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Thema: P 99 Tactical Knife

  1. #1
    DonCharlotte Gast

    Standard P 99 Tactical Knife

    Heyho,

    finde mich im Waffenrecht nicht zurecht und da ständig jeder halbwissen darüber verliert woltle ich nachfragen:

    und zwar ist das objekt meiner begierde gerade das walther p99 tactical knife
    14cm klingenlänge.

    in wie weit legal mit besitz und interessehalber wie schauts es zu tragen in der öffentlichkeit?

    grüße

    doncharlotte

  2. #2
    shuuz Gast

    Standard

    Fixed Knifes, also Messer mit feststehender Klinge und Klingenlänge über 12 cm sind seit dem 1.4. verboten. Dein Walther fällt darunter. Hättest mit ein wenig googlen und der Boardsuche aber auch selbst rausbekommen.

  3. #3
    Quan Dao Gast

    Standard

    Erweb und Besitz sind legal. Das Führen von Klingen länger als 10cm aber ist verboten.

    Gruß
    LEVI

  4. #4
    teh_dude Gast

    Standard

    schon gelesen?
    http://www.kampfkunst-board.info/for...gen-usw-40870/

    auf der bka-webseite gibt es außerdem noch ein paar FAQs

    edit:
    @ die poster vor mir: bitte auch mal nachlesen! weder "verboten" noch 10cm stimmen .

  5. #5
    enraged_Clown Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Quan Dao Beitrag anzeigen
    Erweb und Besitz sind legal. Das Führen von Klingen länger als 10cm aber ist verboten.

    Gruß
    LEVI
    12cm

  6. #6
    teh_dude Gast

    Standard

    und nichtmal das stimmt so ohne weiteres

  7. #7
    enraged_Clown Gast

    Standard

    Zitat Zitat von teh_dude Beitrag anzeigen
    und nichtmal das stimmt so ohne weiteres
    § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
    (1) Es ist verboten

    1.
    Anscheinswaffen,
    2.
    Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
    3.
    Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm


    zu führen.
    naja, das ist doch recht deutlich, oder?

  8. #8
    Registrierungsdatum
    31.08.2001
    Ort
    NRW
    Beiträge
    20.068

    Standard

    Besitz ist nicht führen, aber wenn man es in der Öffentlichkeit am Körper mit sich rumträgt ist das ganz sicher führen und damit verboten. Den Sinn eines solchen Messers zum Schälen oder Filettieren in der eigenen Wohnung sehe ich nicht, dafür gibt es sicher bessere Küchenmesser. Man kann die Korinthenkackerei also getrost lassen, denn so ein Messer ist ausserhalb der Vitrine verboten und demnach ganz sicher keine Option für "tactical urban warfare".

  9. #9
    DocDog Gast

    Standard

    Es soll ja auch Sammler geben Zudem kann man diese Messer nach wie vor unter bestimmten Umständen auch führen.

  10. #10
    teh_dude Gast

    Standard

    Zitat Zitat von enraged_Clown Beitrag anzeigen
    naja, das ist doch recht deutlich, oder?
    so, und dann zitieren wir noch komplett:
    (2) 1Absatz 1 gilt nicht

    1.
    für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
    2.
    für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
    3.
    für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

    2Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
    (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
    somit sind einhandmesser nicht generell verboten (nur führungsverbot) und es gibt auch kein führungsverbot für klingen >10cm (sondern 12), wie obenstehend behauptet wird.

    Eine komplett verbotene waffe ist was anderes, als eine waffe, die man nicht mich sich führen darf.

    er darf sich das messer kaufen und besitzen, nur darf er damit effektiv nicht herumlaufen.

    @Threadstarter: hat das P99 eigentlich eine beidseitig angeschliffene klinge?

  11. #11
    crimson Gast

    Standard

    @don
    schau dir ma die applegate fairbairn dolche an
    da gibts imho auch einen der 12cm lang ist den dürftest du mit rum schleppen

    das walther teil is nur umgelabelt und hat einen anders strukturierten griff
    sonst sind die gleich

  12. #12
    Lars´n Roll Gast

    Standard

    Zitat Zitat von crimson Beitrag anzeigen
    @don
    schau dir ma die applegate fairbairn dolche an
    da gibts imho auch einen der 12cm lang ist den dürftest du mit rum schleppen
    Nein. Dolche unterliegen dem Führungsverbot oder Führungsbeschränkung, unabhängig von der Klingenlänge.
    Die Beschaffenheit der Klinge spielt nämlich auch ne Rolle. Details bitte nachgooglen, weiß jetzt nicht alles auswendig.

  13. #13
    Sun Tsu Gast

    Standard

    Wenn ich einen Grund habe, warum ich das Messer führe, ist es meines Wissens nach erlaubt. Zum Beispiel aus beruflichen Gründen oder hobbymäßig als Angler oder so...

  14. #14
    Markus11 Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Sun Tsu Beitrag anzeigen
    Wenn ich einen Grund habe, warum ich das Messer führe, ist es meines Wissens nach erlaubt. Zum Beispiel aus beruflichen Gründen oder hobbymäßig als Angler oder so...
    Ein sozial anerkannter Grund muss es sein.

    Wenn jemand das Messer mit Selbstverteidigung als Hauptgrund führt und das dann auch bei der Polizei angibt kann er mit bis zu 10.000€ Strafe rechnen .

    Mfg. Markus

  15. #15
    crimson Gast

    Standard

    ne die führung bei dolchen ist nur eingeschränkt, nicht verboten
    du darfst das net auf öffentliche veranstaltungen mitnehmen (kirmes, kino usw.)
    sonst is das kein problem

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