Seite 1 von 8 123 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 1 bis 15 von 106

Thema: Spürbare Änderung des WaffG?

  1. #1
    dthiem Gast

    Standard Spürbare Änderung des WaffG?

    Moin,

    seit dem 1. 4. ist nun einiges Wasser den Fluß heruntergeflossen und mich würde schon mal interessieren ob irgendjemand von Euch die Auswirkungen (unmittelbar oder mittelbar) zu spüren bekommen hat.

    Damit meine ich nicht solche Geschichten wie: "Ich kenne da jemanden, der hat einen Bekannten, dem wurde erzählt....", sondern: Wurde jemandem von Euch ein Messer abgenommen? Hat jemand eine Ordnungsstrafe zahlen müssen usw....

  2. #2
    Adlerklaue Gast

    Standard

    Also ich trage meistens meine Folder weiter, da ich sie oft brauche.

    Ab und zu auch Fixed unter 12, die ja noch uneingeschränkt erlaubt zu Tragen, nur leider etwas sperrig sind.

    Bei uns schätze ich die Wahrscheinlichkeit höher ein, von einem herabfallenden Stein erschlagen zu werden, als von Polizisten durchsucht und meines Messers beraubt zu werden.

    Wenn ich das Messer in der Öffentlichkeit benutzen würde und ein Polizist vorbeikäme, weiss ich natürlich nicht, was er machen würde.

    Aber ich achte grundsätzlich auf meine Umgebung und würde es dann natürlich nicht benutzen, solange meine "Freunde und Helfer" in der Nähe wären, denn auf so eine Hilfe kann ich gut und gerne verzichten.

    Trage Folder jetzt im Sommer auch ganz normal eingeklippt in meiner Tasche, mit Shirt beim Einkaufen, sodass es durchaus Leute bemerken könnten.

    Ist aber nie was gewesen.

    Trotzdem nervt dieses ständige Gefühl im Hinterkopf, dass man jetzt aufpassen muss und einem das Recht genommen wurde.

    Mich würde aber auch interessieren, ob schon jemand hier Ärger hatte und was passiert ist.

  3. #3
    Registrierungsdatum
    18.07.2007
    Alter
    54
    Beiträge
    682

    Standard

    Zitat Zitat von dthiem Beitrag anzeigen
    seit dem 1. 4. ist nun einiges Wasser den Fluß heruntergeflossen und mich würde schon mal interessieren ob irgendjemand von Euch die Auswirkungen (unmittelbar oder mittelbar) zu spüren bekommen hat.
    Nöö, es hat sich in DE nichts geändert. Es werden nach wie vor noch Menschen mit Messern vom Leben in den Tod befördert bzw. verletzt.

    Vielleicht sollte man das WaffG verschärfen...
    Ach, hatten wir ja schon...

    Vielleicht sollte man Mord und Totschlag verbieten...
    Ach... ist ja auch schon verboten...

  4. #4
    17x17 Gast

    Standard

    Es geht nicht in erster Linie darum, ob es kontrolliert wird, sondern darum, dass das Gesetz durch ist.

    Das "nichtdurchsetzen" des Gesetz war von vornherein absehbar und hat stark zur Akzeptanz des Gesetzes beigetragen. Zumindest bei den Leuten, die von vornherein immer sagten, dass es nicht so schlimm werden wird.

    Und genau aus diesem Grund haben ja auch viele - wie auch ich - bemängelt, dass dieses Gesetz der Willkür Tür und Tor öffnet.
    Derzeit interesssiert das Gesetz niemanden - doch kann sich das von einen auf den anderen Tag ändern.
    Ein Beispiel wie schnell es gehen kann, ist der Fall Volkan, der das Fass in Punkto "Kampfhunde" zum überlaufen brachte.
    Und in dem Fall war das Gesetz nicht einmal schon vorher da, sondern wurde einfach mal als Schnellschuß verabschiedet.

    D_LU hat es ganz gut auf den Punkt gebracht - es müsste nicht überprüft werden, ob es einen Anstieg von Schikane gab (Kontrollen), sondern vielmehr ob das Gesetz einen messbaren Nutzen gebracht hat - und das bezweifle ich doch sehr.

  5. #5
    praetoriani Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Adlerklaue Beitrag anzeigen
    Also ich trage meistens meine Folder weiter, da ich sie oft brauche.

    Ab und zu auch Fixed unter 12, die ja noch uneingeschränkt erlaubt zu Tragen, nur leider etwas sperrig sind.

    Bei uns schätze ich die Wahrscheinlichkeit höher ein, von einem herabfallenden Stein erschlagen zu werden, als von Polizisten durchsucht und meines Messers beraubt zu werden.

    Wenn ich das Messer in der Öffentlichkeit benutzen würde und ein Polizist vorbeikäme, weiss ich natürlich nicht, was er machen würde.

    Aber ich achte grundsätzlich auf meine Umgebung und würde es dann natürlich nicht benutzen, solange meine "Freunde und Helfer" in der Nähe wären, denn auf so eine Hilfe kann ich gut und gerne verzichten.

    Trage Folder jetzt im Sommer auch ganz normal eingeklippt in meiner Tasche, mit Shirt beim Einkaufen, sodass es durchaus Leute bemerken könnten.

    Ist aber nie was gewesen.

    Trotzdem nervt dieses ständige Gefühl im Hinterkopf, dass man jetzt aufpassen muss und einem das Recht genommen wurde.

    Mich würde aber auch interessieren, ob schon jemand hier Ärger hatte und was passiert ist.

    Folder? Wozu trägt man(du) ein Folder? Wann benutzt du das (scheinbar ein) Messer eventuell in der Öffentlichkeit? Wieso kannst du auf die Hilfe der Polizei verzichten?
    Warum sollte die Polizei wild drauflos durchsuchen? Sollte ein Anfangsverdacht bestehen, wird sie es tun und auch dein kleines Taschenmesser zur Gefahrenabwehr sicherstellen.

  6. #6
    17x17 Gast

    Standard

    Zitat Zitat von praetoriani Beitrag anzeigen

    Folder? Wozu trägt man(du) ein Folder? Wann benutzt du das (scheinbar ein) Messer eventuell in der Öffentlichkeit?
    Völlig unerheblich warum, es ist sein Recht.

  7. #7
    praetoriani Gast

    Standard

    Zitat Zitat von 17x17 Beitrag anzeigen
    Völlig unerheblich warum, es ist sein Recht.
    Ey 289!
    Hab ich dir die Frage/-n gestellt? Er sollte mich aufklären. Bestimmte Klingenlängen sind dann eben nicht mehr "sein Recht".

  8. #8
    enraged_Clown Gast

    Standard

    Zitat Zitat von praetoriani Beitrag anzeigen
    Ey 289!
    Hab ich dir die Frage/-n gestellt? Er sollte mich aufklären. Bestimmte Klingenlängen sind dann eben nicht mehr "sein Recht".
    das ist doch mist, ich kann weiterhin mein 23cm messer tragen wenn ich nachweisen kann wofür ich es trage. wenn ich in der stadt unterwegs bin reicht mir mein 8-9cm fixed aus. gehe ich zum angeln oder querfeldeinwandern nehme ich eben ein längeres messer mit. das ist immer noch mein recht. die messer sind ja nicht verboten, nur das führen wurde etwas schärfer reglementiert.

  9. #9
    praetoriani Gast

    Standard

    Zitat Zitat von enraged_Clown Beitrag anzeigen
    das ist doch mist, ich kann weiterhin mein 23cm messer tragen wenn ich nachweisen kann wofür ich es trage. wenn ich in der stadt unterwegs bin reicht mir mein 8-9cm fixed aus. gehe ich zum angeln oder querfeldeinwandern nehme ich eben ein längeres messer mit. das ist immer noch mein recht. die messer sind ja nicht verboten, nur das führen wurde etwas schärfer reglementiert.
    Schon wieder
    Selbst in der Stadt darfst du z.B. als Angler ein Riesen-Filetiermesser führen. EBEN ALS ANGLER!!!! Du hast es richtig gesagt/geschrieben.
    Ich hatte die Fragen an 17X17 gestellt.
    Was ist ein 8-9 cm fixed? Wozu brauchst du das, wenn du in der Stadt unterwegs bist?

  10. #10
    praetoriani Gast

    Standard

    Falsch, die Fragen gingen an Adlerkläuchen!
    Ich komm noch ganz durcheinander...

  11. #11
    enraged_Clown Gast

    Standard

    Zitat Zitat von praetoriani Beitrag anzeigen
    Schon wieder
    Was ist ein 8-9 cm fixed? Wozu brauchst du das, wenn du in der Stadt unterwegs bist?
    ein feststehendes messer mit einer klingenlänge von 8-9cm. und das kann man immer wiedermal gebrauchen. briefe öffnen, paketbänder durchtrennen, brotzeit machen, apfel von der gespritzten schale trennen usw. ach ja im notfall kann man sich sogar damit verteidigen.

  12. #12
    Registrierungsdatum
    11.02.2002
    Ort
    Ostfriesland
    Alter
    56
    Beiträge
    258

    Standard

    Das WaffG macht sich bei mir spürbar, da ich mein Einhandfolder (Endura) nicht mehr führe, sondern bei der Arbeit jetzt ein Laguiole und privat meist ein Fixed (natürlich unter 12 cm) trage.
    Da ich nicht zur "Zielgruppe" gehöre, ist das Risiko einer Kontrolle zwar marginal, doch ich möchte es trotzdem nicht darauf ankommen lassen.

  13. #13
    praetoriani Gast

    Standard

    Naja, relativ abstrakte Gründe...aber gut, bis auf den letzten: Verteidigung! Schwuppdiwupp ist das Messer weg, eben zur Gefahrenabwehr.

  14. #14
    enraged_Clown Gast

    Standard

    Zitat Zitat von praetoriani Beitrag anzeigen
    Naja, relativ abstrakte Gründe...aber gut, bis auf den letzten: Verteidigung! Schwuppdiwupp ist das Messer weg, eben zur Gefahrenabwehr.
    Das erklär mir mal bitte

  15. #15
    Registrierungsdatum
    11.02.2002
    Ort
    Ostfriesland
    Alter
    56
    Beiträge
    258

    Standard

    Zitat Zitat von praetoriani Beitrag anzeigen
    Schwuppdiwupp ist das Messer weg, eben zur Gefahrenabwehr.
    Ach, das verschwindet einfach so?
    Oder meinst Du, nur weil ein Messer evtl. zur Verteidigung eingesetzt werden könnte, darf ein Polizist in jeder Situation das Messer einziehen?

Seite 1 von 8 123 ... LetzteLetzte

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Kobutan keine Waffe nach WaffG
    Von Wolverine im Forum Waffen in Kampfkünsten
    Antworten: 55
    Letzter Beitrag: 11-12-2008, 20:02
  2. Änderung des Accountnamens
    Von DaniK im Forum Feedback & Service fürs Kampfkunst-Board
    Antworten: 23
    Letzter Beitrag: 02-08-2007, 18:14
  3. Änderung der Waffengesetze?
    Von Sebastian im Forum Waffen in Kampfkünsten
    Antworten: 129
    Letzter Beitrag: 02-04-2007, 10:31
  4. Änderung meines TP?
    Von Mouftie im Forum Krafttraining, Ernährung und Fitness
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 20-02-2004, 10:36

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •