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Thema: Notwehr oder Mord ???

  1. #1
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    Standard Notwehr oder Mord ???

    Hallo,

    ich habe heute schockiert folgenden Artikel in der NNP gelesen,

    http://www.rhein-main.net/sixcms/det...nnp&_overview=


    was meint Ihr dazu???

    Meiner Meinung nach (soweit ich den Sachverhalt anhand eines Zeitungsartikels beurteilen kann) war das Geschehene auf alle Fälle Notwehr!

    Ich finde es unglaublich das irgendwelche Leute dem Überfallenen die Schuld zusprechen!!!

    Gruß Jörg

  2. #2
    Fidibus Gast

    Standard

    Du solltest den Artikeln genau lesen. Zum einen hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen. Es ist ein Mensch zu Tode gekommen und jetzt gilt es heraus zu finden, ob eine Straftat vorlag oder nicht. Das wird in Deutschland sehr ähnlich gehandhabt. Es liegt hier ein Tötungsdelikt vor so oder so. Es gilt nun heraus zu finden, ob hier ein Rechtfertigungsgrund wie die Notwehr oder Nothilfe vorliegt. Es ist richtig so, dass das eingehend überprüft wird. Stell Dir mal vor, man täte dies nicht. Was glaubst Du wieviele Morde dann als Notwehrtaten getarnt würden.

    Des weiteren werden in dem Artikel verschiedene Meinungsströrumngen in der Italienischen Gesellschaft wiedergegeben.

    Ich finde weder das eine noch das andere anrüchig.


    Gruß Fidibus

  3. #3
    fusel Gast

    Standard Notwehr oder Mord

    Hallo ,

    meiner Meinung ganz einfach ,

    wenn er geschossen als er bedroht wurde dann Notwehr ,

    aber Schüsse auf Flüchtige sind keine Notwehr mehr , auch nach Ital . Recht nicht ,

  4. #4
    hanzaisha Gast

    Standard

    keiner von uns war dabei… also kann das auch keiner von uns beurteilen…

  5. #5
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    Standard

    Lieber Fidibus,

    das die Polizei Ermittlungen aufnimmt ist Normal und wurde von mir auch nicht in Frage gestellt !!! Und lesen kann ich auch!

    Ich bin zwar kein Experte im Strafrecht, aber ich glaube zu wissen das es einen Unterschied zwischen einer Anklage wegen "vorsätzlichen Mord" oder z.B. "fahrlässiger Tötung" gibt. Vielleicht hat die Zeitung auch nur falsch übersetzt, wer weiß das schon......

    Um zu wissen wie die genau Situation war hätte man schon dabei sein müssen, auch um zu wissen was unter "Schüsse auf Flüchtende" zu verstehen ist.

    1. der Überfallene läuft dem Verbrecher 50m lang schießend hinterher??? (Notwehrüberschreitung)

    2. nach dem 1 Schusswechsel dreht sich der Verbrecher um, läuft 3 Meter und bekommt dabei noch ne Kugel ab? (eher keine Notwehrüberschreitung, weil sich das ganze in Sekunden abspielt und auch der Stress ne wichtige Rolle spielt)

    3......?

    Ist ja auch egal, es war von uns ja eh keiner dabei der weiß wie es war. Da ich mir ein Szenario wie in (1) aber nur schwer vorstellen kann denke daher schon das es Notwehr war.

    Gruß Jörg

  6. #6
    Twist Gast

    Standard

    nklage wegen "vorsätzlichen Mord" oder z.B. "fahrlässiger Tötung"
    In Deutschland gibts auch vorsätzliche Tötung = Totschlag.
    Die Geschichte mit vorsätzliche Tötung = Mord ist in Amerika so...

    Ansonsten schließe ich mich mal an.. Wenn er mit ner Pistole ernsthaft bedroht wird (dabei ist es so auszulegen, wie die Situation sich dem objektiven Beobachter darstellt), darf er nach dt. Recht auch sofort schießen und muß nicht Rücksicht darauf nehmen, ob er den anderen dabei Tötet.

    Das Schießen auf Flüchtende ist aber jedenfalls ne Notwehrüberschreitung und kann weder aus §32 oder §34 StGB noch aus § 127 StPO gerechtfertigt werden...

  7. #7
    arnisador Gast

    Standard

    Viel schlimmer an dem Artikle finde ich, was (inzwischen?) in Italien für Zustände herrschen! Aber was will man erwarten, wenn an oberster Stelle ein Mafiosi sitzt, der bald mehr Zeit im Gerichtssaal verbringt als im Parlament!
    Gruß
    Martin

  8. #8
    rosi Gast

    Standard

    ich möchte an dieser stelle fidibus zustimmen.

    egal wie sich dieser vorfall abgespielt hat, ist es die pflicht der staatsanwaltschaft, in alle richtungen zu ermitteln. also auch, ob es ein mord gewesen sein könnte.

    dass die presse sich auf den mord einschießt und nicht einfach von ermittlungen spricht, ist doch normal, oder würde sonst jemand den artikel lesen wollen.

    zu deinen o.g. punkten.

    1. wenn der notwehrende noch fünfzig meter hinter dem verbrecher her rennt und dabei weiter schießt, dann ist das auch kein bloßer notwehrexzess mehr, sondern zumindest mal ein versuchter totschlag. wenn er den verbrecher nämlich trifft, dann war das bestimmt nicht fahrlässig und eine körperverletzung mit todesfolge war es dann auch nicht.

    2. das könnte unter umständen ein notwehrexzess sein. denn drei meter sind eine menge schritte. und hier gilt es genau zu prüfen, inwiefern hier die notwehr als rechtfertigungsmittel noch dienlich war.

    im deutschen recht ist gerade die prüfung von notwehr eine nicht ganz einfache sache, weil a) hier nicht immer einigkeit herrscht,

    b) die richter und staatsanwälte dazu tendieren, die grenzen um die notwehr möglichst eng zu gestalten.

    mfg
    rosi

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