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Thema: Wichtig: Aktion gegen das neue Waffenrecht!

  1. #61
    roberto Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Messerjocke2000 Beitrag anzeigen
    Das es eben keine Ausnahmegenehmigung (in Form eines Scheins/Dokuments) gibt ,ist doch ein großes Problem an der ganzen Geschichte.
    Falls man denn mal sein "Einhandkampfmesser" in der Öffentlichkeit benutzt, kann es halt sein, dass man sich rechtferitgen muss, warum man denn nun gerade dieses Messer führt.
    Weil zum Pilzesammeln darf man ein Pilzmesser führen, aber keinen Dolch.

    Welche4 Ausnahmen es für Hieb- und Stichwaffen geben soll, ist mir auch noch schleierhaft...

    Kilian
    Sorry Leute,

    bin in gewissen Sachen etwas unbeholfen.Wo bekomme ich bitte den genaue Gesetzestext her? Kann mir das jemand sagen?


    Danke und ciao,

    Roberto

  2. #62
    17x17 Gast

    Standard

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    Seite 8 / § 42

  3. #63
    roberto Gast

    Standard

    Zitat Zitat von 17x17 Beitrag anzeigen
    hier klicken

    Seite 8 / § 42
    Vielen Dank! Wie ich das verstehe, muss man sich für ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge unter bzw. bis 12cm nicht rechtfertigen. Der Gesetzestext definiert dies ja selbst. Ich würde vielleicht keinen zweischneidigen Dolch mit schwarzgefärbter Klinge mitführen ... hat immer einen leicht negativen Beigeschmack. Ansonsten verschiebt sich der Markt lediglich zu Gunsten der noch gefährlicheren - da bereits offen! - feststehenden Klingen.

    R.
    Geändert von roberto (17-03-2008 um 09:50 Uhr)

  4. #64
    Messerjocke2000 Gast

    Standard

    Zitat Zitat von roberto Beitrag anzeigen
    Vielen Dank! Wie ich das verstehe, muss man sich für ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge unter bzw. bis 12cm nicht rechtfertigen. Der Gesetzestext definiert dies ja selbst. Ich würde vielleicht keinen zweischneidigen Dolch mit schwarzgefärbter Klinge mitführen ... hat immer einen leicht negativen Beigeschmack. Ansonsten verschiebt sich der Markt lediglich zu Gunsten der noch gefährlicheren - da bereits offen! - feststehenden Klingen.

    R.
    Ja, aber. Falls das feststehende Messer eine Waffe ist, ist das Mitführen auch verboten.
    Bei Dolchen ist das klar, bei Bajonetten und Schwertern auch.
    Bei vielen anderen Messern wirds dann spannend, und das BKA bekommt ordentlich Arbeit. Die haben ja auch sonst nichts zu tun...


    Kilian

  5. #65
    roberto Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Messerjocke2000 Beitrag anzeigen
    Ja, aber. Falls das feststehende Messer eine Waffe ist, ist das Mitführen auch verboten.
    Bei Dolchen ist das klar, bei Bajonetten und Schwertern auch.
    Bei vielen anderen Messern wirds dann spannend, und das BKA bekommt ordentlich Arbeit. Die haben ja auch sonst nichts zu tun...


    Kilian
    Beispiel:
    Bei meiner Arbeit brauche ich gelegentlich ein Messer um Kleingeäst abzuschneiden bzw. um Kabelbinder zu entfernen etc. ... In diesem Fall dürfte ich demnach während der Arbeit ein festhendes Messer tragen, welches jedoch nicht ein Kampfmesser im eigentlichen Sinne darstellt. Ist das so richtig?


    Ciao,

    Roberto

  6. #66
    Concept-Arnis Gast

    Standard

    Du kannst auch einen Cutter mit Abbrechklingen benutzen. Der ist keine Waffe.

  7. #67
    roberto Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Concept-Arnis Beitrag anzeigen
    Du kannst auch einen Cutter mit Abbrechklingen benutzen. Der ist keine Waffe.
    Keine Waffe?! Wie man es nimmt! Aber Spaß beiseite, jetzt verstehe ich wohin das Ganze läuft. Das lässt sich also recht weit auslegen.

  8. #68
    Messerjocke2000 Gast

    Standard

    [QUOTE=roberto;1281510]Beispiel:
    Bei meiner Arbeit brauche ich gelegentlich ein Messer um Kleingeäst abzuschneiden bzw. um Kabelbinder zu entfernen etc. ... In diesem Fall dürfte ich demnach während der Arbeit ein festhendes Messer tragen, welches jedoch nicht ein Kampfmesser im eigentlichen Sinne darstellt. Ist das so richtig?
    [QUOTE]
    Aber halt nur während der Arbeitszeit. Auf dem Weg von und zur Arbeit müsstest Du es in einem verschlossenen Behältnis transportieren, falls es unter das Führverbot fällt (Einhandmesser, Waffe, fixed über 12cm KL).

    "Zweihandmesser", Feststehende unter 12cm KL darfst Du auch "einfach so" führen, solange sie keine Waffen darstellen.

    Kilian

  9. #69
    hobbes_s Gast

    Standard

    Das es eben keine Ausnahmegenehmigung (in Form eines Scheins/Dokuments) gibt ,ist doch ein großes Problem an der ganzen Geschichte.
    Wie kommst du darauf, daß es keine geben wird?

  10. #70
    Concept-Arnis Gast

    Standard

    [QUOTE=Messerjocke2000;1281699]
    Zitat Zitat von roberto Beitrag anzeigen
    Beispiel:
    Bei meiner Arbeit brauche ich gelegentlich ein Messer um Kleingeäst abzuschneiden bzw. um Kabelbinder zu entfernen etc. ... In diesem Fall dürfte ich demnach während der Arbeit ein festhendes Messer tragen, welches jedoch nicht ein Kampfmesser im eigentlichen Sinne darstellt. Ist das so richtig?
    Aber halt nur während der Arbeitszeit. Auf dem Weg von und zur Arbeit müsstest Du es in einem verschlossenen Behältnis transportieren, falls es unter das Führverbot fällt (Einhandmesser, Waffe, fixed über 12cm KL).

    "Zweihandmesser", Feststehende unter 12cm KL darfst Du auch "einfach so" führen, solange sie keine Waffen darstellen.

    Kilian
    Also Leute, kauft euch Tupperdosen und Vorhängeschlösser!

  11. #71
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    Zitat Zitat von Concept-Arnis Beitrag anzeigen
    Du kannst auch einen Cutter mit Abbrechklingen benutzen. Der ist keine Waffe.
    Schneid damit mal Zweige ab :-)

    Grüße
    Christian
    Personal Training in Düsseldorf
    Neue Trainingszeiten: Mitwochs 20:15, Sonntags 17:00 Uhr, Sportzentrum im Medienhafen - bei Interesse PN

  12. #72
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    Zitat Zitat von Eskrima-Düsseldorf Beitrag anzeigen
    Schneid damit mal Zweige ab :-)

    Grüße
    Christian

    Habe ich Dir nicht verboten Nussknacker zu schnitzen

  13. #73
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    Zitat Zitat von roberto Beitrag anzeigen
    Sorry Leute,

    bin in gewissen Sachen etwas unbeholfen.Wo bekomme ich bitte den genaue Gesetzestext her? Kann mir das jemand sagen?


    Danke und ciao,

    Roberto
    Das Bundesgesetzblatt wird morgen veröffentlicht

  14. #74
    17x17 Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Messerjocke2000 Beitrag anzeigen
    Feststehende unter 12cm KL darfst Du auch "einfach so" führen, solange sie keine Waffen darstellen.

    Kilian
    Ich lese den hinweis auf Waffen nun schon zum widerholten Mal - ist mir da etwas entgangen? Ich konnte in dem neuen Gesetzestext an keiner Stelle eine Verschärfung der Richtlinien zum Tragen der Waffen feststellen.
    Imho gilt nach wie vor, dass das Führen der als Waffen eingeordneten Messer nur während öffentlicher Veranstaltungen verboten ist - oder irre ich mich?
    Kann mir jemand die Stelle mal aufzeigen?

  15. #75
    hobbes_s Gast

    Standard

    http://dip21.bundestag.de/dip21/brd/2008/0129-08.pdf

    Bitte sehr, mal in § 42a reingucken.

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