"Besteht der Teilnehmer die Abschlussprüfung nicht, wird dieser innerhalb eines Monats kostenfrei nachgeprüft. Nimmt er daran nicht teil, oder besteht er die Abschlussprüfung schuldhaft (fahrlässig oder vorsätzlich) nicht, hat dieser die ursprüngliche Ausbildungsgebühr in Höhe von 1280,- Euro zu zahlen.
Der Teilnehmer hat binnen 4 Monaten nach Ernennung zum EP-Instruktor aktiv zu werden, das heißt, eine EP-Gruppe bzw. einen EP-Club (mindestens 12 Mitglieder) für die Dauer von wenigstens zwei Jahren zu führen. Entsprechender Einsatz, Engagement und Mittel werden vorausgesetzt."
Leider habe nirgendwo die Info gefunden, was denn fahrlässiges oder vorsätzliches Nichtbestehen der Prüfung ist.
Ebenso halte ich die Verpflichtung, 2 Jahre eine EP Gruppe oder einen EP-Club zu führen, für fragwürdig. Nehmen wir an, es finden sich nicht genug Leute und deshalb kann eine Gruppe aus finanzieller Sicht nicht fortgeführt werden, kommen dann wahrscheinlich noch die Regressforderungen......da steht nämlich nicht, dass man bei fehlenden Einnahmen von der Pflicht entbunden wird, sondern schlichtweg, dass vorhandene Mittel einfach vorausgesetzt werden.
Geändert von Vamacara (24-07-2008 um 15:25 Uhr)
Aber paul sagte ja, dass man in so einem Fall mit ihm reden kann!
ich denke man sieht schon wer es wirklich möchte oder wer sich dann einfach nicht bemüht...
ich meine ist doch selbstverständlich, dass der paul nicht sagt, ich biete euch 10 tage kostenlos unterricht gebe euch ne Lizens und ihr könnt damit machen, was ihr wollt... das ist doch utopisch und erfüllt ja auch nicht den zweck, das ep zuverbreiten...
Wie paul sagte ist es für leute gedacht, die die so wieso gerne ein ep ausbildung machen wollen und im moment nicht das nötige kleingeld hat...
Und wie trio schon sagte wofür ne Instruktor ausbildung, wenn man gar nicht unterrichten will....
So hält man sich auch Urkunden und trainerschein jäger vom hals...
Sagen wir es mal so:
Als strikter Gegner jeglicher Verbandsgebühren und Gebietsschutzrechte oder ähnlicher Verpflichtungen bin ich ja auch immer sehr kritisch.
Aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir, daß Paul das im Zweifelsfall sicherlich nicht so restriktiv durchsetzen wird....er will sein System ausbauen und mit Knebelverträgen, die er dann tatsächlich einklagt, dürfte er da nicht sehr weit kommen.
Von daher denke ich, wird er sich zur Not auch mit weniger Mitgliedern zufrieden geben, wenn er ein entsprechendes Engagement sieht.
aber ich will ihm ja nicht vorgreifen ..nur eine Vermutung...
Hallo.
Ich glaube, ich habe alle nötigen Infos und Stellungnahmen abgegeben. Und ich zwinge auch niemanden zur Ausbildung...
...doch wer echte Interesse hat und sich diese Chance entgehen lässt, ist wirklich selber schuld.
Grüße,
Paul
P.S.
Wer EP-Instruktor werden will, ohne die Verpflichtung der "Clubführung", der kann sich ja "ganz normal" zu den üblichen Aussbildungskonditionen (und Gebühren) anmelden .
Das Problem ist nur, dass "miteinander reden" nichts an unterschriebenen Verträgen ändert.
Ich kann es voll und ganz nachvollziehen, dass er grundsätzlich an eine kostenlose Ausbildung auch die Erwartung knüpft, dass dann auch eine Gruppe geleitet wird - nachvollziehbar -, nur die schammig formulierten Umstände, unter denen bei nicht abgeschlossener Prüfung die Gebühr nachgefordert wird, finde ich nicht ganz korrekt. Er möge doch im Vertrag klar formulieren, was "Schuldhaftes" Versagen ist.
Hmm größtes Problem ist das ich mir unter ECPO nichts vorstellen kann... sicherlich, wenns gut ist, warum nicht... aber ich könnte bestenfalls das erlernte an meine Kollegen vom JJ-Verein weitergeben... quasi als Fortbildung!
Und dafür reicht es wohl nicht... ... was die Gruppenbildung angeht!
Wenn Du ernsthaft an der Ausbildung interessiert bist, dann wirst Du auch alles daran setzen, die Prüfung zu bestehen! Jeder der schon lange im Geschäft ist, wie Paul, wird erkennen, wenn einer schuldhaft nicht alles gibt, um nicht durchzukommen!
Paul will sich dadurch sicher auch mögliche Schmarotzer vom Leibe halten, was ich nur legitim finde. In meinen Augen ist es nicht nötig den Vertrag dahingehend zu spezifizieren.
Ich gehe mit der Absicht in die Ausbildung, die Prüfung zu schaffen, deswegen ist mir persönlich dieser Passus auch egal. Selbst wenn, dann mach ich halt ´ne Nachprüfung bzw. zahle die übliche Ausbildungsgebühr. (Aber das wird auf sicher nicht passieren! )
Saitjen
MO
Du missverstehst mich: ich zweifel nicht die Motivation der Teilnehmer an, sondern ich frage hier nach Sicherheiten für den Teilnehmer, der eben hochmotiviert ist und vielleicht dann am Ende doch durch die Abschlussprüfung gefallen *lassen wird* und dann doch noch die gut 1200 Euro zahlen müsste lt. Vertrag, weil lt. Auskunft des Ausbilders sein Nichtbestehen der Abschlussprüfung "schuldhaft fahrlässig" war.
Ich kenne Paul nicht, ich habe weder Sympathien, noch Antipathien, noch kann ich beurteilen, ob er nicht doch ein netter Kerl ist, aber wir reden hier von einem Vertrag, bei dem es um ca. 1200 Euro geht. Grundsätzlich reden wir hier schließlich um eine kommerzielle Geschichte, deren Ziel Gewinnmaximierung ist.
Wenn Paul so ein netter Kerl ist, wird er sicher verstehen, dass eine klare Definition von schuldhaft fahrlässig oder schuldhaft vorsätzlich notwendig ist und ihn auch glaubwürdig macht. Ist er dazu nicht bereit, muss ich davon ausgehen, dass er diesen Abschnitt bewusst schmammig formuliert, um noch eine weitere Geldquelle im Rücken zu haben.
Mit Glaubensgrundsätzen wie Deinen wirst Du bei Rechtsgeschäften nicht weit kommen.
Das kann ich nicht einschätzen. Ich sehe hier nur ein Angebot, das als grundsätzlich kostenfrei angepriesen wird, das sich aber beim näheren Hinsehen auf der HP Hintertüren offen lässt, einen nicht unerheblichen Betrag rückwirkend einfordern zu können. Und ? Ich frage nach Konkretisierungen und erhalte keine Antwort, dafür aber diverse Sympathiebekundungen von Dritten, völlig "neutralen" Personen.
Was ist denn so schwer daran, konkret zu benennen, was man unter einem schuldhaft fahrlässigen Nichtbestehen der Prüfung versteht? Scheinbar will man dazu keine Antwort geben, und das wiederum spricht irgendwo auch Bände.
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