Zeige Ergebnis 1 bis 14 von 14

Thema: ab wann zählt man zu kopfkrank?

  1. #1
    Robb Gast

    Standard ab wann zählt man zu kopfkrank?

    Gibt es dort irgendeine Grenze ab wann man daneben ist. Ich meine nicht mehr zurechnungsfähig. Eine Gefahr für sich selbst oder andere? Woran kann man soetwas erkennen und was dann machen wenn?

  2. #2
    zYan Gast

    Standard

    In welcher Situation und aufgrund von was?

  3. #3
    Syekye Gast

    Standard

    Übermäßiger Alkohol- und Drogenkonsum sind gute Beispiele.
    Wenn man für sich selber eine ernstzunehmende Gefahr darstellt, beispielsweise man ritzt sich oder ähnliches kann man auch entmündigt werden.
    Kennst du jemanden der unzurechnungsfähig ist?

  4. #4
    justizia Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Robb Beitrag anzeigen
    Gibt es dort irgendeine Grenze ab wann man daneben ist. Ich meine nicht mehr zurechnungsfähig. Eine Gefahr für sich selbst oder andere? Woran kann man soetwas erkennen und was dann machen wenn?

    Es gibt Fälle von Behinderungen, die von psychischen Gebrechen herrühren, bei denen die Betroffenen nicht mehr in der Lage sind, die Auswirkungen der eigenen "Rechtshandlungen" zu begreifen. Wie soll man sich verhalten, wenn rechtliche Probleme auftreten aufgrund der Schwierigkeit, eine Unterschrift zu leisten oder sich auszudrücken - bis hin zur vollkommenen Unzurechnungs-
    fähigkeit? Um es einer dermaßen beeinträchtigten Person und den Angehörigen zu erlauben, Besitzverhältnisse zu regeln, sind angemessene Lösungen umzusetzen.

    1. Die Vollmacht: sie kann mittels eines privaten Schriftstückes oder eines Notariatsaktes übertragen werden.

    Die Vollmacht ist ein Akt, mit dem ein Mensch mit Behinderung einer anderen Person das Vertretungsrecht überträgt und somit in seinem Namen und an seiner statt eine oder mehrere Rechtshandlungen ausführen kann. Die/der "VertreterIn" ist meist ein/e Angehörige/r.

    Es ist ratsam, dass die Vollmacht nicht nur für einen oder wenige Akte übertragen wird, die im Schriftstück ausdrücklich angegeben sind (sogenannte Sondervollmacht), sondern für eine unbegrenzte Anzahl von Akten, auch außergewöhnlicher Art und solchen mit einer Regelwirkung (sogenannte Generalvollmacht).

    2. Die volle Entmündigung: das Gericht ernennt in der Folge einen Vormund.

    Die volle Entmündigung: Für Menschen, die ihre Interessen nicht selbst wahrnehmen können, wird die Entmündigungserklärung vom Gesetz als Schutzmittel angesehen. In diesem Verfahren wird ein/e Angehörige als "Vormund" eingesetzt und kann rechtlich jede Handlung im Interesse der entmündigten Person ausführen

    3. Die beschränkte Entmündigung: das Gericht ernennt einen Beistand.

    Im Unterschied zur vollen Entmündigung erlaubt die beschränkte Entmündigung eine Restfähigkeit zum Handeln: die beschränkt entmündigte Person kann in der Tat Handlungen ausführen, die nicht das Eigentum betreffen, wie etwa ein leibliches Kind anerkennen, eine Ehe eingehen, ein Testament abfassen. Sie kann überdies eigenständig das eigene Hab und Gut verwalten und ordentliche Verwaltungsakte rechtskräftig durchführen.

    An wen kann man sich wenden?

    Für die Vollmacht (falls ein privates Schriftstück als unzureichend angesehen wird) kann man sich an einen Notar wenden. Für die Entmündigung und die beschränkte Entmündigung muss man sich an das jeweils hiesige Gericht wenden.

  5. #5
    Vamacara Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Robb Beitrag anzeigen
    Gibt es dort irgendeine Grenze ab wann man daneben ist. Ich meine nicht mehr zurechnungsfähig. Eine Gefahr für sich selbst oder andere? Woran kann man soetwas erkennen und was dann machen wenn?
    Gar nicht. Dafür gibt es Ärzte - oder diagnostizierst Du andere Krankheiten auch selbst?

  6. #6
    Robb Gast

    Standard

    ,
    Geändert von Robb (15-12-2008 um 16:23 Uhr)

  7. #7
    HolgerSVB Gast

    Standard

    Zitat Zitat von justizia Beitrag anzeigen
    2. Die volle Entmündigung: das Gericht ernennt in der Folge einen Vormund.
    ..............nur der Vollständigkeit halber: Das heißt jetzt "Betreuer" nicht mehr "Vormund".


    Holger

  8. #8
    shenmen2 Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Syekye Beitrag anzeigen
    Wenn man für sich selber eine ernstzunehmende Gefahr darstellt, beispielsweise man ritzt sich oder ähnliches kann man auch entmündigt werden.
    Aber nicht doch. Bei starker Selbst- oder Fremdgefährdung (nur Ritzen reicht da nicht) kann man zwar vom Amtsarzt in die Psychiatrie zwangseingewiesen werden, aber jemanden zu entmündigen ist eine ganz andere Geschichte. Das wäre übel, wenn jeder mit ernsten emotionalen Problemen gleich entmündigt werden könnte.

  9. #9
    Registrierungsdatum
    21.02.2008
    Ort
    Ingenbohl
    Alter
    34
    Beiträge
    18.782

    Standard

    für sihc selber eine gefahr darstellen ist meist ein anderer begriff für suizidgefährdet, hat mit ritzen wenig zu tun.

    und suizidgefährdete werden wie mein vorredner bereits erwähnte meist in eine heilanstalt eingewiesen


    denn wo eine krankheit vorliegt, sollte an der heilung gearbeitet werden

    bitte verwechselt nicht geistig "behinderte" udn geistig kranke, das ist ein grosser unterschied

  10. #10
    can't touch me Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Vamacara Beitrag anzeigen
    Gar nicht. Dafür gibt es Ärzte - oder diagnostizierst Du andere Krankheiten auch selbst?
    google diagnostiziert für mich

  11. #11
    shenmen2 Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Vamacara Beitrag anzeigen
    Gar nicht. Dafür gibt es Ärzte - oder diagnostizierst Du andere Krankheiten auch selbst?
    Zum Arzt geht aber nur, wer sich erstens für krank hält und zweitens vom Arzt auch Hilfe erwartet. Wer feststellt, daß ein Angehöriger z.B. allmählich von dem Wahn befallen wird, daß bösartige Außerdirdische (oder Dämonen o.ä.) die Körper der Menschen in seiner Umgebung übernehmen, der hat schon ein (unter Umständen lebensgefährliches) Problem, für das er eine Lösung suchen sollte, bevor die Situation eskaliert.

  12. #12
    Vamacara Gast

    Standard

    Zitat Zitat von shenmen2 Beitrag anzeigen
    Zum Arzt geht aber nur, wer sich erstens für krank hält und zweitens vom Arzt auch Hilfe erwartet. Wer feststellt, daß ein Angehöriger z.B. allmählich von dem Wahn befallen wird, daß bösartige Außerdirdische (oder Dämonen o.ä.) die Körper der Menschen in seiner Umgebung übernehmen, der hat schon ein (unter Umständen lebensgefährliches) Problem, für das er eine Lösung suchen sollte, bevor die Situation eskaliert.
    Liegt keine Krankheitseinsicht vor, gibt es ja noch die Alternativen (SpD, Polizei etc.) Bei uns sind auch nur ein geringer Teil der Klienten freiwllig nach eigenem Arztbesuch gekommen.

  13. #13
    ***Nakatomi*** Gast

    Standard

    man sagt ja auch schitzoiden nach, dass sie niemals über sich selbst urteilen würden, dass sie krank sind.
    für die sind eher die anderen nicht normal.
    wo arbeitest du denn vamacara?

    ich finde auch eher, das sollte in gesundheit, heilmethoden und bla verschoben werden.
    hier bei barrierefrei hat das nichts zu suchen.

  14. #14
    Helmut Gensler Gast

    Standard

    Was bedeutet "kopfkrank" denn ?

    Echte psychische Krankheiten sind nur von Ärzten zu diagnostizieren. Da sollte sich jeder andere raushalten, denn dann müsste er ja auch die Konsequenzen anordnen und verantworten.
    Kurzzeitige "Psychospinner" gibt es genug, da müsste man je nach Definition Millionen dazu zählen.... so what?
    Richtig psychisch Kranke im Kampfsport einzubinden ist sehr heikel. Das erfordert vom Trainer eine extrem hohe Kompetenz im psychologischen Bereich.... also für so ein Forum zu aufwändig.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Kraft alleine zählt nicht.^^
    Von Amaterasu87 im Forum Selbstverteidigung & Anwendung
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 23-07-2008, 20:10
  2. einfachheit zählt...
    Von johnspeedy im Forum Jeet Kune Do
    Antworten: 21
    Letzter Beitrag: 21-04-2007, 17:30
  3. Eure Meinung zählt!!!!!!!!!!!!!!
    Von DYNAMIC DEFENCE im Forum Archiv Wing Chun / Yong Chun
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 24-08-2006, 22:09
  4. Ihre Meinung zählt :)
    Von Roland von Gilead im Forum Off-Topic Bereich
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 23-09-2004, 12:47
  5. Alles was zählt .....ist ?
    Von snake im Forum Feedback & Service fürs Kampfkunst-Board
    Antworten: 14
    Letzter Beitrag: 29-04-2002, 17:45

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •