar, dass solche gewaltigen Eingriffe in die Freiheit der Bürger immer in Raten kommen. Alle zwei, drei Jahre ein neues, noch schärferes Waffengesetz. Anscheinend ist man sich bewusst, dass man den kleinen Mann erst einmal langsam und ganz allmählich daran gewöhnen muss seine Rechte aufzugeben. Wären all die Änderungen der letzten Jahre nämlich auf einmal gekommen, wäre der Aufschrei in der Gesellschaft sicher viel größer gewesen.

    Dazu noch ein schönes Zitat aus einem anderen Thread:

    Zitat Zitat von Concept-Arnis Beitrag anzeigen
    Ist "Camper" ein Beruf oder eine Rasse? Eine Religion oder etwas anderes, unabänderliches? Wann und wie wird man zum Camper? Wenn ich mich mal in ein Wohnmobil setze, auch wenn es nicht meines ist? Oder wenn ich einen Rucksack und ein Zelt auf dem Rücken trage, obwohl ich gar nicht auf dem Weg ins Grüne bin? Bin ich ein Wanderer, wenn ich in der U-Bahn sitze? Und was ist mit "Brauchtum" gemeint? Wenn ich einen Schottenrock anziehe und einen Skian Dubh in den Strumpf stecke, darf ich den dann behalten? Oder eine Galabia trage, darf ich dann einen Krummdolch mitführen?

    Hat sich irgend ein bescheuerter Politaffe darüber mal Gedanken gemacht? Garantiert nicht!


    Populismus, Kontrollismus und verschissene ängstliche Engherzigkeit, sage ich nur!
    Ich denke mehr kann man dazu kaum noch sagen.
    Geändert von Floating (15-03-2008 um 12:57 Uhr)

  4. #49
    hobbes_s Gast

    Standard

    Ich stimme dir in deiner Kritik ja aus vollstem Herzen zu Nur ist mir aber leider auch nicht damit geholfen, wenn ich in meinem gerechten Zorn auf die neuen Regelungen sch***e, mein Spielzeug so transportiere, wie ich will und mir dafür mit etwas Pech ein Bußgeldverfahren einhandele, das mich meine Waffenbesitzkarte kosten kann.

    Wer etwas tun will, sollte nicht den Zwergenaufstand proben, sondern sich lieber in ernsthafter Lobbyarbeit betätigen... und zwar in Kooperation mit allen gesellschaftlichen Gruppen, die durch die Gesetzesnovelle in ihren Rechten eingeschränkt werden... Jäger, Angler, Sportschützen, Waffensammler, Kampfsportler, Outdoorfans, Messersammler usw.

  5. #50
    Floating Gast

    Standard

    Ne Waffenbesitzkarte habe ich nicht. Hätte ich eine, würde ich es aber wahrscheinlich genau so machen wie du.

    Wie kommst du jetzt auf "Zwergenaufstand"? Ich denke, die Petition bspw. ging schon mal in eine ziemlich gute Richtung...

  6. #51
    hobbes_s Gast

    Standard

    Mit Zwergenaufstand meine ich die Handlungsweise einiger kurzsichtiger Zeitgenossen, die sich auf die Position "Jetzt erst recht" zurückgezogen haben (ich meine nicht dich damit). Das ist die Reaktion eines bockigen Kleinkindes und nicht dazu geeignet, unsere Position zu verbessern.

  7. #52
    Floating Gast

    Standard

    Da ist was dran. Zu mal es gesetzlich nichts bewirken würde, aber eine große Stange Bussgeld kosten kann...

  8. #53
    17x17 Gast

    Standard

    Zitat Zitat von hobbes_s Beitrag anzeigen
    Mit Zwergenaufstand meine ich die Handlungsweise einiger kurzsichtiger Zeitgenossen, die sich auf die Position "Jetzt erst recht" zurückgezogen haben (ich meine nicht dich damit). Das ist die Reaktion eines bockigen Kleinkindes und nicht dazu geeignet, unsere Position zu verbessern.
    Bevor ich mich jetzt angesprochen fühle - wen meinst Du denn?

    Diejenigen, die sich ein gesetzeskonformes Messer zulegen wollen?
    Kommt wohl kaum einem Aufstand gleich
    Oder mich, der ich auf die Sinnlosigkeit eines Gesetzes mit rechtsstaatlichen Mitteln aufmerksam machen möchte?

    Und was bedeutet das "unsere Position" - vielleicht kann ich mich ihr anschließen.

  9. #54
    Messerjocke2000 Gast

    Standard

    Zitat Zitat von hobbes_s Beitrag anzeigen
    Wenn ich zukünftig Waffen transportiere, kommt ein kleines Vorhängeschloß an die Sporttasche. Kostet mich drei Öre und gibt mir Rechtssicherheit.
    Wobei dann die Frage ist, ob das ein verschlossenes Behältnis im Sinne des Gesetzes darstellt oder nicht.

    Einige Messerhersteller in Solingen gehen noch davon aus, dass ein Gürteletui als verschlossenes Behältnis gelten wird...

    Wahrscheinlicher dürfte sein, dass es analog zu Schußwaffen ein Koffer sein darf.

    Dann stellt sich die Frage, ob ein Rattenstock seinem Wesen nach als Waffe bestimmt ist.
    Oder eben doch eher Trainingsgerät.
    Was ist mit einem Baha?
    Alles noch nicht definiert.

    Da kommt auf das BKA noch einiges an Arbeit zu , denn die müssen im Einzelfall feststellen, ob ein Gegenstand eine Waffe ist oder nicht.

    Kilian

  10. #55
    Floating Gast

    Standard

    Ja, da wird wohl noch einiges auf das BKA zukommen. Aber was soll da erst der normale Durchschnittsbürger sagen? Da heißt es einerseits "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", aber andererseits ist dieses Gesetz mit seinen ungenauen Formulierungen und seinen zig Ausnahmen für den gesetzestreuen Bürger kaum verstehbar. Mal abgesehen davon, dass das ganze Gesetz in den Medien nur wenig bis gar nicht diskutiert wurde (warum nur? ) und viele betroffene Leute davon nicht einmal wissen, d. h. viele sich also unwissentlich strafbar machen werden.

  11. #56
    hobbes_s Gast

    Standard

    Bevor ich mich jetzt angesprochen fühle - wen meinst Du denn?
    Diejenigen, die sich hinstellen und sagen, "Mir doch egal, ich beachte das neue Gesetz einfach nicht." DU kannst Gift darauf nehmen, daß ich mir auch ein gesetzeskonformes neues EDC-Messer zulegen werde, falls ich für mein altes keine Ausnahmegenehmigung kriege

    Und was bedeutet das "unsere Position" - vielleicht kann ich mich ihr anschließen.
    Die Position der Legalwaffenbesitzer. Das neue WaffG ärgert nämlich nicht nur Camper, Angler, Escrimadores, Köche und sonstige Messerjockel (no pun intended ), sondern auch Jäger, Sportschützen, Waffensammler, Erben etc.

  12. #57
    17x17 Gast

    Standard

    Zitat Zitat von hobbes_s Beitrag anzeigen
    Diejenigen, die sich hinstellen und sagen, "Mir doch egal, ich beachte das neue Gesetz einfach nicht." DU kannst Gift darauf nehmen, daß ich mir auch ein gesetzeskonformes neues EDC-Messer zulegen werde, falls ich für mein altes keine Ausnahmegenehmigung kriege



    Die Position der Legalwaffenbesitzer. Das neue WaffG ärgert nämlich nicht nur Camper, Angler, Escrimadores, Köche und sonstige Messerjockel (no pun intended ), sondern auch Jäger, Sportschützen, Waffensammler, Erben etc.
    Dann sind wir ja einer Meinung - hätte ich gar nicht gedacht. So missverständlich ist die Schriftsprache.

  13. #58
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    Zitat Zitat von hobbes_s Beitrag anzeigen
    Diejenigen, die sich hinstellen und sagen, "Mir doch egal, ich beachte das neue Gesetz einfach nicht." DU kannst Gift darauf nehmen, daß ich mir auch ein gesetzeskonformes neues EDC-Messer zulegen werde, falls ich für mein altes keine Ausnahmegenehmigung kriege



    Die Position der Legalwaffenbesitzer. Das neue WaffG ärgert nämlich nicht nur Camper, Angler, Escrimadores, Köche und sonstige Messerjockel (no pun intended ), sondern auch Jäger, Sportschützen, Waffensammler, Erben etc.
    Ich weiß gar nicht was du hast ... bei deiner Berufung / Beruf hast / bist du doch schon eine Ausnahmegenehmigung ...........

  14. #59
    hobbes_s Gast

    Standard

    Ja, im Dienst. Privat is nich. Ich darf zwar meine Dienstwaffe und mein dienstlich zugewiesenes Pfefferspray (ohne BKA-Prüfzeichen oder Tierabwehr-Alibi-Aufdruck ) außer Dienst führen, aber nicht mein harmloses Benchmade

  15. #60
    Messerjocke2000 Gast

    Standard

    Das es eben keine Ausnahmegenehmigung (in Form eines Scheins/Dokuments) gibt ,ist doch ein großes Problem an der ganzen Geschichte.
    Falls man denn mal sein "Einhandkampfmesser" in der Öffentlichkeit benutzt, kann es halt sein, dass man sich rechtferitgen muss, warum man denn nun gerade dieses Messer führt.
    Weil zum Pilzesammeln darf man ein Pilzmesser führen, aber keinen Dolch.

    Welche4 Ausnahmen es für Hieb- und Stichwaffen geben soll, ist mir auch noch schleierhaft...

    Kilian

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