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Thema: Rausschmiss?

  1. #1
    jinn Gast

    Standard Rausschmiss?

    Die Eltern meines Kumpels wollen ihn raus schmeißen
    Ich hab gestern n bissl mit ihm darüber geredet... sieht so aus als ob die nen ziemliches Problem miteinander haben.
    (Darüber hab ich aber lieber nicht weiter nachgefragt...)

    Die Frage die ich mir stelle: Wie sieht das eigentlich „rechtlich“ aus?
    Bzw wie wird so etwas geregelt?
    (und das es besser wäre, wenn sie sich versöhnen würden, lassen wir mal außen vor; ich weiß nicht worum es geht und das ist imo auch seine Sache)

    Er ist zwar 18; aber er ist, wie ich, in der 11. Klasse Gym;
    also hat er noch die 12. und 13. vor sich.
    Und da würde ne ganze Menge an Kosten zusammenkommen;
    sind ja nicht nur Unterhalt wie Wohnung, Verpflegung usw sondern auch Evtl noch Fahrtkosten und diverses für die Schule.

    Da gibt es hoffentlich schon irgendwie Support; oder darf man sich dann einfach nen Job suchen Oo...?

  2. #2
    Rocky777 Gast

    Standard

    Soweit ich weiß dürfen sie ihn erst mit 21 oder 24 oder sowas rausschmeißen.. oder sie werden ihm zumindest weiter Geld geben müssen.

    -edit-

    Aber das ist nur Hörensagen weil der Cousin von einem Freund das Problem hatte!
    Geändert von Rocky777 (12-04-2008 um 11:20 Uhr) Grund: Deutsch Sprach schwäär

  3. #3
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    27.01.2005
    Ort
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    Alter
    55
    Beiträge
    2.457

    Standard

    Soweit ich weiß sind sie bis zu Beendigung seiner Ausbildung zum Unterhalt verpflichtet, aber wie das abläuft wenns hart auf hart kommt, dazu würd ich an seiner Stelle doch lieber einen Anwalt befragen.

  4. #4
    himura_kenshin Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Rocky777 Beitrag anzeigen
    Soweit ich weiß dürfen sie ihn erst mit 21 oder 24 oder sowas rausschmeißen.. oder sie werden ihm zumindest weiter Geld geben müssen.

    Sie dürfen ihn jederzeit rausschmeißen, wenn es nicht lösbare Probleme gibt. Da er 18 ist sind seine Eltern nicht verpflichtet UNterhalt zu zahlen (er kann aber versuchen es einzuklagen). Das Kndergeld müssen ihm seine Eltern überlassen, oder gleich auf sein Konto überweisen lassen. Den Rest regelt dann das Arbeitsamt/Sozialamt (Hartz-IV & Wohngeld).

    Zitat Zitat von Joachim Deeken Beitrag anzeigen
    Soweit ich weiß sind sie bis zu Beendigung seiner Ausbildung zum Unterhalt verpflichtet, aber wie das abläuft wenns hart auf hart kommt, dazu würd ich an seiner Stelle doch lieber einen Anwalt befragen.
    Er hat bis zum Ende seiner Ausbildung Anspruch auf Kindergeld. Unterhalt nicht zwangsläufig.

    Zitat Zitat von jinn Beitrag anzeigen
    Da gibt es hoffentlich schon irgendwie Support; oder darf man sich dann einfach nen Job suchen Oo...?
    Weshalb sollte er sich keinen Job suchen dürfen?

  5. #5
    jinn Gast

    Standard

    Weshalb sollte er sich keinen Job suchen dürfen?
    ^^ Ich meinte, ob er sich einen suchen muss, damit er über die Runden kommt;
    ich würde mal denken, das es doch problematisch ist, Arbeit und Abi zu vereinen, vor allem wenn man so Arbeitsscheu wie wir ist^^

    Zitat Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
    Das Kndergeld müssen ihm seine Eltern überlassen, oder gleich auf sein Konto überweisen lassen. Den Rest regelt dann das Arbeitsamt/Sozialamt (Hartz-IV & Wohngeld).
    Hartz-IV.. muss man dann auch so nen 1€ Job machen?

    Wohngeld heißt, er kriegt Die kosten für ne Wohnung erstattet?

    (Je mehr er dann selbstständig machen muss, desto abschreckender wird es für ihn^^; dann überlegt er es sich evtl noch mal)

  6. #6
    golden Gast

    Standard

    Nen kollege von mir wurde mit 16 rausgeschmissen ^^ Er schlief dann bei nem anderen kollegen

  7. #7
    madmat Gast

    Standard

    Also das die wohnung ganz einfach von Hatz IV bezahlt wird ist so nicht richtig...da stellt sich das arbeitsamt quer und will richtige gründe hören warum das zu hause nicht mehr klappt...
    da müssen schon sachen kommen wie drogen,häusliche gewalt undsoweiter...

    Die einzigen die ihm wirklich helfen können ist das jugendamt!!!

    die helfen dir dann auch wegen wohnung,kaution,und eventuellen problemen mit dem arbeitsamt..


    ich bin auch mit 17 ausgezogen und das jugendamt hat vieles für mich geregelt!

  8. #8
    Schuck Mugg Gast

    Standard

    Wenn man zuhause rausfliegt und dann Unterhalt einklagt, weil man zu faul zu arbeiten ist. Also Bitte!

  9. #9
    jinn Gast

    Standard

    [
    Zitat Zitat von Schuck Mugg Beitrag anzeigen
    Wenn man zuhause rausfliegt und dann Unterhalt einklagt, weil man zu faul zu arbeiten ist. Also Bitte!
    Ganz so einfach ist es auch nicht Ich bin ja der meinung, das man schon Recht viel Zeit für die Schule investieren muss.

    Aber es kommt schon irgendwie so Rüber.. stimmt...

  10. #10
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    Düsseldorf
    Alter
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    Beiträge
    2.144

    Standard

    Zitat Zitat von Schuck Mugg Beitrag anzeigen
    Wenn man zuhause rausfliegt und dann Unterhalt einklagt, weil man zu faul zu arbeiten ist. Also Bitte!
    edit: zu langsam

  11. #11
    Kouhei Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Schuck Mugg Beitrag anzeigen
    Wenn man zuhause rausfliegt und dann Unterhalt einklagt, weil man zu faul zu arbeiten ist. Also Bitte!
    Wenn man keine Ahnung hat einfach mal... Verdiene Du mal den ganzen Lebensunterhalt wenn Du hauptberuflich Student bist.
    Geändert von Kouhei (12-04-2008 um 12:14 Uhr)

  12. #12
    Solid Snake Gast

    Standard

    wusch

    1.) Hartz 4 gibt es nicht für Schüler! Bedingung für Hartz 4 ist das bereit stellen am Arbeitsmarkt und das ist als Schüler nicht gewährleistet. Aber er hat Recht auf BAFöG

    2.) Deine Eltern sind verpflichtet in der Erstausbildung unterhalt zu leisten! Dieser kann in Form von Dach über dem Kopf und Essen gewährleistet sein, oder durch Geld! Das heisst, wenn die Eltern ihn heraus werfen, müssen sie zahelen, oder ihn bei sich wohnen lassen!
    Das gilt immer, sofern die Erstausbildung nicht gezielt beendet wird, was hier nicht der Fall ist, logischerweise.

    3.) Auf dem Amtsgericht bekommst du für 10€ einen Beratungsschein für Anwälte. Der wird dir das dann alles noch mal bestätigen und dir sauber mit Gesetzen untermauern!

    So und nicht anders schauts aus! Dein Kumpel hat also nichts, absolut gar nichts zu befürchten. Er kann die Gesetzeslage klipp und klar deinen Eltern vorzeigen und die werden sich fügen müssen, ob sie wollen oder nicht!


    wusch und weg

  13. #13
    jinn Gast

    Standard

    Aha; werde ihm das mal sagen.


    ^^ Schuck mugg: hast dich hier mit ner Menge (Ex) Studenten und Schülern angelegt.

  14. #14
    himura_kenshin Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Solid Snake Beitrag anzeigen
    1.) Hartz 4 gibt es nicht für Schüler! Bedingung für Hartz 4 ist das bereit stellen am Arbeitsmarkt und das ist als Schüler nicht gewährleistet. Aber er hat Recht auf BAFöG
    Hartz-IV ist dass, was früher einmal die Sozialhilfe war. Und man kriegt Hartz-IV auch als Schüler. Der Betrag den man erhält hängt von der Anzahl der erwerbstätigen Mitglieder der Bedrafsgemeinschaft ab. Steigt das Gesamteinkommen der Bedrafsgemeinscht über einen bestimmten Wert, gibt es kein Geld vom Amt.

    Zitat Zitat von jinn Beitrag anzeigen
    Hartz-IV.. muss man dann auch so nen 1€ Job machen?
    Nein, muss er nicht. Wenn er zur Schule geht steht er dem Arbeitsmarkt NICHT zur Verfügung und muss auch keinen 1-Euro-job machen.

    Zitat Zitat von jinn Beitrag anzeigen
    Wohngeld heißt, er kriegt Die kosten für ne Wohnung erstattet?
    Ja.

    Zitat Zitat von madmat Beitrag anzeigen
    Also das die wohnung ganz einfach von Hatz IV bezahlt wird ist so nicht richtig...da stellt sich das arbeitsamt quer und will richtige gründe hören warum das zu hause nicht mehr klappt...
    da müssen schon sachen kommen wie drogen,häusliche gewalt undsoweiter...
    Die richtigen Gründe, ja. Und im zweifelsfall das Sozialgericht.

    Zitat Zitat von madmat Beitrag anzeigen
    Die einzigen die ihm wirklich helfen können ist das jugendamt!!!

    die helfen dir dann auch wegen wohnung,kaution,und eventuellen problemen mit dem arbeitsamt..


    ich bin auch mit 17 ausgezogen und das jugendamt hat vieles für mich geregelt!
    Nur ist das Jugendamt für eine 18-jährigen (der ja volljährig ist) nicht mehr zuständig.
    Geändert von himura_kenshin (12-04-2008 um 12:42 Uhr)

  15. #15
    Zottelkopf Gast

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