und wann darf ich dann anfangen als kkler mich zu wehren? darf ich mich überhaupt verteidigen oder muss ich immer warten bis mein gegner ein messer oder ähnliches gezogen hat. was wäre denn ein anderes geeignetes mittel mich zu verteidigen? hebeln? werfen? oder soll ich ihn gewähren lassen, was kann so ein laie schon anrichten?Das kann man so und so sehen.
In jedem Fall wird dich der Richter für die Folgen verantwortlich machen.
Und wenn Du einen Kopf größer und 30 Kilo schwerer als dein Kontrahent und vll. noch Kampfsportler bist, wird der Richter diesen Konfliktausgang sehr wohl als berechenbar ansehen.
ja, das hilft mir aber nicht viel wenn mir der betrunkene seine geleerte flasche durchs gesicht zieht weil er nicht deeskalieren wollte. für sowas nimmt man sich nen anwalt.Nein, aber das interessiert den Richter nicht.
Der Richter ist niemals Zeuge einer Notwehraktion, also gibt es für ihn in 99% der Fälle immer noch eine Möglichkeit der "Deeskalation".
seh ich nicht so, ich habe das recht mein eigenes leben und meine gesundheit vor die eines angreifers zu setzen dem es scheißegal ist ob ich seinen angrif überstehe und ebenso scheißegal wie ich das tue. ich sage nicht das ich ihn vorsätzlich verletze aber ich nehme es in kauf um schaden von mir oder meinen lieben abzuwenden.Nette, archaische, Auffassung von Notwehr.
Damit bist Du nur im falschen Land.