NEUE GESETZESVORLAGE IM BUNDESTAG EINGEBRACHT
Der sogenannte "Führerschein für Kampfsportler" ist als Beratungsmodell zur Gesetzesvorlage im Bundestag offiziell eingebracht worden.
Das darin enthaltene sogenannte DREI-STUFEN-MODELL sieht folgendes vor:
1.STUFE:
Übergangsfrist bis 01.02.2004 Bis dahin muß jeder Kampfsportler (Schüler/Trainer) sich bei seiner Meldebehörde registrieren lassen.
2.STUFE:
ÜBergangsfrist bis 01.06.2004 Jeder Trainer/Meister muß einen "Lehrerbrief" beantragen und dazu noch näher zu definierende Qualifikationen erbringen. Diese sollen entweder vom DSB oder einer freien Qualifizierungsstelle bescheinigt werden.
3.STUFE:
Übergangsfrist bis 01.01.2005 Nur noch qualifizierte Schulen dürfen Kampfsport unterrichten und jeder Kampfsportler bekommt einen Vermerk in seinem Personalausweis.
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Hallo Leute ich hoffe auf eine rege Diskussion zu diesem Thema.
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April, April... wie Bokuto schon festellte