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Thema: Notwehrrecht und Kragen packen

  1. #61
    STCH Gast

    Standard

    Bevor Du Dich weiter aufregst: Das Notwehrrecht steht jedermann/frau im -im Gesetzestext genannten und situationsabhängigen- Umfang zu.

    Zitat Zitat von Akzz Beitrag anzeigen
    schauen die richter zu viele bruce lee filme oder was, warum sollte ich als "Kampfsportler" (äußerst dehnbarer Begriff)mich nur halbherzig wehrenn dürfen. Meinen diese Schreibtischtäter,dass so ein "Kampfsportler" eine Art Terminator darstellt und mal so ne Gruppe von 5 Brocken mit einem gedrehten Kick auf kopfhöhe wegrasiret ?
    So viel dummheit gehört verboten,oder zumindest der Beamtenstatus aberkannt.Wenn ne Thaiboxerin einen Vergewaltiger in Notwehr schwer verletzt,hätte sich sich vergewaltigen lassen sollen nur weil sie ja rücksicht auf den armen kleinen eigentlich ganz lieben Gewalttäter nehmen muss,der leider gottes als kind zu heiß gebadet worden ist ? Staatsanwalt: UUUH sie machen MT sind zwar nur ne 1,55 große frau und wiegen 60 kg aber sie "können" MT und deswegen müssen sie sich plattmachen lassen weil eine gegenwehr ja dem angreifer geben könnte was er verdient.
    Es ist dochklar jemand greift mich an fakt ist dass darf er nicht und ichmuss es mir nicht gefallen lassen. Es ist schwer ne Straßen-SV einzuschätzen es gibt echt aufgedrehte wichte die gefährlichwerden könne egal wie schmächtig sie erscheinen mögen (von waffen mal ganz abgesehen).
    Also was mach ich: Egal wie groß/breit ich oder der gegner bin, esi st egal. Der gegner hat mich nicht anzugreifen. Und eine Notwehrsituation ist schnell gegeben. Es ist klar, dass Schränke, KK/KS'ler,etc. sich "augenscheinlich" besser verteidigen können,in dne meist4en fällen ist es auch tatsächlich so,aber wenn ich nachts auf der straße attackiert werde, ergötz ich mich nicht am verhältnismäßigen spektrum meiner kampfkünste, sondernv setzte das trainierte ein um Leben kompromisslos zu verteidigen.

  2. #62
    blackbox Gast

    Standard

    Zitat Zitat von STCH Beitrag anzeigen
    Bevor Du Dich weiter aufregst: Das Notwehrrecht steht jedermann/frau im -im Gesetzestext genannten und situationsabhängigen- Umfang zu.
    Genau so ist es. Und um ehrlich zu sein, bis jetzt habe ich das "Kampfsportler werden vor Gericht anders behandelt" nur aus irgendwelchen Foren gehört. Praktisch vor Gericht oder in irgendwelchen Körperverletzungs-Anzeigen ist mir das so noch nicht vorgekommen. Wenn Anzeigen durch die Polizei vor Ort aufgenommen werden, dann werden weder Täter noch Opfer direkt danach gefragt ob sie irgendeinen Kampfsport machen, es sei denn, es drängt sich einem die Frage auf. Mir ist ein Fall bekannt, da hat ein Chinese tatsächlich vier Idioten auf die Schnüss gehauen, weil die seine Patte ziehen wollten. Da fragt man sich natürlich wie es sein kann, dass die alle ne wirklich dicke Lippe hatten...Aber vor Gericht hat den Richter das dann auch nicht interessiert. Der sprach eher von einer gerechten Strafe. Hat er so nicht wörtlich gesagt, aber jeder wusste was er meinte Ich bin der Meinung, dass diese Kampfsportlersache übertrieben wird und eher den Mythen zuzuordnen ist. Richter sind auch nicht weltfremd. Die machen den ganzen Tag nichts anderes und erkennen ihre Schweine meistens am Gang. Davon ab, gibt es mit Sicherheit auf Verfahren die richtig Mies laufen. In jedem Beruf gibt es halt gute und schlechte....

  3. #63
    Shotokans Sword Gast

    Standard

    1. muss der richter gar nicht rauskriegen, dass du kampfsport machst
    2. gibt es viele möglichkeiten den anderen nicht schwer zu verletzen und trotzdem los zu kommen
    3. gehts um beidarmig gepackt oder nur einfach?
    4. ich kann immer wieder nur bas rutten zitieren: shin to the balls xD
    5. also wenn man am kragen gepackt wird, hände vors gesicht weil entweder schubser oder head butt kommt und dann shin to the balls, knee to the head, elbow to the head usw xD
    6. danach schnell weglaufen um gar nicht erst in die situation zu kommen von der polizei geshcnappt zu werden ^^

  4. #64
    himura_kenshin Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Shotokans Sword Beitrag anzeigen
    6. danach schnell weglaufen um gar nicht erst in die situation zu kommen von der polizei geshcnappt zu werden ^^

    Und danach evtl. aufhrund der Anzeige des Angreifer wegen Körperverletzung (oder gefKV oder schwerer JV) zur Fahndung ausgeschrieben zu werden. Vielleicht noch mit nettem Phantombild...

    Wenn man angegriffen wird: Verteidigen und dann die Polizei rufen, um gegen den Angreifer Anzeige zu erstatten - weil: auch der Versuch einer KV ist strafbar. Und Angriffe auf die Grundrechte anderer sind (meist) auch strafbar (am Kragen packen schränkt deine Bewegungsfreiheit ein und die ist verfassungsrechtlich geschützt -> ergo darfst du dich verteidigen).

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