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Thema: Budoten verweigert Rücktausch trotz Materialfehler - rechtens?

  1. #1
    taokriegerin Gast

    Standard Budoten verweigert Rücktausch trotz Materialfehler - rechtens?

    Hi!

    Ich hatte bei Budoten am 12.1. einen Bo-Langstock bestellt. Nach der Lieferung musste ich feststellen, dass der Bo null Resonanz besitzt, sich anfühlt wie ein Besenstab und deshalb für Kampfsporttraining völlig ungeeignet ist. Wie ich inzwischen erfahren habe, handelte es sich auch um einen Materialfehler. Mir wurde aber mitgeteilt, dass ich bei einem Umtausch "wenn der Rücksendewert unter 40 EUR liegt" die Portokosten von 13,50 EUR selber zu tragen hätte. (eigentlich lag mein Bestellwert sogar bei über 50 EUR, die von mir mitbestellte KungFu-Hose ist jedoch jetzt nach fast drei Monaten "wegen Schwierigkeiten in der Produktion" immer noch nicht geliefert worden).
    In einer Rezension auf der Internetseite hatte ich den Bo auch kritisiert und habe dort, nachdem die Rezension nach mehreren Wochen endlich veröffentlicht wurde, in einer "Anmerkung der Redaktion" gelesen, dass es sich bei der Lieferung um fehlerhafte Produkte mit einem "Materialfehler" gehandelt habe. Daraufhin habe ich Budoten noch einmal angeschrieben, dass ich bei einem Materialfehler ja wohl Recht auf kostenlosen Umtausch oder Rückgabe hätte. Heute habe ich wieder eine Mail erhalten, in der ich darauf hingewiesen wurde, dass ich bei einem Rücksendewert unter 40 EUR eben die Portokosten selber zu tragen hätte.

    Ist das rechtens? Ich meine, schliesslich wurde mir schadhafte Ware gesendet, die ich nicht nutzen kann. Muss diese Ware dann nicht kostenlos zurückgenommen oder umgetauscht werden? Hätte Budoten mich nicht sogar von alleine anschreiben müssen, sobald sie erfahren hatten, dass es sich um einen Materialfehler handelt?

    Schliesslich hab ich kein Geld 30 EUR für kaputte Ware zum Fenster rauszuschmeissen... Aber ich seh auch nicht ein, dass ich die kaputte Ware auch noch auf eigene Kosten (die in diesem Fall ja ziemlich hoch sind) zurücksenden muss!

    Kennt sich irgendjemand aus, wie das rechtlich geregelt ist?

    Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe

  2. #2
    Budoka_Dante Gast

    Standard

    Wahrscheinlich steht es in den AGB, denen du wohl beim Bestellen zugestimmt hast...

  3. #3
    Sven K. Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Budoka_Dante Beitrag anzeigen
    Wahrscheinlich steht es in den AGB, denen du wohl beim Bestellen zugestimmt hast...
    Das spielt keine Rolle. Sollten die AGBs so etwas beinhalten sind sie unwirksam.
    Ein Mail hin mit dem Inhalt, das du einen Brief an sie sendest und du auf eine
    schriftliche Antwort wartest und natürlich das du dir rechtlich Schritte
    vorbehältst. Dann ein Brief hin, als Einschreiben mit Rückschein, in dem Du auf
    Kostenübernahme der Rücksendung bestehst und du vom Kauf zurücktrittst.
    Das sollen sie dir schriftlich bestätigen.

    Theoretisch könntest Du auch gleich den Bo zurückschicken und drauf
    schreiben "Porto bezahlt Empfänger" allerdings könnte es sein das sie dann die
    Annahme verweigern.

    Nicht klein kriegen lassen. Zur Not zur Verbraucherzentrale. Die helfen bei so
    was gerne. Oder zum Anwalt oder ein Brief an die Kanzlerin oder an den
    Papst.

    P.S. Mach einen Screenshot von der Rezensionsantwort. Damit sie den Materialfehler bestätigen.
    Geändert von Sven K. (31-03-2008 um 18:47 Uhr)

  4. #4
    taokriegerin Gast

    Standard

    Danke für deine Antwort, Sven

    Zitat Zitat von Sven K. Beitrag anzeigen
    P.S. Mach einen Screenshot von der Rezensionsantwort. Damit sie den Materialfehler bestätigen.
    Guter Tipp Der Text ist tatsächlich "korrigiert" worden... Zum Glück hatte ich ihn vorher ausgedruckt...

    Materialfehler steht jetzt in Anführungszeichen und sie haben noch nen zweiten Absatz dazu geschrieben, dass Holz ja seinen "Charakter" hätte. Die legens anscheinend echt drauf an

    "Anm. d. Red.: Es handelte sich hierbei tatsächlich um einen "Material-Fehler". Kwon hat die Qualitätskontrollen im Einkauf verstärkt und ist sich sicher, dass derartige Fälle nun nicht mehr auftreten werden, sondern die Bo-Stäbe in gewohnter guter Kwon-Qualität kommen.
    Holz ist allerdings ein Naturprodukt und je nach Wachstumsbedingungen ist Holz in seinen Eigenschaften natürlich auch sehr unterschiedlich. Als "lebendiger" Werkstoff ist Holz ebenso verschieden wie die Menschen in ihren Charakteren. So hat jeder Bo-Stab seine Besonderheiten, die ihn unverkennbar machen."

    (Quelle: Bo-Stab KWON bei Budoten Kampfsport-Versand)

  5. #5
    Sven K. Gast

    Standard

    Zitat Zitat von taokriegerin Beitrag anzeigen
    Danke für deine Antwort, Sven



    Guter Tipp Der Text ist tatsächlich "korrigiert" worden... Zum Glück hatte ich ihn vorher ausgedruckt...

    Materialfehler steht jetzt in Anführungszeichen und sie haben noch nen zweiten Absatz dazu geschrieben, dass Holz ja seinen "Charakter" hätte. Die legens anscheinend echt drauf an

    "Anm. d. Red.: Es handelte sich hierbei tatsächlich um einen "Material-Fehler". Kwon hat die Qualitätskontrollen im Einkauf verstärkt und ist sich sicher, dass derartige Fälle nun nicht mehr auftreten werden, sondern die Bo-Stäbe in gewohnter guter Kwon-Qualität kommen.
    Holz ist allerdings ein Naturprodukt und je nach Wachstumsbedingungen ist Holz in seinen Eigenschaften natürlich auch sehr unterschiedlich. Als "lebendiger" Werkstoff ist Holz ebenso verschieden wie die Menschen in ihren Charakteren. So hat jeder Bo-Stab seine Besonderheiten, die ihn unverkennbar machen."

    (Quelle: Bo-Stab KWON bei Budoten Kampfsport-Versand)
    Den Materialfehler haben sie ja eingestanden. Damit ist der Gegenstand(Bo)
    nicht so zu gebrauchen, wie gedacht. Also kannst Du auch eine
    "Nachbesserung" verlangen. Sollte die Nachbesserung nicht möglich sein ( wie
    in deinem Falle) müssen sie Ersatz leisten oder eben den Kaufpreis erstatten.

  6. #6
    Schuck Mugg Gast

    Standard

    Richtig.


    Bei mangelhafter ware kann der Rücksendequatsch nicht aufrecht erhalten werden. Internetrückgaberecht besteht sowieso immer.

  7. #7
    Sven K. Gast

    Standard

    BGB § 459

    (1) Der Verkäufer einer Sache haftet dem Käufer dafür, daß sie zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den Käufer übergeht, nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit kommt nicht in Betracht.

    (2) Der Verkäufer haftet auch dafür, daß die Sache zur Zeit des Überganges der Gefahr die zugesicherten Eigenschaften hat.

    Quelle


    Kannst Du denen gerne um die Ohren hauen. Nur damit die Wissen das du nicht
    doof bist.

    Noch ein bisschen Juristentext
    Du schreist natürlich nicht nach "Garantie" sonder machst von deinem Recht auf Wandlung, wegen einer Mängelrüge, Gebrauch.

    Gerne auch mit dem Hinweis das du "vor der Korrektur" Screenshots gemacht hast, auf anraten deines Anwalts.
    Geändert von Sven K. (01-04-2008 um 16:02 Uhr)

  8. #8
    taokriegerin Gast

    Standard

    Danke Ihr seid wunderbar

    Wie erwartet, hat mir Budoten nun wirklich erstmal mit Verweis auf den neu hinzugefügten Absatz "Holz=Naturprodukt" erklärt, dass der Bo ja eigentlich vollkommen in Ordnung gewesen wäre Naja... Zumindestens hab ich schon mal gelernt, dass ich dort nie wieder was bestelle

    Hab jetzt auch mal an Kwon geschrieben... Vielleicht ist denen ja nicht so schnuppe, was für einen Ruf sie bei ihren Kunden haben...

    Na auf jeden Fall danke für Eure Hilfe Hab mir zwar schon gedacht, dass das nicht wirklich rechtens sein kann, aber wenn man es ganz sicher weiss, ist doch besser

  9. #9
    chaoswesen Gast

    Standard

    Zitat Zitat von taokriegerin Beitrag anzeigen
    Hab jetzt auch mal an Kwon geschrieben... Vielleicht ist denen ja nicht so schnuppe, was für einen Ruf sie bei ihren Kunden haben...
    ich denke, da wirst du auf jeden fall erfolg haben. ein bekannter von mir hat sich auch schonmal aufgrund eines garantiefalls an kwon gewendet, da er den kassenzettel nicht mehr hatte. sie haben sehr kulant reagiert und direkt ersatz geschickt.

  10. #10
    Sven K. Gast

    Standard

    Wieso überhaupt KWON ? ich denke es geht um Budoten ? Oder gehören die
    zusammen ?

  11. #11
    FitnessMarket Gast

    Standard

    nein, wahrscheinlich stammt der artikel von kwon...

  12. #12
    taokriegerin Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Apache Beitrag anzeigen
    nein, wahrscheinlich stammt der artikel von kwon...
    exakt... hab aber noch keine Antwort...

    Das Neueste von Budoten:
    "Zu keinem Zeitpunkt haben wir eine Zusage dahingehend gemacht, dass der Bo-Stab wie offenbar von Ihnen erwartet eine bestimmte "Resonanz" aufweist und sich nicht wie ein Besenstiel anfühlt.
    Bitte lassen Sie mich wissen, welche zugesicherten Eigenschaften der Bo-Stab nicht gehabt haben soll, denn dies wäre Voraussetzung für eine Wandlung."


    Naja... Aber immerhin ist nun schonmal die Rede davon, dass sie mir nen neuen liefern könnten Muss mich nur noch mal versichern, dass sie jetzt auch die Portokosten für übernehmen...

  13. #13
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    Standard

    weiter so!
    bald verkaufen die nur noch besenstiele.

  14. #14
    unproVoked Gast

    Standard

    Zitat Zitat von UlkOgan Beitrag anzeigen
    weiter so!
    bald verkaufen die nur noch besenstiele.

  15. #15
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    Standard

    Zitat Zitat von taokriegerin Beitrag anzeigen
    exakt... hab aber noch keine Antwort...

    Das Neueste von Budoten:
    "Zu keinem Zeitpunkt haben wir eine Zusage dahingehend gemacht, dass der Bo-Stab wie offenbar von Ihnen erwartet eine bestimmte "Resonanz" aufweist und sich nicht wie ein Besenstiel anfühlt.
    Bitte lassen Sie mich wissen, welche zugesicherten Eigenschaften der Bo-Stab nicht gehabt haben soll, denn dies wäre Voraussetzung für eine Wandlung."
    Sowas muss nicht unbedingt zugesichert werden. Solcherlei unausgesprochenen Vertragsinhalte sind nach Treu und Glauben, der allgemeinen Verkehrssitte und dem objektiven Empfängerhorizont zu beurteilen. Wenn es die Verkehrssitte unter Kampfsportlern ganz allgemein verlangt, dass sich ein spezielles Trainingsgerät anders anfühlt und verhält als ein einfacher Besenstil, der auch um einiges günstiger zu haben wäre, dann ist der Schuldner verpflichtet die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern (§242 BGB).

    @Sven und AGB: AGB sind nicht grundsätzlich unwirksam, wenn einzelne Teile unwirksam sind. Da kommt es auf den Einzelfall an. Nach §306 III BGB ist der Vertrag nur dann unwirksam, wenn das Festhalten an demselben eine unzumutbare Härte darstellt, obwohl der Vertrag bereits nach §306 II über andere gesetzliche Regelungen angepasst wurde. Jedenfalls ist nach §309 Nr.8 b, cc BGB ausgeschlossen, dass die AGB wirksame Klauseln beinhalten, die besagen, dass der Verwender (die Firma) Verpflichtungen ausschließt oder beschränkt, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (Versandkosten) zu tragen.
    Geändert von Luggage (08-04-2008 um 11:09 Uhr)

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