Die Prüfung besteht in Deutschland aus einer Schießprüfung, einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil. Dabei muss der Bewerber unter anderem ausreichende
Kenntnisse der Tierarten,
der Wildbiologie,
der Wildhege,
des Jagdbetriebs,
der Wildschadensverhütung,
des Land- und Waldbaus,
des Waffenrechts,
der Waffentechnik,
der Führung von Jagdwaffen,
der Führung von Jagdhunden,
in der Behandlung des erlegten Wildes unter Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen,
in der Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets und
im Jagd-,
Tier-,
und Naturschutz und
im Landschaftspflegerecht nachweisen.