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Thema: Freie Meinungsäußerung

  1. #1
    Michael Kann Gast

    Standard Freie Meinungsäußerung

    Jeder Deutsche hat das Recht frei seine Meinung zu äußern ...

    Quelle: Junge Welt 23.05.2002 - Inland Harald Neuber

    Zeitung wegen Beleidigung des US-Präsidenten beschlagnahmt

    Offenbar wegen »beleidigenden Inhalts« ihrer Zeitung geriet die Organisation »Linksruck« während der Großdemonstration gegen die US-Außenpolitik am Dienstag in Berlin ins Visier der Staatsanwaltschaft. Zehn Mitglieder seien von Polizeibeamten »aus der Demonstration gezogen worden«, weil sie Zeitungen verkauften, so die Sprecherin der Gruppe, Christine Buchholz, am Mittwoch gegenüber junge Welt. Personalien seien festgestellt und Zeitungen beschlagnahmt worden.

    Anlaß für die Polizeiaktion war der Titel: »George W. Bush - Der größte Terrorist der Welt« prangte darauf in Großbuchstaben neben dem Porträt des US-Präsidenten. Für die Staatsanwaltschaft, die sich zu dem Vorgehen am Mittwoch nicht äußerte, offenbar eine unzulässige Tatsachenbehauptung.

    Nicht so für die Betroffenen, die nicht weniger als die US-Gesetze zur Verteidigung heranzogen. Nach deren Definition nämlich sei Terrorismus die »kalkulierte Anwendung oder Androhung von Gewalt, um Ziele zu erreichen, die ihrem Wesen nach politisch, religiös oder ideologisch sind. Das geschieht durch Einschüchterung, Zwang oder die Verbreitung durch Furcht.«

    Dazu Christine Buchholz: »Genau dies tut die US-Regierung unter Führung von George W. Bush, wenn sie einen Angriffskrieg auf den Irak plant und diejenigen, die sich nicht in seine sogenannte Antiterrorallianz einreihen wollen, droht.« Darum werde man von der These nicht abrücken.

    Auch Mitglieder anderer Organisationen beklagten sich über ein bisweilen rigides Vorgehen der Sicherheitskräfte. Teilnehmer der Solidaritätsgruppe Cuba sí wurden auf dem Weg zu der Demonstration aufgehalten. Über eine halbe Stunde lang hätten Beamte Flugblätter und Transparente geprüft. Nach Bekanntgabe der Polizeiaktion gegen die Linksruck-Publikation erklärten sich die Organisatoren der »Achse des Friedens« am Dienstag abend mit den Betroffenen solidarisch. Für Linksruck eine Bestätigung, denn, so Buchholz, »wir verwahren uns gegen eine Kriminalisierung der Friedensbewegung«.

    Vielleicht kennt Ihr noch mehr solche Vorfälle, es würde mich freuen, wenn ihr diese hier posten würdet!

    Gruß
    Mike

  2. #2
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    Standard

    mir sind nicht solche vorfälle bekannt.
    leider heisst das nicht, dass es nicht mehr solcher vorfälle gegeben hat, denn mir war dieser vorfall auch nicht bekannt .

  3. #3
    hanzaisha Gast

    Standard

    "freie meinungsäußerung"… naja… "frei" ist ein großer begriff… "freigegeben" würd`s wohl eher treffen…

  4. #4
    Sebastian Gast

    Standard

    man müsste die Iraker mal fragen ob sie das Wort freie Meinungsäußerung kennen...

  5. #5
    arnisador Gast

    Standard

    Original geschrieben von KarateKid
    man müsste die Iraker mal fragen ob sie das Wort freie Meinungsäußerung kennen...
    Wahrscheinlich nicht, und es ist die große Frage, ob sich daß jetzt ändern wird.
    Gruß
    Martin

  6. #6
    Sebastian Gast

    Standard

    Guck halt Nachrichten

    Massenkundgebungen der Shiiten im Rahmen ihrer religiösen Zeremonien waren die letzen Jahrzehnte immer wunderbar mit Folter und Genickschuss belohnt worden. Das ist doch jetzt offensichtlich anders...

  7. #7
    Michael Kann Gast

    Standard

    ich weiß ja nicht ... warum kehren wir nicht vor der EIGENEN Haustüre?

    Sicher, Genickschuß oder Folter sind hier Tabu ... aber da hat der STAAT noch ganz andere Mittelchen und Wege

    Gruß
    Mike

  8. #8
    Tengu Gast

    Standard Was ist "Freie Meinungsäußerung"?

    Frei ist ohnehin relativ. Übersetzt man frei mit "Keinem Schaden" kann man die Sache gleich vergessen. Übersetzt man Freie Meinungsäußerung mit dem Begriff aus der "Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948
    Artikel 19
    Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
    muß man diese realtive Freiheit aber auch gleich wieder mit § 130 StGB "Volksverhetzung" einschränken.
    ((1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
    1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
    (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
    a) verbreitet,
    b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
    c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
    d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
    2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.
    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
    (4) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in Absatz 3 bezeichneten Inhalts.
    (5) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 4, und in den Fällen des Absatzes 3 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend. )
    -----------------------------------------------------------------------------
    Wenn also die Kollegen auf ihrem Plakat "»George W. Bush - Der größte Terrorist der Welt«" geschrieben haben, kann es sein, daß die Staatsanwaltschaft wg. §130 I 2 StGB ( ...die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,...) prüft. Nach deutscher Terrorismusdefinition ist ein Terrorist jemand, der eine terroristische Straftat begangen hat (Eine Terroristische Straftat liegt gem. § 278c StGB dann vor,
    "... wenn die Tat geeignet ist, eine schwere oder längere Zeit anhaltende Störung des öffentlichen Lebens oder eine schwere Schädigung des Wirtschaftslebens herbeizuführen, und mit dem Vorsatz begangen wird, die Bevölkerung auf schwerwiegende Weise einzuschüchtern, öffentliche Stellen oder eine internationale Organisation zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation ernsthaft zu erschüttern oder zu zerstören" (§ 278c StGB).

    Unter diesen Voraussetzungen gelten Mord, Körperverletzung, erpresserische Entführung, schwere Nötigung, gefährliche Drohung, schwere Sachbeschädigung und Datenbeschädigung, vorsätzliche Gemeingefährdung oder Beeinträchtigung der Umwelt, Luftpiraterie, vorsätzliche Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt und eine nach § 50 des Waffengesetzes 1996 oder § 7 des Kriegsmaterialgesetzes strafbare Handlung.

    Terroristische Straftaten sind nach den entsprechenden Strafbestimmungen zu den jeweiligen Delikten zu bestrafen, wobei jedoch das Höchstmaß der angedrohten Strafe um die Hälfte, höchstens jedoch auf zwanzig Jahre, hinaufgesetzt wird.)


    Bemerkenswert ist die Einschränkung des Begriffs "Terroristische Straftat", wie sie durch Abs. 3 erfolgt:

    "(3) Die Tat gilt nicht als terroristische Straftat, wenn sie auf die Herstellung oder Wiederherstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse oder die Ausübung oder Wahrung von Menschenrechten ausgerichtet ist".

    Und nach dieser Ausnahme von der Regel gilt nicht als Terrorismus, was die USA da unten anstellt, solange wie sie sich auf Wiederherstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse berufen können. Und solange dies so ist, darf man da auch keinen so nennen, egal, welche Teile man sich da so raussuchen kann. Und vielleicht sollten die "Betroffenen" sich nicht irgendwelche US-Gesetzdefinitionen herauspicken, sondern sich erstmal mit den Deutschen beschäftigen.


    Also alles nicht so Easy!!!

    Gruß

    Tengu

  9. #9
    Michael Kann Gast

    Standard

    Deutschland ein freies Land in dem die Meinungs- und Pressefreiheit besteht!

    Dies gibt, und gab es nach 1945 nicht! Warum?

    Die Grundzüge der alliierten Zonen wurden bereits im April 1945 in der Direktive JCS 1067 festgelegt. In dieser heißt es u.a.: „Deutschland ist nicht als befreiter, sondern als besiegter Feindstaat zu behandeln." (Unterschied zur Aktuellen Lage des Irak dürfte offensichtlich sein, obwohl Deutschland dort als Vorbild für die Zeit nach dem Krieg dienen sollte!) Unter dem Oberbegriff der Entnazifizierung und Umerziehung wurde eine Maschinerie in gang gesetzt, die die Deutschen belehren, bekehren und für möglichst immer verändern sollte.

    Alle Universitäten, staatliche Gemeindebüchereien, Akademien, höhere und mittlere Lehranstalten, wissenschaftlichen und technischen Gesellschaften, Volksschulen, sowie alle Buchhandlungen und Verlage wurden gezwungen sämtliche Bücher, welche nach Meinung der Siegermächte „nationalsozialistische Propaganda, Rassenlehre, Aufreizung zu Gewalttätigkeiten oder gegen die Vereinten Nationen gerichtete Propaganda" enthielten, bei den jeweiligen Zonenbefehlshabern abzugeben.

    So zählten zu den verbotenen Autoren z.B. Martin Luther, Walter von der Vogelweide, Ulrich von Hurten, Friedrich Nietzsche, Friedrich der Große, Oswald Sprengler, Louis Trenker, sogar Kurt Tucholsky und Charles de Gaulle! Fachbücher wie „Die Verkäuferin im Fleischhandel" und „Meisterschule für Facharbeiter der Metallindustrie", sowie viele christliche Bücher, Taschenbücher, Liederbücher, Rätselsammlungen, Heimatkalender und Jahrbücher, mussten aussortiert und abgegeben werden. Allein im ersten Besatzungsjahr wurden rund 33.600 Buchtitel verboten und vernichtet. Diese Zahl erhöhte sich im Zuge der „Befreiung" auf 34.645 zzgl. Der pauschal verbotenen Bücher, Schriften sowie Zeitschriften unterhaltenden, fachlichen und wissenschaftlichen Inhalts.

    Es durfte nur noch das gelesen und gehört werden was die Siegermächte uns zu sagen haben! Das erreichten sie dadurch dass die Lizenzvergabe lediglich an ausgesuchte Publizisten, Verleger und Buchhändler ging.

    Zurück zum JETZT und HEUTE ... auch heute wird in Deutschland noch fleißig zensiert und kontrolliert. So kommt es noch immer zu Durchsuchungen von Redaktionsräumen durch die Staatsanwaltschaft, zu verboten von Büchern, sogar Lieder, die ein anderes Weltbild darstellen als das was uns von den Alliierten aufgezwungen wurde bzw. in denen die Vereinten Nationen zu recht kritisiert werden.

    Beispiel dafür ist die große Hexenjagt im Jahr 1994. In diesem Jahr wurden Büroräume von Focus, Junge Welt, Stuttgarter Zeitung, Abendzeitung, Augsburger Allgemeine sowie der RTL-Lokalredaktion in München durchsucht und Beschlagnahmungen durch die Staatsanwaltschaft durchgeführt. Nähere Informationen bietet das Netz!

    Dies geschieht übrigens auch nicht unbeantwortet ... Beispiel: Die Justizbehörden wurden am 3. Mai 1997, dem Internationalen Tag der Pressefreiheit, vom Deutschen Journalistenverband und der IG Medien, zu den häufigen Durchsuchungen von Redaktionen und Wohnungen von Journalisten und Verlegern kritisiert. Der Informantenschutz, und damit auch die Freiheit der Presse, werde hier massiv behindert.

    Die Zensur bestimmt die deutschen Zeitungen und Medien. Zensur in Deutschland, auch heute noch an der Tagesordnung!

    Wir bekommen nur das zu sehen und hören, was genehmigt ist ... Ausrutscher werden nicht toleriert sondern geahntet!

    Gruß
    Mike

  10. #10
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    Standard

    Grundsätzlich ist dazu zu sagen, dass Meinungs- und Pressefreiheit halt nur da besteht und bestehen kann, wo sie nicht die Rechte anderer verletzt.
    Dies zu entscheiden, mag ab und an ein Akt der Willkür sein.
    Außerdem sollte man, darauf sei nochmals hingewiesen, nicht unsere Verfassung (das Grundgestz) mit dem Straf- und/oder Privatrecht vermischen.

    Grüsse
    Frank Burczynski

    HILTI BJJ Berlin
    https://www.hiltibjj.de


    http://www.jkdberlin.de

  11. #11
    matjes Gast

    Standard

    Junge Welt, junge Welt..., Hm, gabs da nicht mal eine Propagandazeitschrift einer großen und für seine Meinungsfreiheit bekannten Jugendorganisation in der DDR.
    Naja, irgendwan kommt halt alles mal wieder zurück.




    Freundschaft !

    matjes

  12. #12
    Tengu Gast

    Standard

    Ha, Du verwechselst es bestimmt mit dem Eulenspiegel

    Gruß

    Tengu

  13. #13
    Michael Kann Gast

    Standard

    Beim Besuch von Chinas Staatspräsident Jiang Zemin schränkt Polizei die Demonstrationsfreiheit massiv ein
    Beim Besuch von Chinas Staatspräsident Jiang Zemin ist das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung von der bayerischen Polizei massiv behindert worden: die genehmigte Mahnwache von amnesty international wurde durch einen Polizeibus so abgeriegelt, daß der Staatspräsident sie nicht zu Gesicht bekam. Außerdem wurden zwei Mitglieder von ai, die gegenüber dem Hotel "Vier Jahreszeiten" Schilder mit den Namen politischer Gefangener hochhalten wollten, von Polizisten an die Seite gedrängt, und es wurde ihnen verboten, die Plakate zeigen.

    9:55 Uhr, Marstallplatz, Hofgartenseite: kurz bevor der chinesische Staatspräsident über den Marstallplatz in die Residenz einfährt, steuert ein Polizist einen zivilen Bus vor die Mahnwache von amnesty international, der Tibet-Initiative München und der chinesischen Exilgruppe "Allianz für ein demokratisches China". Auf der anderen Seite des Busses hat sich eine Blaskapelle der Polizei aufgebaut, so daß der Staatspräsident auch die Rufe der Mahnwachenteilnehmer nicht hören kann. Die Mahnwache wird optisch und akustisch von der einfahrenden Wagenkolonne abgeriegelt. Die Mitglieder von ai wollten mit der Mahnwache dem chinesischen Staatspräsidenten Plakate mit den Namen und Fotos von gewaltlosen politischen Gefangenen zeigen. Die Mahnwache war für den Standort genehmigt worden.

    9:55, gegenüber dem Hotel "Vier Jahreszeiten": Als zwei Mitglieder von ai Plakate zeigen wollen, auf denen auf chinesisch und deutsch die Namen von politischen Gefangenen zu lesen sind, werden sie sofort von Polizisten in Zivil und Uniform umringt. Es sei verboten, so die Polizei, dort zu demonstrieren. Den ai-Mitgliedern wird angedroht, daß man die Plakate beschlagnahmen werde. Außerdem fordern die Polizisten, die ihren Namen nicht nennen wollen, die ai-Mitglieder auf, ihnen zu folgen, um von einer übersetzerin die chinesischen Schriftzeichen auf ihre Strafbarkeit hin prüfen zu lassen. Die ai-Mitarbeiter verweisen auf ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und darauf, daß eine Gruppe von zwei Personen keine genehmigungspflichtige Demonstration sei. Die Polizisten behaupten daraufhin, daß in dieser "Sicherheitszone" das Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt sei. Die Mitarbeiterin von ai wird von einem Polizisten am Arm gepackt und von der Stelle gegenüber dem Hotel weggezerrt. Auch in diesem Fall wird ein Bus, diesmal ein Kleinbus der Polizei, vor die ai-Mitglieder gefahren. In diesem Moment - die beiden sind immer noch von Polizisten umringt - kommt der chinesische Staatspräsident aus dem Hotel, und die Wagenkolonne setzt sich in Bewegung.

    Malte Heynen, Sprecher von ai München: "Das ist eine Schande für die Demokratie: die bayerische Regierung gibt dem chinesischen Gast, der in seinem Land die Meinungsfreiheit mit Füßen tritt, soweit nach, daß sie in Bayern die Demonstrationsfreiheit massiv einschränkt. Wir wollten mit der Mahnwache nur darauf aufmerksam machen, daß in China Menschen wegen ihrer friedlichen Beteiligung an der Demokratiebewegung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden sind, und daß viele von ihnen immer noch im Gefängnis sitzen. Unser Ziel war, daß der chinesische Staatspräsident die Fotos und Namen der Inhaftierten zu Gesicht bekommt. Das hat die bayerische Staatsregierung verhindert." Bei amnesty international München wird jetzt geprüft, ob man rechtliche Schritte gegen die Behinderung der Demonstrationsfreiheit und des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung einleitet.

    amnesty international münchen

  14. #14
    rosi Gast

    Standard

    beschränkungen gegen die pressefreiheit sind hier in deutschland nicht unüblich.

    mike nannte eine aktion gegen den focus.

    der wohl schwerwiegendste eingriff in die pressefreiheit ist bisher nicht genannt worden: die durchsuchung der spiegel-redaktion und die festnahme augsteins im auftrag von franz-josef strauss.

    diese geballte demonstration der staatsmacht ist fast vergessen, doch im grunde beispielhaft.

    allerdings bin ich auch gegen eine uneingeschränkte pressefreiheit. sie sollte ihre grenzen dort finden, wo vorverurteilungen und hetze gegen menschen stattfinden.
    hier will ich an die hetzkampagnen der bild-redaktion erinnern, die mittlerweile tradition haben und denen auch schon menschenleben zum opfer gefallen sind.

    als beispiel nenne ich hier die hetze gegen rudi dutschke. ein bürger nahm sich die aufforderung der bild-zeitung zu herzen, dutschke zu beseitigen und verletzte ihn schwer. als folge der tat blieb bei dutschke eine epilepsie, deren folgen er später erlegen ist.

    hier finde ich sollte die freiheit der meinungsäußerung ihre grenzen finden und die macht der presse beschnitten werden.

    gruß

    rosi

  15. #15
    Nutella Gast

    Standard

    sicher geht in china einiges falsch. trotzdem denke ich sollte ein gast immer gut empfangen werden. (bin trotzdem ein befürworter von ai)

    zum fall von den beschlagnahmten zeitungen in denen busch als terrorist betitelt wurde. kann tengu nur recht geben, wir sind hier in deutschland und hier gelten unsere gesetze.
    die strauß erfähre blieb ja nicht ohne folgen.

    folgenden satz von rosi kann ich nur unterschreiben.

    allerdings bin ich auch gegen eine uneingeschränkte pressefreiheit. sie sollte ihre grenzen dort finden, wo vorverurteilungen und hetze gegen menschen stattfinden.
    gruß

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