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Thema: - Waffenschein -

  1. #1
    Greenhorn89 Gast

    Standard - Waffenschein -

    Ich habe vor mir einen Waffenschein zuzulegen mit einem Gewehr.
    Nun ist die Frage, wie viel kostet solch ein Waffenschein und erwirbt man durch diesen Schein das recht auch Automatische Maschinengewehre, wie die mp5 besitzen zu dürfen oder nur handfeuerwaffen?

    ich bin volljährig, nicht geisteskrank und habe keine vorstrafen.

  2. #2
    Markus11 Gast

    Standard

    Google mal nach Waffengesetz. Dort wird in A,b,c,d... Waffen unterteilt.

    Vollautomatische Waffen schmink dir mal ganz schnell ab, die gibts in D nur illegal.

    Pistolen und Halbautomaten gibts mit der Waffenbesitzkarte (WBK). Wenn du diese erlangt hast kannst du dir vorerst 2 Schusswaffen eintragen lassen.

    Repetiergewehre (Karabiner) sind ab 18 Jahren frei käuflich (in Österreich zumindest.)

    Mfg. Markus

  3. #3
    Lars´n Roll Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Markus11 Beitrag anzeigen
    Repetiergewehre (Karabiner) sind ab 18 Jahren frei käuflich (in Österreich zumindest.)


    @ Topic: Schmeiß erst mal google an und finde raus, was der Unterschied zwischen Waffenschein und Waffenbesitzkarte ist.

    Waffenbesitzkarte zu bekommen ist umständlich und teuer und dauert ne Weile, ist aber machbar.
    Waffenschein kannste Dir abschminken, automatische Waffen sowieso.
    Geändert von Lars´n Roll (01-06-2008 um 12:19 Uhr)

  4. #4
    Willi B Gast

    Standard

    Ich bezweifle, dass du ernsthafte Chancen hast einen Waffenschein zu erwerben. Selbst eine Waffenbesitzkarte ist in Deutschland an spezielle Vorraussetzungen, wie z.B ein Bedürfnis, gebunden. Und das ist in deinem Fall auch gut so.

  5. #5
    Markus11 Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Lars´n Roll Beitrag anzeigen


    @ Topic: Schmeiß erst mal google an und finde raus, was der Unterschied zwischen Waffenschein und Waffenbesitzkarte ist.

    Waffenbesitzkarte zu bekommen ist umständlich und teuer und dauert ne Weile, ist aber machbar.
    Waffenschein kannste Dir abschminken, automatische Waffen sowieso.
    Wie soll ich deine 3 verstehen?

    Mfg. Markus

  6. #6
    Berserkr Gast

    Standard

    pfff mp5, direkt nen mg-3!

  7. #7
    Lars´n Roll Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Markus11 Beitrag anzeigen
    Wie soll ich deine 3 verstehen?

    Mfg. Markus
    Weil für nen Deutschen alleine der Gedanke dass Du Dir mit 18 einfach mal so´n Repetiergewehr kaufen kannst der Witz schlechthin ist.

    Sofern Du nicht von nem Luftgewehr sprichst kannste das voll knicken. Inzwischen kannste Dir nich mal mehr mir nix dir nix ne Gaspistole kaufen - selbst da brauchts nen so genannten "kleinen Waffenschein".

  8. #8
    Markus11 Gast

    Standard

    Aso, ok. Naja, bei uns musst du auch 3 Tage warten (Abkühlfrist) bis dir das Gewehr ausgehändigt wird ^^.

    (Zum Glück wissen nicht sehr viele Leute das man sich hier so einfach eine Knarre besorgen kann.)

    Mfg. Markus

  9. #9
    Greenhorn89 Gast

    Standard

    google liefert nur mangelfhafte ergebnisse.

    habe dort jediglich den unterschied zwischen einen kleinen und einem großen waffenschein gefunden.
    der staat muss seinen bürgern doch eine möglichkeit geben, sich selbst zu verteidigen, da der staat nicht mehr imstande ist, seine bürger zu schützen.

    kleines beispiel:
    ein türke hat einen deutschen ohnmächtig geprügelt.
    Urteil: der täter soll an einem anti-aggressionstraining teilnehmen, mehr nicht!
    der richter UNTERbot soger die forderung des ANWALTS, die da lautete das der täter bewährung kriegen müsste.

    ---
    wie teuer kommt denn so ein waffenschein und diewaffenbesitzkarte?

  10. #10
    Lars´n Roll Gast

    Standard

    Du wirst keinen Waffenschein bekommen...

    Fertig.

    Das einzige was Du bekommen könntest is ne WBK und damit darf man Waffen zu Hause lagern und (sicher und nicht zugriffsbereit verpackt) zum Schießstand und wieder nach Hause transportieren.

    Private Waffen sind in Deutschland zu 99.9% Sportgeräte oder Jagdwaffen. Man darf sie zum Schützenverein oder in´s Jagdrevier bringen und anschließend wieder nach Hause.
    Erwischt man Dich irgendwo anders machst Du Dich strafbar.

    Privatleute denen es erlaubt ist Waffen zur Selbstverteidigung zu führen sind so was von die Ausnahme.
    Mit fällt spontan keine Genehmigung ein, die schwerer zu kriegen ist, als die zum verdeckten Führen einer Schußwaffe.

    Die Leute die nen Waffenschein haben müssen übrigens alle 3 Jahre wieder auf´s neue nachweisen, dass sie sowas brauchen.
    Und auch bei Schützen wird immer strenger kontrolliert, ob sie wirklich aktiv sind, oder ob sie bloß in den Schützenverein eingetreten sind um an ne Waffe zu kommen.
    Geändert von Lars´n Roll (01-06-2008 um 13:44 Uhr)

  11. #11
    noppel Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Lars´n Roll Beitrag anzeigen
    Private Waffen sind in Deutschland zu 99.9% Sportgeräte oder Jagdwaffen.

    oder illegal

    @topicersteller: wenn du rumballern willst, werd berufssoldat... da darfste auch mit ner MP5 rumballern


    ein türke hat einen deutschen ohnmächtig geprügelt... und das alles nur, weil der keine maschinenpistole dabeihatte und dem türken 30 schuss in 2 sekunden in den wanst ballern konnte

    das is ja soooo ungerecht!!!!


    nur so eine anregung zum selbst zuende denken: wenn du legal vollautomatische waffen erwerben könntest, könnten diese echt aggressiven türken, die an jeder ecke lauern das auch...

    ob das wirklich wünschenswert wäre?

  12. #12
    Flöchen Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Greenhorn89 Beitrag anzeigen
    google liefert nur mangelfhafte ergebnisse.

    habe dort jediglich den unterschied zwischen einen kleinen und einem großen waffenschein gefunden.
    der staat muss seinen bürgern doch eine möglichkeit geben, sich selbst zu verteidigen, da der staat nicht mehr imstande ist, seine bürger zu schützen.

    kleines beispiel:
    ein türke hat einen deutschen ohnmächtig geprügelt.
    Urteil: der täter soll an einem anti-aggressionstraining teilnehmen, mehr nicht!
    der richter UNTERbot soger die forderung des ANWALTS, die da lautete das der täter bewährung kriegen müsste.

    ---
    wie teuer kommt denn so ein waffenschein und diewaffenbesitzkarte?

  13. #13
    Stickman Gast

    Standard

    kleines beispiel:
    ein türke hat einen deutschen ohnmächtig geprügelt.
    Urteil: der täter soll an einem anti-aggressionstraining teilnehmen, mehr nicht!
    der richter UNTERbot soger die forderung des ANWALTS, die da lautete das der täter bewährung kriegen müsste.

    Greenhorn, unter 25 musst du zur Erlangung einer WBK nicht nur das Bedürfnis nachweisen, du musst auch zur MPU......und ich vermute dem psychologischen Test würdest du zur Zeit nicht bestehen....

    Das, wovon du redest......ist kein Bedürfnis..

  14. #14
    chillakilla Gast

    Standard

    Zitat Zitat von noppel Beitrag anzeigen
    nur so eine anregung zum selbst zuende denken: wenn du legal vollautomatische waffen erwerben könntest, könnten diese echt aggressiven türken, die an jeder ecke lauern das auch...

    ob das wirklich wünschenswert wäre?
    Einfache Lösung: Nur echte Deutsche kriegen den Schein. Dann sind wir endlich sicher vor den bösen Türken.

  15. #15
    Neopratze Gast

    Standard

    KKB Bingo -> 17:00

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