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Thema: Dürfen die das ?

  1. #1
    Valoo Gast

    Standard Dürfen die das ?

    Ist es eigentlich, bei den ganzen Waffengesetzten, legal in der Öffentlichkeit ein Schwert o.ä. zu tragen ?
    Würde mich mal interessieren, so könnte man aus Kendo wenigstens mal praktischen Nutzen ziehen

  2. #2
    Spotter Gast

    Standard

    Das fragst du nicht im Ernst, oder!?

    Gruß

    Spotter

  3. #3
    Registrierungsdatum
    08.05.2003
    Ort
    Bayern
    Alter
    52
    Beiträge
    13.763

    Standard

    Du darfst es nicht offen führen, kaufen und mit nach Hause nehmen schon.
    Anonsten siehe Waffengesetz inwieweit dein Schwert darunter fäält.
    Übrigens geh doch einfach mal mit offenem Schwert in Karstadt und in die U Bahn und schau mal was dann passiert *G*

  4. #4
    countingzero Gast

    Thumbs down

    Beim
    Kendo hat man auch kein scharfes Schwert sondern ein Shinai
    aus Bambus.

  5. #5
    OhhDreascher Gast

    Standard

    Solang es nicht geschliffen ist, fällt es nicht unter das Waffengesetz und du darfst damit überall hin, ob du es jedoch offen tragen darfst weiß ich nicht!

  6. #6
    Registrierungsdatum
    02.08.2002
    Beiträge
    1.084

    Standard

    Soweit ich weiß, kann die Polizei Dir alles abnehmen, wenn sie der Ansicht ist, dass Du eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellst - sei es nun mit Schwert oder mit einer Nagefeile.

    Stoiker

  7. #7
    Valoo Gast

    Standard

    @Spotter: Doch, eigentlich schon. Nicht dass ich das jetzt vorhätte, nur so aus Interesse.

    @countingzero: Ist mir schon klar, aber es sollte ja eigentlich übertragbar sein, oder ?


    Was bedeutet eigentlich "offen tragen" ? "Offen sichtbar", oder "Offen gezogen" ?

  8. #8
    Fidibus Gast

    Standard

    Das Waffengesetz spricht nicht von offen tragen sondern von führen. Dabei ist es völlig egal, ob Du den 45 er Buntline Revolver mit 9 Zoll Lauf wie Wyatt Earp trägst oder Deine Walther PPK wie einst James Bond. Interessant ist, dass Du zu jedem Zeitpunkt sofortigen Zugriff auf die Waffe hast.


    Gruß Fidibus

  9. #9
    countingzero Gast

    Standard

    Original geschrieben von Valoo
    [B
    @countingzero: Ist mir schon klar, aber es sollte ja eigentlich übertragbar sein, oder ?


    ? [/B]
    Wenn es klar ist warum sagst Du dann nicht Iaido oder Kenjutsu.

    greets

    cz

  10. #10
    Tronix23 Gast

    Standard

    Es gibt doch diese Leute die irgendwelche Fantasierollenspiele machen.
    Davon habe ich mal einen mit sein Schwert durch die U-Bahnanlage in Essen laufen sehen,
    doch ich muss schon sagen er hat für eine menge aufsehen gesorgt.
    Polizei hat nichts gemacht, er hatte ja auch ein Kostüm an und war somit ersichtlich das er zu so eine Veranstaltung geht.
    Aber davon abgesehen, ich möchte nicht den ganzen Tag so ein schweres Schwert mit mir rumschleppen müssen.

    Gruß
    Martin

  11. #11
    Tengu Gast

    Standard

    Jo, es gibt immer jemanden, der es übertreibt.

    Ich habe mal zum Fasching jemanden gefilzt, der war als Ninja verkleidet und hatte den halben Waffenschrank bei sich... was tut man nicht alles, um autentisch zu wirken. Mich würde das Gerassel spätestens beim Kuscheln stören.


    Wobei "Öffentlichkeit" eingeengt ist. "...Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ( § 39 Abs.2 Nr. 3 WaffG) bestehen auch dann, wenn nach der Art der Veranstaltung oder nach sonstigen Umständen andere das Führen von Waffen als Drohung mißdeuten könnten oder wenn zu befürchten ist, daß die mitgeführten Waffen in der Veranstaltung abhanden kommen oder daß sich Teilnehmer der Veranstaltung unfriedlich verhalten werden. ..." Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen ( § 39 WaffG ).

    Gruß

    Tengu

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