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Thema: SV - wie weit darf ich gehen?

  1. #1
    Juli Gast

    Standard SV - wie weit darf ich gehen?

    Hallo ihr!
    Ich weiß jetzt zwar nicht ganz, ob ich von der Rubrik hier richtig bin, aber die Admins oder Moderatoren werden die Frage im Zweifelsfall sicher verschieben...
    Also, ich hab folgendes Problem: Ich bin die Tage haarscharf aus einer etwas blöden Situation rausgekommen, zum Glück ohne mich im Endeffekt wirklich hangreiflich wehren zu müssen. Trotzdem schwirrt mir seither die Frage im Kopf rum: Wie weit darf ich mich eigentlich wehren (gegen körperliche Angriffe), ohne... hm, jetzt fehlen mir die richtigen Worte... ohne zu übertreiben? Ohne, dass ich mich strafbar mach, weil zu überzogen reagiert hab? Versteht ihr einigermaßen, was ich mein?
    Die Sache war die: Eine alkohokranke Frau aus unserer Wohngegend, die durchaus auch ab und zu handgreiflich wird, hat mich ziemlich beschimpft und als ich sie einfach stehen lassen und weiter wollte (wozu mich stehenbleiben und mich weiterhin beleidigen lassen???), hat sie mich am Handgelenk gepackt und mich festgehalten (auf die typischen Drohgebärden, wie nahe an mich herankommen, sich selbst größer machen... muss ich hier glaub ich nicht eingehen...) Gut, ich hab (Ju-Jutsu sei Dank) mich aus ihrem Griff befreien können und konnte sie zum Glück über Körpersprache davon überzeugen, dass sie sich besser nicht mit mir anlegt. Was aber, wenn sie doch noch irgendwie auf mich loswäre? Darf ich dann nur abblocken und ausweichen oder mehr?
    Ich würd mich Antworten freuen.
    Liebe Grüße,
    Juli

  2. #2
    Branco Cikatic Gast

    Standard

    Reaktion von dir war okay und rechtlich korrekt!
    Ich hätte an deiner Stelle einen anständigen Transporthebel
    angesetzt und die "Alte" mal verhört war der Mist den Bitte
    soll!

  3. #3
    BenitoB. Gast

    Standard

    du darfst dich nur verhältnismäßig zur wehr setzen.das heißt wenn dich jemand festhält den griff lösen,evt. sanft wegstossen oder einen hebel. dabei musst du auch bedenken dass eine betrunkene nicht voll schuldfähig ist,und das bei der reaktion beachten.
    wenn der angriff mit fäusten,waffen oder würgen erfolgt darfst du auch härter reagieren. blosses halten rechtfertigt kein wildes draufschlagen.

  4. #4
    Juli Gast

    Standard

    Diskutier mal mit ner Alkoholikerin!!! Die diskutiert schon seit Wochen mit mir aus ziemlich blöden Gründen...
    Aber mal zurück zum Thema: Dürfte ich in einem solchen Falle schon einen Arm-Streck-Hebel oder was in der Art machen? Dass ich ihr bei sowas nicht den Arm brechen darf ist klar, aber... die Frau ist einfach unberechenbar und ich hab einfach keine Lust auf ein blaues Auge...

  5. #5
    Branco Cikatic Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Juli Beitrag anzeigen
    Diskutier mal mit ner Alkoholikerin!!! Die diskutiert schon seit Wochen mit mir aus ziemlich blöden Gründen...
    Aber mal zurück zum Thema: Dürfte ich in einem solchen Falle schon einen Arm-Streck-Hebel oder was in der Art machen? Dass ich ihr bei sowas nicht den Arm brechen darf ist klar, aber... die Frau ist einfach unberechenbar und ich hab einfach keine Lust auf ein blaues Auge...
    Ein Hebel der keine Verletzung hervorruft ist rechtlich keine Körperverletzung!
    Du diskutierst mit Ihr natürlich während Du Sie im Hebel kontrollierst!

  6. #6
    BenitoB. Gast

    Standard

    ich weiß nicht was du willst,du versuchst ju jutsu zu sehr in deinen alltag zu bekommen.deine reaktion war doch gut und hat gewirkt,eine laute resolute stimme in verbindung mit einem entschlossenen auftreten hilft da meist. wenn nicht reagier verhältnismäßig,bei nem sanften "angriff" sanftere mittel,bei ner harten attacke härtere.
    die frau ist besoffen,solche leute haben wenig koordination und man kann denen locker ausweichen.geh ihr aus dem weg und vergiss kinderk.... wie armstreckhebel in der sv

  7. #7
    Sun Tsu Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Branco Cikatic Beitrag anzeigen
    Ein Hebel der keine Verletzung hervorruft ist rechtlich keine Körperverletzung!
    Du diskutierst mit Ihr natürlich während Du Sie im Hebel kontrollierst!
    Keine Körperverletzung? Was soll das denn bitte sonst sein?

  8. #8
    Cicero Gast

    Standard

    ein hebel der keinen schaden hervorruft is doch kein hebel?!!?

  9. #9
    Karate-Kid-4 Gast

    Standard

    überzeugungsarbeit ^^

    ich denke nach dem motto auge um auge zahn um zahn...wenn einer mit nem messer vor dir steht wird dir (wahrscheinlich) kein richter was anhängen wenn du dem 2,3 mal ordentlich in die freesse haust ihn am boden sicher machst und die polizei rufst...wenn er dir nur eine langt un den dicken macht würd ich ihm evt nur eine verpassen und dann abwarten...halt einfach im verhältnis zur bedrohung bleiben und net austicken

    was is das mit dem hebel ohne schaden denn für ne aussage...wenn du jj trainierst und einer übt nen hebel hat ers dann nur gut gemacht wenn dein arm durch ist oder was?

  10. #10
    Sun Tsu Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Cicero Beitrag anzeigen
    ein hebel der keinen schaden hervorruft is doch kein hebel?!!?
    Was tut ein Hebel? Heblen! Und was ruft ein Hebel hervor? Schmerz! Also: Wenn kein Schmerz, dann kein Hebel und dann keine Körperverletzung. Wenn aber geschrieben wird, dass sie in einen Hebel zu nehmen ist, dann gehe ich davon aus, dass er auch seinen Zweck (Schmerzen zufügen) erfüllt. Und dann:---> Körperverletzung.

  11. #11
    Cicero Gast

    Standard

    wenns um sv geht: ja?! solange es eben angebracht ist. kommt eben darauf an.

  12. #12
    Sun Tsu Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Cicero Beitrag anzeigen
    wenns um sv geht: ja?! solange es eben angebracht ist. kommt eben darauf an.
    Worum solls denn hier sonst gehen?!

  13. #13
    Magnum2 Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Juli Beitrag anzeigen
    Diskutier mal mit ner Alkoholikerin!!! Die diskutiert schon seit Wochen mit mir aus ziemlich blöden Gründen...
    Zum Diskutieren gehören immer zwei. Warum machst Du das seit Wochen mit?

    Aber mal zurück zum Thema: Dürfte ich in einem solchen Falle schon einen Arm-Streck-Hebel oder was in der Art machen? Dass ich ihr bei sowas nicht den Arm brechen darf ist klar, aber... die Frau ist einfach unberechenbar und ich hab einfach keine Lust auf ein blaues Auge...
    ... wie nahe an mich herankommen ...
    Warum lässt Du sie dann in Deine Reichweite?

  14. #14
    bruce23 Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Sun Tsu Beitrag anzeigen
    Was tut ein Hebel? Heblen! Und was ruft ein Hebel hervor? Schmerz! Also: Wenn kein Schmerz, dann kein Hebel und dann keine Körperverletzung. Wenn aber geschrieben wird, dass sie in einen Hebel zu nehmen ist, dann gehe ich davon aus, dass er auch seinen Zweck (Schmerzen zufügen) erfüllt. Und dann:---> Körperverletzung.
    Nochmal zum Hebel, ist ein Hebel wirklich Körperverletzung? Er verursacht zwar Schmerzen, teils auch sehr unangenhme Schmerzen, die jedoch keinesfalls zu bleibenden Schäden am Körper des Anderen führen. Außer man macht den Hebel zum Brecher. Solange es jedoch ein Hebel bleib und nur zum Zweck der Kontrolle dient ist es rechtlich gesehen keine Körperverletzung. Man muss es von der Seite sehen, dass der Schmerz nicht der Zweck des Hebels ist sondern das Mittel zum Zweck der Kontrolle.

  15. #15
    Magnum2 Gast

    Standard

    Zitat Zitat von bruce23 Beitrag anzeigen
    Nochmal zum Hebel, ist ein Hebel wirklich Körperverletzung? Er verursacht zwar Schmerzen, teils auch sehr unangenhme Schmerzen, die jedoch keinesfalls zu bleibenden Schäden am Körper des Anderen führen. Außer man macht den Hebel zum Brecher. Solange es jedoch ein Hebel bleib und nur zum Zweck der Kontrolle dient ist es rechtlich gesehen keine Körperverletzung. Man muss es von der Seite sehen, dass der Schmerz nicht der Zweck des Hebels ist sondern das Mittel zum Zweck der Kontrolle.
    Wie kannst Du sowas behaupten und verbreiten? Hast Du mit 19 schon ein abgeschlossenes Jurastudium? Respekt!!!

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