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Thema: Notwehrrecht und Kragen packen

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  1. #1
    esdoffm Gast

    Standard Notwehrrecht und Kragen packen

    Hallo,
    vielleicht war das Thema schonmal da, aber die Frage dann nochmal.
    Ab wann darf ich mich in Notwehr verteidigen?

    Handelt es sich beim "Kragen packen" oder "packen der Jacke" oder des Arms bereits um einen rechtswidrigen Angriff (§ 32 StGB Notwehr) und ich dürfte mich mit einem Fauststoss verteidigen?

    Ich hatte vor Jahren mal eine Situation, da hat mich ein Betrunkern am Kragen gepackt (er hatte mich verwechselt). Ich konnte damals die Sache runterreden. Aber, hätte ich das nicht geschafft wäre er gefährlich nahe an mir dran gewesen und ich hätte gegen einen Angriff (Headbutt, Uppercut o.ä) nicht den Hauch einer Chance gehabt.

    Daher die Frage um auch mit dem deutschen Recht konform zu laufen.

  2. #2
    Taijiquanchi Gast

    Standard

    DAS ist eine gute Frage. Des ein oder anderen hatte ich schon das gleiche Problem.

    Oder wie sieht es aus, wenn du siehst das eine dritte Person am Kragen gepackt wird, du offensichtlich siehst, dass sie es nicht will, kannst du dann auch "für Ruhe Sorgen".. ?

    In den Gegegenden in denen ich mich aufhalte kommt das öfter vor. Letztens in der Bahn wurde 1 Typ von 4-5 anderen richtig geschlagen... die Bahn war voll. Keiner ging dazwischen... kann ich betroffende Täter ruhig stellen ?? Wie weit kann ich gehen ?

    Zuviele Frage für den zweiten Post.

    byebye Taiji

  3. #3
    unproVoked Gast

    Standard

    er packt dich am kragen ---> mit einer hand seinem arm festhalten, andere hand in sein gesicht über die augen, kopf nach hinten unten drücken und ihn entweder weg oder zu boden drücken. dann ein "HEY! FASS MICH NICHT AN!" und nen schritt zurückgehn und ihn im auge behalten.

  4. #4
    ischbinet Gast

    Standard

    Hi,

    ne Rechtsberatung kannst/darfst du hier nicht bekommen/erwarten.... Da musst du zum Anwalt. Es ist immer ne Einzelfallentscheidung.

    Grundsätzlich darfst du dich natürlich wehren wenn dir einer was will. Übertreiben (sprich direkt die 45er rausholen) darfst du natürlich (gerade als KKler) nicht. Das würde man dir sofort vorhalten. Wie gesagt. Es kommt auf die genaue Situation an. Wenn dich einer am Kragen packt. Obwohl du ihm schon mehrmals gesagt hast er soll dich in Ruhe lassen, sehe ich kein Problem ihm durch z.B. einem Hebel zu verdeutlichen, dass du es nicht magst. Ihn direkt KO hauen? Ich weiß nicht...

    Aber wie gesagt. Das kommt sehr auf die Details an. Als Richtschnurr ist es ganz gut, wenn du die Dinge als ein Außenstehender betrachtest. Getreu dem Motto: Würde ein unbekannter (verständiger => vernünftiger) Dritter das auch so machen.

    Naja. Hilfreich war das jetzt wahrscheinlich nicht besonders. Aber um genaue Aussagen zu bekommen geh mal zum Anwalt. Mit dem kannst du auch die Details besprechen...

    Gruß
    ischbinet

  5. #5
    esdoffm Gast

    Standard

    Zitat Zitat von ischbinet Beitrag anzeigen
    Hi,


    Aber wie gesagt. Das kommt sehr auf die Details an. Als Richtschnurr ist es ganz gut, wenn du die Dinge als ein Außenstehender betrachtest. Getreu dem Motto: Würde ein unbekannter (verständiger => vernünftiger) Dritter das auch so machen.

    Naja. Hilfreich war das jetzt wahrscheinlich nicht besonders. Aber um genaue Aussagen zu bekommen geh mal zum Anwalt. Mit dem kannst du auch die Details besprechen...

    Gruß
    ischbinet
    Klar, eine Rechtsberatung wird von mir auch gar nicht gefordert. Eher Erfahrungswerte von erfahrenen KKler bzw. Einschätzungen. Ich habe zumindest kein Geld einen Rechtsanwalt mit der Frage zu konsulitieren.

    Ich wundere mich, das in vielen SV-Systemen ja teilweise Abwehr und Konter ineinander übergehen oder gleichzeitig erfolgen. Hier wusste man ja vorher nicht was der Angreifer wollte. Wollte er zupacken, stoßen, mit den Fingern stechen etc.

    Meiner Einschätzung nach ist ein Griff am Jackenkragen schon ein rechtswidrigen Angriff.

    " § 32 StGB Notwehr (...) (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."
    Als Angriff bezeichnet man jede Verletzung von Rechtsgütern eines Menschen (Bsp. Leben, Gesundheit. Eigentum, Bewegungsfreiheit).
    Das wäre also ein Angriff und er ist auch rechtswidrig (also nicht Polizei etc.) und gegenwärtig!

    Geeignet ist ein Verteidigungsmittel, wenn es den Angriff sofort und endgültig beendet. Dabei ist der Betroffene nicht nur auf Abwehr des Angriffs beschränkt, sondern darf auch aktiv gegen den Angreifer vorgehen.
    Also wäre für ein Kickboxer der Jab das geeignete Mittel. Für den Judoka der Hebel oder Wurf. Und für jemand der ein SV-System wie Krav Maga oder Esdo macht....?????

    Stehen dem Betroffenen mehrere Verteidigungsmittel zur Verfügung, muss er das mildeste Mittel gebrauchen.
    Wenn im Boxen meine Stärke liegen und ich am Boden oder bei Hebel/Würfe unsicher bin, wäre der Faustschlag das geeignete Verteidigungsmittel, oder was meint ihr?

    Allerdings ist der Betroffene nicht verpflichtet,sich auf die Anwendung unsicherer Verteidigungsmittel einzulassen.
    Ist also unsicher, ob das Verteidigungsmittel den Angriff wirklich sofort und endgültig beenden wird, darf der Betroffene ein stärkeres Verteidigungsmittel wählen. Zur Flucht ist der Betroffene nicht verpflichtet, er darf sich aktiv verteidigen.
    Quelle: www. rechtgegenrechts .org/node/109

    Quelle ungeprüft, distanziere mich von den Inhalten!
    Geändert von esdoffm (17-09-2008 um 15:27 Uhr)

  6. #6
    Onur* Gast

    Standard

    Ich würde versuchen ihm den Arm zu brechen. Mich packt doch keiner am Kragen um nach der Uhrzeit zu fragen...
    naja wenns beim aller ersten Versuch nicht klappt -> befreien und wegrennen

    Edit// mit dem Gesetz ist das immer so eine sache.. Er "der Angreifer" könnte ja auch einfach sagen das du es voll übertrieben hast und das er auf einem Auge nur noch die hälfte sieht, wie will man das widerlegen?!
    Geändert von Onur* (17-09-2008 um 15:44 Uhr)

  7. #7
    holy_hell Gast

    Standard

    finde ich auch sehr interessant da sthema.. zumal es berufe gibt wo eine anzeige wegen sowetas zum verlust der berfuserlaubnis führen kann -.-
    befindet mans ich in einem schieß konflikt... lässt man sich verhaun? oder wehr man sich und riskiert eine anzeige...?

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